Schwarzlotterien zu Lasten der Allgemeinheit

Torsten Meinberg, Vorsitzender des Deutschen Lotto- und Totoblocks, empört sich über die ausländische Konkurrenz und fordert eine konsequente Politik.

Torsten Meinberg und Thomas Dünchheim

Torsten Meinberg (rechts) und Prof. Thomas Dünchheim führen „LOTTO Über-Kreuz-Gespräche“. (Quelle: obs/Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)/Toni Kretschmer)

“Das Geschäftsmodell der Schwarzlotterie-Anbieter fußt auf Steuerhinterziehung und schädigt das Gemeinwohl”, so das hitzige Urteil des Hamburger Lottochefs Meinberg im „LOTTO-Über-Kreuz-Gespräch“, wo zuletzt Ende Februar über das unliebsame Thema Glücksspiel und Steuerflucht debattiert wurde.

Die Lotteriegesellschaften der 16 Bundesländer, welche im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengefasst werden, stehen angesichts des boomenden Onlinesektors enorm unter Druck. Obgleich ausschließlich die DLTB-Mitglieder über Lotterie-Lizenzen verfügen und damit über Monopolstatus, war unter manchen Experten gar schon vom baldigen Aus des klassischen Lottospiels die Rede.

Internationale Glücksspielkonzerne und private Lotterieanbieter mit Sitz in den Steueroasen Europas – zum Beispiel Malta oder Gibraltar – expandieren digital, über Ländergrenzen hinaus und drängen offensiv auf den deutschen Markt. Sich auf die Europäische Dienstleistungsfreiheit berufend, agieren sie zumeist in juristischen Grauzonen, ohne explizit deutsche Glücksspiel-Lizenz und politische Kontrollinstanz. Von der Politik werden sie bislang weitgehend toleriert.

An dieser Stelle fordert Meinberg fordert ein aktives, konsequentes Einschreiten des Staates: „Steuer- und Rechtsoasen müssen wirksamer bekämpft werden. Da ist vor allem der Europäische Rat gefordert. Aber auch die Bundesregierung kann mehr tun, damit der begonnene Weg konsequent weitergegangen wird.” Die Rede ist vom „gemeinwohlorientierten Glücksspiel in Deutschland“.

Es geht zudem um vermeintliche Steuerverluste in Millionenhöhe, die Rede ist allein von 76 Millionen Euro Umsatzsteuer jährlich, welche den deutschen Steuerbehörden bislang entgehen. So bestätigt es Prof. Thomas Dünchheim, Experte für internationales Wirtschaftsrecht der Kanzlei Hogan Lovells International. Im Hinblick auf die in Deutschland nicht hinreichend lizensierten Onlineanbieter ergänzte er weiterführend: „Alle Dienstleistungen in Deutschland unterliegen – unabhängig davon, ob sie verboten sind oder nicht – in jedem Fall einer Steuerpflicht. Nach der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie werden elektronische Dienstleistungen einschließlich Glücksspielen und Lotterien seit 2015 nach dem Bestimmungsland besteuert. Sie unterliegen also der deutschen Umsatzsteuer.”

DTLB-Chef Meinberg nutzt die Pointe und stellt zuletzt noch einmal die gemeinnützigen Funktionen des Lottoblocks, als bedeutsamer Steuerzahler und Projektförderer, in den Vordergrund: „Das gemeinwohlorientierte Glücksspiel in Deutschland hat sich bewährt. Viele sinnvolle, auch suchtpräventiv wirkende Projekte werden dadurch ermöglicht. Allein der DLTB führt etwa 2,8 Milliarden Euro per anno an Staatshaushalte und Gemeinwohl ab. Dies sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Es wird im Zweifel nicht zu ersetzen sein und auf Kosten der Allgemeinheit gehen.” In der Tat: Von rund 7 Mrd. Euro Gesamteinnahmen, bleibt den deutschen Lotteriegesellschaften, nach allen Abzügen, lediglich noch ein Rest von rund 200 Mio. Euro.

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