BA-Umfrage zur Krisensituation

Eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen des Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA) skizziert die derzeitige Krisensituation von Spielhallenbetreibern. Die finanziellen Rücklagen sind demnach bald erschöpft. Ein Ende des Shutdowns wird gefordert. Indessen hat der Spielhallen-Dachverband Deutsche Automatenwirtschaft e. V. (DAW) einen Richtlinienkatalog zur Wiedereröffnung präsentiert. Wie sehen die Vorschläge im Detail aus?

Die Spielautomaten einer deutschen Spielhalle.

Laut DAW soll (u. a.) eine Begrenzung der Besucherzahl vor Covid-19 schützen. ©Mayya666/Pixabay

Finanzielle Situation verschlechtert sich

„Der Shutdown muss ein Ende finden“, lautet das Fazit einer aktuellen Umfrage zur derzeitigen Krisensituation unter den Mitgliedsunternehmen des BA. Mehr als die Hälfte der angeschriebenen Betreiber hatte an der Anfang April durchgeführten Online-Kurzbefragung teilgenommen. Konkret ging es um die wirtschaftliche Situation, staatliche Finanzhilfen und die Personalsituation. Außerdem standen künftige Corona-Schutzmaßnahmen im Fokus.

„Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache“, kommentierte der BA-Präsident Thomas Breitkopf die Auswertung. Die Existenz vieler Betreiber sei in Gefahr. Mit jeder neuen Woche im Shutdown verschlechtere sich die Situation. Die Finanzreserven könnten demnach bald aufgebraucht sein. Was in anderen Zweigen der Dienstleistungswirtschaft gilt, gelte auch für die Automatenwirtschaft. In einer offiziellen Pressemitteilung hieß es:

“Unsere in den Verbänden organisierten Unternehmer haben in den vergangenen Jahren verantwortungsvoll gewirtschaftet, darum ist der erste Monat überstanden und die meisten Mitarbeiter konnten erfreulicherweise, auch dank des Kurzarbeitergeldes, in unseren Betrieben gehalten werden. Diese positive Nachricht kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, wie schwierig die Situation tatsächlich ist.”

Die aktuelle Umfrage zeige jedoch auch, dass die BA-Unternehmen schon jetzt in der Lage sind, entsprechende Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus in Spielhallen umzusetzen. Der BA, stationiert in Berlin, vertritt an dieser Stelle über 2.000 deutsche Spielhallen. Aufgeteilt wird der Verband in 11 Landesverbände und 2 Fachverbände.

DAW stellt Schutzmaßnahmen vor

Als sogenannter Spitzenverband untersteht der BA dem Spielhallen-Dachverband DAW. Dieser setzt sich zurzeit für die Wiedereröffnung von über 9.000 geschlossenen Spielhallen ein. Zu diesem Zweck hat der DAW erst vor wenigen Tagen einen Korpus an neuen Schutzmaßnahmen vorgestellt. Zu diesen gehören eine Limitierung der Gästezahl, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für Hände und Geräte und ein reduziertes Serviceangebot.

Laut DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker soll damit eine Verschärfung des Infektionsschutzes erzielt werden. Argumentiert wird damit, dass auf einer Spielfläche von etwa 150 Quadratmetern laut Gesetz ohnehin nur bis zu zwölf Spielautomaten aufgestellt werden dürfen. Zwischen diesen gilt ein Mindestabstand. Der handelsübliche Einsatz von Sichtblenden könnte in der aktuellen Situation als Infektionsschutz dienen. Stecker erklärte weiter:

“Gewerbliche Spielhallen haben unter dem Aspekt der Infektionsvorbeugung den entscheidenden Vorteil, dass bereits die gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Spielhalle dem Prinzip des Social Distancing entsprechen.”

Auch der BA befürwortete das Konzept des DAW. Es handle sich um „kluge und gleichzeitig praxisnahe Vorschläge“. Engere Menschenansammlungen seien ausgeschlossen. Des Weiteren verwiesen die Verbände auf die „Flexibilität der Branche“ – man sei bereit, die Arbeitsabläufe so zu regeln, dass alle Schutzmaßnahmen „problemlos“ umgesetzt werden können.

Wann kommt die Wiedereröffnung?

Laut Aussagen das DAW könne ab Anfang Mai mit einer Phase der Wiedereröffnung gerechnet werden. Allerdings hinge die Entscheidung auch von der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ab. Indessen wurde die Schließung deutscher Spielhallen auch mehrfach gerichtlich bestätigt. Mitte März urteilte das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit 24 Eilanträge ab, die die Öffnung erzwingen wollten.

Die Juristen bezogen sich dabei auf aktuelle Aussagen des Robert Koch Instituts (RKI). Die Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Spielhallen, wo es zum Aufeinandertreffen von Menschen kommt, sei eines der am besten geeigneten Mittel, um das Virus einzudämmen. Unabhängig von den Mindestabständen zwischen den Geräten sei „sozialer Kontakt ein wesentlicher Bestandteil bei dem Besuch von Spielhallen“.

Von den Schließungen betroffen sind etwa 70.000 Mitarbeiter. Dennoch lehnte das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zuletzt zwei weitere Eilanträge ab. Laut Medienberichten seien noch weitere Eilverfahren anhängig. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Wiedereröffnungen im Sinne des DAW ablaufen.

Mehr Hinterzimmer-Glücksspiel?

Es kann darüber spekuliert werden, dass geschlossene Spielhallen zu einer erhöhten Zahl heimlicher Glücksspieltreffen in Hinterzimmern führen. Erst vor wenigen Tagen hatte die Polizei ein illegales Pokerturnier in einer Dortmunder Kleingartenanlage mit 15 Personen aufgelöst. „An zwei Poker-Tischen saß jeweils ein Croupier. Karten und Jetons lagen ebenfalls bereit. Heruntergelassene Jalousien sollten Blicke auf die geschlossene Gesellschaft versperren“, so der Polizeibericht.

Laut RP-Online hätten die Gäste nicht nur gepokerten, sondern auch über einen „voll funktionsfähigen Tresen“ verfügt. Die Polizei reagierte mit Platzverweisen und Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung.

Innerhalb der letzten Wochen kam es vermehrt zu ähnlichen Vorfällen. So wurde die Polizei durch anonyme Hinweise zu einem illegalen Glücksspieltreffen in Solingen (NRW) geführt. Im Hinterzimmer einer offiziell geschlossenen Gaststätte hatten sich sowohl der 44-jährigen Betreiber als auch 15 weitere Personen zum Spielen getroffen.

Außerdem stellte die Polizei in Dresden ein Casino fest, dass entgegen aller Verordnungen geöffnet hatte. Darüber hinaus wurden mehrere illegale Glücksspieltreffen in Berlin aufgelöst. Die Beamte appellierten an die soziale Verantwortung und erklärten mit Nachdruck, dass derartige Verstöße theoretisch mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können.

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