Spieler erhält verlorenes Geld zurück: Lizenzierter Online-Sportwettenanbieter erlaubte zu hohe Einzahlungen
- Spieler erhält Geld zurück, das bei Sportwetten bei einem in Deutschland lizenzierten Buchmacher verspielt wurde
- Trotz seiner gültigen deutschen Lizenz missachtete der Anbieter Spielerschutz-Maßnahmen
- Pflichtverletzungen lizenzierter Glücksspielanbieter könnten eine neue Klagestrategie für Glücksspiel-Anwälte werden

Ein Spieler konnte zu viel Geld bei einem lizenzierten Sportwetten-Anbieter im Internet einzahlen (Symbolbild). © Pixabay/pexels.com
Lizenz schützt nicht vor Strafe
Das Landgericht Stendal entschied am 28. April 2025, dass ein Spieler über 54.000 Euro von einem Online-Glücksspielanbieter zurückfordern könne, obwohl dieser seit Ende 2020 im Besitz einer deutschen Lizenz gewesen sei, wie das Fachportal anwalt.de berichtet.
Ausschlaggebend hierfür sei eine vom Gericht unterstellte Pflichtverletzung seitens des Online-Sportwettenanbieters gewesen. Der Anbieter habe dem Spieler wiederholt gestattet, das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro zu überschreiten, ohne die vorgeschriebenen Bonitätsprüfungen durchzuführen.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Spielers sei nicht erfolgt. Stattdessen habe der Spieler das Limit selbstständig erhöhen können, ohne entsprechende Nachweise zu erbringen. Das Gericht habe dies als Verstoß gegen gesetzliche Spielerschutzvorgaben gewertet und dem Kläger daher den Rückzahlungsanspruch zugesprochen.
Einzahlungslimits im Glücksspiel in der Kritik
Zentraler Bestandteil der Glücksspielgesetzgebung in Deutschland ist das sogenannte LUGAS-System, das die Einzahlungen über alle Anbieter hinweg kontrolliert und verhindert, dass Spieler anbieterübergreifend mehr als 1.000 Euro pro Monat einzahlen können. Doch Experten scheinen Schwachstellen in der bestehenden Regelung zu sehen.
Die deutliche Erhöhung des Limits auf 10.000 Euro pro Monat oder sogar in Ausnahmefällen auf bis zu 30.000 Euro pro Monat ist über die sogenannte Schufa-G-Auskunft möglich. Mehrere Gerichte haben inzwischen erklärt, dass die Schufa-G-Auskunft nicht geeignet sei, um die Vermögensverhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Spielern ausreichend zu beurteilen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) scheint derzeit aber noch von dessen Tauglichkeit überzeugt zu sein.
Der Suchtexperte Dr. Tobias Hayer sehe selbst das Limit von 1.000 Euro pro Monat bereits als kritisch an und fordere eine Senkung auf 300 Euro. Das derzeitige Limit sei nicht ausreichend, um Spielsucht wirksam zu verhindern. Laut Hayer seien bereits monatliche Ausgaben von ein bis drei Prozent des Einkommens als problematisch anzusehen.
Neue Strategie für Glücksspiel-Anwälte?
Dass Spieler ihr verlorenes Geld beim Glücksspiel gerichtlich zurückfordern, ist nicht neu. Allerdings haben Anwälte und Prozessfinanzierer bisher darauf abgezielt, nicht in Deutschland lizenzierte und somit illegale Anbieter zu verklagen.
Durch das Urteil des Landgerichts Stendal wird deutlich, dass auch Glücksspielunternehmen mit einer deutschen Lizenz unter Umständen den Spielern die Einsätze zurückerstatten müssen, sofern ihnen Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.
Die GGL macht derartige Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag im Wiederholungsfall seit einiger Zeit öffentlich. Man darf gespannt sein, ob Glücksspiel-Anwälte sich diese Informationen zunutze machen, um gezielt gegen Anbieter vorzugehen, die jüngst gegen Spielerschutzbestimmungen verstoßen haben.