ACCC gibt Flutter-Stars-Fusion frei

Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) hat der geplanten Megafusion zwischen Flutter Entertainment (Irland) und dem kanadischen Glücksspielkonzern The Stars Group (TSG) zugestimmt. Die Überprüfung erfolgte, da beide Unternehmen Eigentümer australischer Wettmarken sind. Doch wie steht es um die Genehmigung in Großbritannien?

Die Außenfassade eines Firmengebäudes.

Aus der Fusion könnte der größte Online Glücksspielanbieter der Welt entstehen. ©FlorianeVita/Unsplash

„Informelle Genehmigung“ erteilt

Die australische Wettbewerbsaufsicht ACCC hat der Elefantenhochzeit zwischen Flutter und TSG eine „informelle Genehmigung“ erteilt. Da beide Konzerne am australischen Markt vertreten sind, wollte die Behörde die milliardenschwere Transaktion überprüfen. Es wurde Wettbewerbsverzerrung befürchtet. Branchenkenner spekulierten darüber, ob die ACCC den Zusammenschluss zu verhindern versucht, da hierdurch faire Marktbedingungen sowie die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt würden.

Zu Flutter gehört Australiens marktführende Sportwettmarke Sportsbet, während TSG den drittgrößten Anbieter BetEasy besitzt. Insofern bedeutet die Freigabe der ACCC für beide Marktgiganten einen enormen Fortschritt. Den Unternehmen würde infolge der Fusion rund 26 Prozent des australischen Marktes für Online Sportwetten gehören, womit sich gleichsam ein neuer australischer Marktführer etablieren könnte.

Laut einer im Oktober 2019 durchgeführten Studie der Marktforschungsagentur Roy Morgan, nutzen über 52 Prozent der Australier, die regelmäßig im Internet wetten, entweder Sportsbet (44 Prozent) oder BetEasy (15 Prozent). Letzteres Unternehmen war aus der 2018 erfolgten Übernahme des australischen Geschäfts von William Hill und der ehemaligen Sportwett-Tochter von Crown Resorts, CrownBet, hervorgegangen.

Finale Freigabe steht noch aus

Eine erste Hürde zur Durchführung der Fusion im dritten Quartal 2020 ist somit genommen. Abzuwarten bleibt nun allerdings die Genehmigung des „Australian Foreign Investment Review Boards“. Laut Medienberichten wird sich erst hier entscheiden, ob das neue Unternehmen tatsächlich am australischen Markt agieren darf.

Die in der Hauptstadt Canberra stationierte Instanz wurde 1976 gegründet, um Vorschläge ausländischer Investoren zu prüfen, die in Australien investieren wollen. Sie spricht dem Schatzmeister geschäftliche Empfehlungen aus, die den Anforderungen des sogenannten Foreign Acquisitions and Takeovers Act 1975 sowie der australischen Auslandsinvestitionspolitik entsprechen.

Einfluss auf die Entscheidung hätten an dieser Stelle zum Beispiel Einwände inländischer Konkurrenzübernehmen, die ihre Geschäfte durch den neuen Megakonzern, welcher unter dem Namen „The Combined Group“ gelistet werden soll, bedroht sehen. Bis dato stehen derartige Einsprüche allerdings noch aus.

Hauptkonkurrent des fusionierten Unternehmens ist der australische Marktriese Tabcorp Holdings. Dieser hatte vor einigen Jahren selbst seinen Konkurrenten Tatts Group übernommen und sich damit einen erheblichen Marktanteil am Wettmarkt gesichert. Zurzeit soll sich das Unternehmen auf die Übernahme des Buchmachers Western Australian TAB konzentrieren. Darüber, ob Tabcorp sich hiermit bereits auf den neuen Wettbewerber vorbeireitet, gibt es bislang keine Info.

Überprüfungen in Europa laufen

Damit die Transaktion erfolgen kann, müssen die Genehmigungen weiterer internationaler Regulierungsbehörden eingeholt werden. Zu den Abschlussbedingungen gehört unter anderem eine Genehmigung der FCA (Financial Conduct Authority), der Finanzaufsichtsbehörde Großbritanniens, zuständig für die Londoner Börse. Außerdem findet eine Kontrolle an der Euronext Dublin statt sowie an den Börsen der USA und Kanada.

Darüber hinaus befindet sich die Flutter-Stars-Fusion zurzeit in einer Überprüfung der CMA. Die britische Marktaufsichtsbehörde will feststellen, welche Auswirkungen die Fusion auf den britischen Glücksspielsektor hat. Auch in UK steht die Frage nach möglicher Wettbewerbsverzerrung im Raum. Sollte die CMA zu einem negativen Ergebnis kommen, könnte der neue Konzern gezwungen werden, eines oder sogar mehrere seiner Flaggschiffe zu verkaufen.

Zuletzt hatte sich in diesem Zusammenhang auch die Londoner Investmentbank Canaccord Genuity eingeschaltet und auf die außergewöhnlich hohe Marktstärke des kombinierten Unternehmens verwiesen. Aufgrund des hohen Marktanteils könnten demnach entsprechende „Abhilfemaßnahmen“ eingefordert werden. Ein Verkauf von Paddy Power wurde vorgeschlagen.

Es ist zurzeit völlig unklar, ob die CMA der Fusion grünes Licht erteilen wird. Die beteiligten Unternehmen hatten bis zum 18. Februar Zeit, ihre Unternehmenskennzahlen bei der CMA einzureichen, um die Behörde bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die erste Prüfungsphase soll bis zum 31. März abgeschlossen sein, eine zweite Phase erfolgt nur, wenn hierbei kein eindeutiges Ergebnis erzielt wurde.

Sind Bedenken berechtigt?

Die internationalen Überprüfungen der Fusion kommen nicht von ungefähr, denn aus dem Zusammenschluss entsteht das größte börsennotierte Glücksspielunternehmen der Welt. Am Tag der Bekanntgabe waren beide Unternehmen zusammen über 11 Mrd. Euro wert. Laut eigenen Angaben könnten die Shareholder mit einer „erheblichen Wertschöpfung“ in Höhe von 157 Mio. Euro pro Jahr rechnen.

Zudem wäre „The Combined Group“ der mit Abstand größte Online Glücksspielanbieter. Die Fusion würde allein drei der sieben größten Online Buchmacher der Welt vereinen, man besäße über 13 Mio. Kunden aus über 100 Ländern. Die jährlichen Einnahmen beliefen sich laut Schätzungen auf über 4,5 Mrd. Euro.

Zu Flutter gehören Marken wie Paddy Power, Betfair, Sportsbet oder der US-amerikanische Daily Fantasy Sports (DFS)-Anbieter FanDuel. TSG verfügt hingegen über die beiden weltgrößten Pokernetzwerke PokerStars und Full Tilt Poker. Hinzu kommen die Wettunternehmen SkyBet, BetStars und Oddschecker.

Auch Flutter-CEO Peter Jackson räumte daher ein, dass eine Überprüfung verständlich und notwendig sei. Man habe „großen Respekt vor den Wettbewerbsbehörden“, einer Verzerrung des Wettbewerbs sei entgegenzuwirken. Ob sich der neue Weltmarktführer tatsächlich etablieren darf, bleibt somit abzuwarten.

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