Deutsche Spielhallen müssen schließen

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Schließungen deutscher Spielhallen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus rechtmäßig sind. Insgesamt 24 Eilanträge verschiedener Betreiber wurden somit abgelehnt. Doch nicht nur in Deutschland sorgt die Covid-19-Pandemie für einen Einbruch des landbasierten Glücksspielsektors. Hier ein Überblick zur Entwicklung.

Am Spieltisch einer deutschen Spielbank.

Das Gerichtsurteil gilt für Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. ©Stux/Pixabay

Auf Basis des Infektionsschutzgesetzes

Laut einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Köln dürfen deutsche Spielhallen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie geschlossen werden. Insgesamt 24 Betreiber hatten versucht, sich auf juristischem Weg gegen die staatlichen Schließungsanordnungen zu wehren. Dies jedoch ohne Erfolg: „Die Schließung von Spielhallen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist rechtmäßig“, so der offizielle Beschluss.

Die 24 Eilanträge entstammten aus 16 Gemeinden, darunter die Städte Köln, Bonn, Leverkusen und Brühl, in denen die Schließung von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros in der vergangenen Woche auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts hielten die Betreiber die Schließungen für „unverhältnismäßig“, da der Infektionsschutz in den Etablissements gewährleistet sei.

Spielhallenbetreiber argumentieren

In diesem Kontext zogen die Betreiber eine Reihe von Argumenten heran, die ihr Anliegen unterstützen sollten. Es wurde erklärt, dass Spielhallen nicht mit gastronomischen Betrieben zu vergleichen wären. Außerdem würden die Gesetze ohnehin einen Mindestabstand zwischen den Spielgeräten vorschreiben. Die Betreiber verwiesen an dieser Stelle auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der unter anderem mit verschärften Regeln für Spielhallen aufwartet.

Die Spielautomaten seien obendrein mit einem Sichtschutz versehen, der Corona-Infektionen vorbeugen würde. Mitarbeiter würden die Geräte außerdem in regelmäßigen Abständen desinfizieren, dabei verwende man Handschuhe und Mundschutz. Darüber hinaus seien „Spielhallen relativ weitläufige Räumlichkeiten“, was das Risiko zusätzlich senke. Aufgrund der voranschreitenden Pandemie – Deutschland zählt aktuell über 24.436 Infektionen – hat das Kölner Gericht den Argumenten jedoch keine Folge geleistet.

Juristen halten dagegen

Stattdessen argumentierten die Juristen dagegen und bezogen sich dabei auf aktuelle Aussagen des Robert Koch Instituts. Dass der neuartige Erreger eine übertragbare Erkrankung verursache, was „insbesondere soziale Distanzierung“ erfordere, sei nicht abstreitbar und erfordere „einschneidende Gegenmaßnahmen“. Die Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Spielhallen, wo es zum Aufeinandertreffen von Menschen kommt, sei dafür eines der am besten geeigneten Mittel.

Vorrangiges Ziel der Schließungen sei es, die Ausbreitung des Lungenerregers zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Spielhallen seien an dieser Stelle mit anderen Freizeiteinrichtungen wie Theatersälen oder Kinos vergleichbar und dürften daher „aus wohlerwogenen Gründen“ geschlossen werden. Unabhängig von den Mindestabständen zwischen den Geräten sei „sozialer Kontakt ein wesentlicher Bestandteil bei dem Besuch von Spielhallen“.

Aufgrund der Unberechenbarkeit des Virus und der hohen Ansteckungsgefahr seien die aufgelisteten Maßnahmen der Betreiber „nicht ausreichend“. Das Interesse an einem „wirksamen öffentlichen Gesundheitsschutz“ stehe daher vor den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaften an einem Weiterbetrieb. Das Gericht verwies auf finanzielle Hilfen des Staates, die dazu beitragen sollen, den teilweise existenziellen Bedrohungen durch die Schließungen entgegenzuwirken.

Die Betreiber können allerdings in Berufung treten. In zweiter Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht in Münster für die Verhandlung zuständig. Aufgrund der sich zuspitzenden Situation ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Anliegen in absehbarer Zeit verhandelt werden. Schon jetzt ist es, zum Beispiel in Bad Homburg, zur Verschiebung von Glücksspielprozessen gekommen, da Beteiligte der Corona-Risikogruppe angehörten.

Glücksspielmarkt unter Corona

Inzwischen hat die Corona-Pandemie sich auf alle wichtigen landbasierten Glücksspielmärkte Europas ausgewirkt. Durch die Aussetzung aller Sportveranstaltungen werden Buchmacher besonders hart getroffen. Erst vor wenigen Tagen gaben zum Beispiel die britischen Wettkonzerne Flutter und GVC Verlustwarnungen in Millionenhöhe bekannt. In Italien bat die Serie A um eine Annullierung des Wettsponsoringverbots, um geschätzte Verluste von über 700 Mio. Euro auszugleichen.

Auch im deutschen Nachbarland Österreich sind die Auswirkungen der Pandemie auf die landbasierte Glücksspielindustrie spürbar. Die teilstaatlichen Casinos Austria sagten zuletzt alle Events ab. Der Spielbetrieb in zwölf Casinos wurde mindestens bis zum 13. April unterbrochen. Laut Berichten der österreichischen Kronen Zeitung haben die Casinos zudem über 2.000 Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden habe oberste Priorität.

Seit letzter Woche ist auch das US-Glücksspieldelta Nevada von starken Einschränkungen betroffen. Die Pandemie sorgte für einen mindestens 30 Tage lang andauernden Casino-Shutdown in Las Vegas. Betroffen sind insgesamt 334 Etablissements. Gouverneur Steve Sisolak sprach von einem „noch nie dagewesenen Ausmaß“. Der Interessenverband AGA (American Gaming Association) stellte einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim US-Kongress.

Alternative Online Glücksspiel?

Den meisten Anbietern kommt in der Krise zugute, dass sie inzwischen ein Online Glücksspiel-Sortiment betreiben. Firmen wie GVC oder Playtech hatten bereits angekündigt, auf die iGaming-Sparte zurückzugreifen, um die massiven Verluste auszugleichen. In diesem Punkt wurden die Betreiber allerdings vor unlauteren Marketingaktionen gewarnt. Laut Aussagen der britischen UKGC und der niederländischen KSA dürfe keinesfalls mit dem Slogan „Corona-frei“ (o. ä.) geworben werden.

In den Niederlanden ist es laut KSA-Sprecher René Jansen bereits zu derartigen Fällen gekommen. Eine Reihe nicht-lizenzierter Anbieter habe versucht, sich die weltweite Gesundheitskrise durch eine Reihe spezifischer Werbeslogans zunutze zu machen. Die Behörde kündigte an, hart gegen derartige Marketingaktionen vorzugehen. Ob es zu weiteren ähnlichen Vorfällen kommen wird, bleibt abzuwarten.

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