Schweizer Bundesgericht: Olma-Säulirennen ist genehmigungspflichtiges Glücksspiel
- Olma-Säulirennen ist laut Schweizer Bundesgericht kein Sportereignis und unterliegt dem Geldspielgesetz.
- Lokale Sportwetten dürfen auf das Säulirennen nicht mehr abgeschlossen werden.
- Gespa erhält Kontrollrecht auch rückwirkend.

Den Schweizer Rennsäuen könnte bald die Puste ausgehen (Symbolbild). © mali maeder/Pexels
Tradition auf dem Prüfstand
Beim traditionellen Säulirennen der Olma-Messe in St. Gallen jagen junge Schweine auf einer kurzen Rennstrecke zum Futtertrog, angefeuert vom Publikum, das zuvor auf seine Favoriten gewettet hat. Der unterhaltsame Wettbewerb ist seit Jahren fester Bestandteil der Messe.
Das traditionsreiche Rennen stehe laut der Tageszeitung Tagblatt nun aber juristisch unter Beschuss: Die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa habe vor dem Schweizer Bundesgericht einen bedeutenden Sieg errungen. Laut aktuellem Urteil sei das Rennen kein Sportereignis – und dürfe somit nicht unter dem Titel einer lokalen Sportwettenveranstaltung genehmigt werden.
Die Stadtpolizei St. Gallen habe im Jahr 2021 dennoch eine entsprechende Bewilligung erteilt, woraufhin die Gespa rechtliche Schritte eingeleitet habe. Die Behörde hätte demnach bereits 2019 auf das Problem hingewiesen, sei aber zunächst ignoriert worden.
Genehmigungspflicht und Kontrollrecht bestätigt
Das Bundesgericht habe nun die Auffassung der Gespa bestätigt: Zwar dürften kantonale Behörden sogenannte Kleinspiele wie Lotterien, kleine Pokerturniere und lokale Sportwetten genehmigen – diese müssten jedoch der Gespa zur Prüfung vorgelegt werden. Genau das sei im Fall des Olma-Säulirennens nicht geschehen.
Die Gespa habe das Recht, solche Genehmigungen auf Bundesrechtskonformität zu kontrollieren, insbesondere wenn Zweifel bestünden, ob es sich nicht doch um ein genehmigungspflichtiges Großspiel handle. Das Gericht habe zudem festgehalten, dass die Gespa auch dann Beschwerde einlegen dürfe, wenn sie ursprünglich nicht als beschwerdeberechtigte Instanz angesehen wurde – ein klarer Hinweis auf ihre überwachende Funktion.
Streitpunkt Sportcharakter
Im Kern der juristischen Auseinandersetzung stünde laut Swissinfo die Frage, ob das Säulirennen überhaupt als Sportveranstaltung eingestuft werden könne. Die Gespa habe dies bereits 2019 verneint und geltend gemacht, dass Wetten auf Nicht-Sportereignisse nicht gestattet seien.
Tradition mit Tempo: Die Geschichte des Olma-Säulirennens
Das Olma-Säulirennen gehört zu den bekanntesten Publikumsmagneten der Ostschweizer Herbstmesse OLMA (Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung). Die Veranstaltung existiert in ihrer heutigen Form seit 1997 – und besteht wegen ihres skurrilen Charmes und des hohen Unterhaltungswerts noch immer.
Bei dem Rennen treten junge Schweine auf einer kurzen Strecke gegeneinander an. Ziel ist es, möglichst schnell einen mit Futter gefüllten Trog zu erreichen. Moderiert wird das Spektakel oft mit Augenzwinkern und großer Begeisterung.
Auch wenn das Publikum auf rosa Athletinnen wie Allegra, Ribeli oder Grunzula setze, handle es sich aus Sicht der Aufsichtsbehörde um eine Form des Glücksspiels – unabhängig von der Gaudi und der Tradition, die das Event umgeben. Das Bundesgericht habe ausdrücklich betont, dass bei einem Wettbewerb, dessen Ziel das möglichst schnelle Erreichen eines Futtertrogs sei, keine sportliche Leistung im klassischen Sinn vorliege – anders als etwa bei Pferderennen.
Zukunft des Rennens ungewiss
Ob das Urteil das Ende des beliebten Olma-Säulirennens bedeute, sei derzeit noch offen. Die Veranstaltung werde seit 2022 von einem gemeinnützigen Verein organisiert und über Spenden und Wetteinnahmen finanziert. Der Verein Olma-Säulirennen veranstalte das Rennen seither als sogenannte Kleinlotterie. Die Olma-Messen würden laut eigener Aussage aktuell das Urteil sowie mögliche Konsequenzen für die Zukunft prüfen.
Sicher sei: Wetten auf das Rennen seien in der bisherigen Form nicht mehr zulässig, und auch das Verwaltungsgericht St. Gallen müsse sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen. Ob das Säulirennen künftig unter einer anderen rechtlichen Kategorie weitergeführt werden könne, sei derzeit ebenfalls noch unklar.