UKGC: 8,1 Mio. EUR Strafe gegen Daub Alderney

Die britische Glücksspielaufsicht, UK-Gambling Commission (UKGC), hat eine Strafe von 8,1 Mio. EUR gegen die Stride Gaming-Tochter Daub Alderney verhängt. Dem Onlinecasino wird soziale Unverantwortlichkeit und Geldwäsche zur Last gelegt.

Laut UKGC-Bericht hatte sich das vor allem für Bingo bekannte Onlinecasino Daub Alderney schon Ende September 2017 selbst angezeigt und der Behörde einen technischen Fehler in seinem automatisierten Selbstausschluss-System gemeldet. Kunden, die sich bereits selbst vom Spielen ausgeschlossen hatten konnten demnach weiterhin auf ihr Konto zugreifen um zu zocken.

Konkret blieben zwischen Juli und September letzten Jahres 98 Selbstausschlüsse unberücksichtigt – den Kunden wurde es gestattet weiterhin um hohe Summen, über 20.000 EUR zu spielen. Zudem wurden über 30 E-Mails von Kunden, die sich von Glücksspielschäden betroffen sahen, nicht an den Kundendienst weitergeleitet.

Wegen sozialer Unverantwortlichkeit und Geldwäsche (Anti-Money-Laundering, AML) wurde die auf der britischen Kanalinsel Guernsey ansässig Stride Gaming-Tochter Daub Alderney jetzt mit einer Geldbuße in Höhe von umgerechnet rund 8,1 Mio. EUR belastet – das Strafmaß „spiegle die Schwere der Fälle wider“, heißt es vonseiten der Glücksspielkommission.

Über die satte Geldstrafe hinaus wird Stride Gaming künftig dazu verpflichtet, einen Sonder-Berichterstatter zur Fiskalkontrolle seiner Marken einzustellen, zudem muss das Management „umfangreiche AML-Schulungen“ unter den Mitarbeitern durchführen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen soll obendrein von einem externen Wirtschaftsprüfer (Deloitte), unter der Einhaltung vereinbarter UKGC-Bedingungen, überprüft und bestätigt werden.

Das umfassende Strafmaß kommentierte jüngst UKGC-Direktor Richard Watson:

„Die Standards des Betreibers entsprachen nicht den erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Geldstrafe spiegelt die Schwere dieser Lücken wider. Die Aktion war und ist Teil einer laufenden Untersuchung des gesamten Onlinecasino-Sektors.“

Aktieneinbruch schon im August

An der Londoner Börse sank der Stride Gaming-Aktienkurs im August um satte 35 Prozent, unmittelbar nachdem bekannt wurde, dass mit einem Strafgeld zu rechnen sei. Die satte Höhe des Strafgelds und die genauen Gründe für das Urteil, wurden erst binnen letzter Tage bekannt. Zwar hatte Stride Gaming erst Anfang des Jahres bekannt gegeben, sich vom britischen Markt distanzieren zu wollen, um fortan international zu expandieren, doch unterliege der Anbieter immer noch den UK-Lizenzbedingungen von 2016.

Im Fall Daub Alderney handelt es sich laut Fachpresse um ein technisches Problem, nicht hingegen um vorsätzliche Verstöße. Diese Ansicht teilt auch die UKGC, dennoch sehen die Richtlinien laut Direktor Watson eine „Verhinderung von Geldwäsche und Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus für Casinos“ vor.

Fast-Rekord-Strafe

Nichtsdestotrotz: Das 8,1 Mio. EUR-schwere Strafpaket wirkt im Vergleich zu den Bußgeld-Urteilen vergangener Monate nicht nur exorbitant, sondern fast ungerecht – zum Vergleich: Das Bußgeld gegen den Marktgiganten Paddy Power Betfair betrug im Oktober aufgrund einer AML-Summe von über 570.000 EUR `nur´ 2,5 Mio. EUR. Im September davor wurde der National Lottery-Betreiber Camelot aufgrund „historischer Kontrolldefizite“ zu einer vergleichsweise mickrigen 1,15 Mio.-Strafe verurteilt.

Der eher fragwürdige Strefgeld-Rekord von 8,5 Mio. EUR gegen die Holdinggesellschaft 888 im August letzten Jahres, bleibt folglich zwar unerreicht, wird jedoch durchaus angekratzt. Eine Stellungnahme vonseiten Stride Gamings zu dem verhältnismäßig harten Urteilsspruch, blieben bislang aus. Dass die Aktiengesellschaft in Revision tritt, ist denkbar, bleibt jedoch vorerst abzuwarten.

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