Wegen Jugendschutz: Europäische Glücksspielanbieter verwarnt

Das Thema Jugendschutz stand in den letzten Jahren konsequent weit oben auf der Tagesordnung der europäischen Glücksspielbehörden, die für Glücksspielanbieter immer strengere Regeln erlassen haben. Die Konsequenzen bekommen mehrere Unternehmen in Großbritannien, aber auch in den Niederlanden zu spüren. Wegen diverser Verstöße erhielten sie nun bei staatlichen Kontrollen Verwarnungen.

Auf einem Bildschirm sind SEO-Daten zu sehen.

Die Verwarnungen drehten sich um Jugendschutz in der Werbung. ©PhotoMIX-Company/Pixabay

Das ist geschehen

Zwei verschiedene Glücksspielanbieter wurden am vergangenen Montag durch die niederländische Kansspelautoriteit, kurz KSA, verwarnt. Der Vorwurf lautet, Kundenbindungsprogramme übertrieben und unverhältnismäßig eingesetzt zu haben. Hintergrund ist, dass diese Art von Werbemaßnahmen erst für Spieler und Spielerinnen ab dem Alter von 24 Jahren zulässig sind. Die Treueprogramme der Betreiber richteten sich jedoch an die gesamte Kundschaft. An sich sind solche Kundenbindungsprogramme legal. Problematisch wird es da, wo sie in den Jugendschutz eingreifen und sich an Heranwachsende richten.

Was die Betreiber angeboten haben

Junges Publikum ist in den Niederlanden so definiert, dass darin Verbraucher und Verbraucherinnen zwischen 18 und 24 Jahren eingeschlossen sind. In beiden Fällen war das Angebot der Betreiber jedoch auf den Websites zu finden und damit für alle zugänglich, nicht bloß für Kunden und Kundinnen über 24 Jahren. Beide der betroffenen Unternehmen sind aufgefordert worden, die Treueprogramme nicht mehr anzubieten. Ein Anbieter hat sofort reagiert und die Anforderung umgesetzt, der zweite jedoch noch nicht.

Korrigierende Sanktion angedroht

Dem zweiten Anbieter, der bislang nicht reagiert hatte, wurden korrigierende Sanktionen angedroht, sollte er der Aufforderung durch die Glücksspielaufsichtsbehörde nicht nachkommen. Der Hintergrund der Verwarnungen ist, dass die Aufmerksamkeit, die der niederländischen Glücksspielindustrie zukommt, immer weiter anwächst. Sowohl öffentlich, als auch politisch richten sich immer mehr Augen insbesondere auf den Jugendschutz. Deshalb hat die KSA ihre Reaktionen verschärft und ihre Wachsamkeit erhöht, etwaige Verstöße durch Lizenznehmer aufzugreifen und direkt anzugehen.

Holland Casino in den Blickwinkel geraten

Der staatlich unterstützte und akkreditierte Betreiber Holland Casino ist Anfang Dezember ins Visier der Behörden geraten. Grund dafür waren Werbemaßnahmen, sowohl mobil als auch webbasiert, neben Rekrutierungsaktivitäten. Deshalb wurde das Unternehmen aufgefordert, alle Online-Marketing-Maßnahmen einzustellen oder eine tägliche Strafe von 5.000 Euro zu zahlen. Auch vor dem Hintergrund der Fußballweltmeisterschaft in Katar wurden die Betreiber aufgefordert, eine Flut an Werbeaktivitäten zu vermeiden, damit politische Aufschreie und Gegenreaktionen möglichst ausbleiben. Bereits im letzten Jahr hatte es ähnliche Warnungen gegeben.

Cashbacks sollen nicht mehr angeboten werden

Vor Kurzem hatte die niederländische KSA die legal lizensierten Betreiber ebenfalls aufgefordert, Cashback als Bonusangebote nicht mehr anzubieten. Sollten die Unternehmen dies trotzdem oder weiterhin tun, könnten Vollstreckungsmaßnahmen als Folge ins Spiel kommen. Das sind nur weitere Belege dafür, dass die Aufsichtsbehörden die Gangart verschärft haben – nicht zuletzt deshalb, damit der legale Glücksspielmarkt nicht in Verruf gerät und wieder Verschärfungen geplant werden, die die Kunden und Kundinnen zurück in den illegalen Schwarzmarkt treiben.

Ähnliche Töne kommen auch aus Großbritannien

Auch in Großbritannien gestaltet sich die Lage ähnlich wie in den Niederlanden. Der bekannte Anbieter Ladbrokes – der zur Entain-Gruppe gehört – geriet hier ebenfalls ins Visier der Behörden, nachdem er auf Twitter Bilder von bekannten Spielern aus der Premier League zur Werbung genutzt hatte. Die Verwendung von Bildern berühmter Persönlichkeiten aus dem Sport zu Werbezwecken ist jedoch untersagt. Auch hier ist der Hintergrund der Jugendschutz, da Heranwachsende sich durch diese Form von Werbung besonders angesprochen fühlen könnten.

Keine Strafe ausgesprochen

Genauso wie in den Niederlanden wurde auch in Großbritannien erst einmal von einer Strafe gegen den Betreiber abgesehen, sondern es bei einer Verwarnung belassen. Sollten sich ähnliche Vorfälle in Zukunft jedoch wiederholen, könnte es auch zu Sanktionen kommen. Der Betreiber rechtfertigte sich allerdings damit, dass die Bilder nur auf einer Seite zu sehen gewesen wären, bei der eine Erklärung der Volljährigkeit vorher hätte abgegeben werden müssen. Trotzdem hat der Tweet gegen das Verbot verstoßen.

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