Niederlage vor Gericht: Ladbrokes bekommt 71 Mio. £ nicht zurück

In einem seit 10 Jahren andauernden Steuerstreit zwischen dem Buchmacher Ladbrokes und dem britischen Finanzamt (HMRC) wurde das letzte Wort gesprochen. Das Berufungsgericht lehnt Ladbrokes‘ Einwürfe ab, die bereits gezahlten 71 Mio. £ (~80 Mio. €) werden nicht erstattet.

Wettbüro von Ladbrokes

Keine Chance auf Rückzahlung von Steuern: Ladbrokes unterliegt nach zehn Jahren vor Gericht. (Bild: Wikimedia)

Auf Anraten der Unternehmensberater von Deloitte hatte die Ladbrokes Group 2008 zwei Subunternehmen, Ladbrokes International und Travel Document Service, konsolidiert und zusammengelegt. Diese neue Tochterfirma wurde daraufhin in die Ladbrokes Group integriert. Daraus resultierte eine Abwertung der Anteile der ehemals eigenständigen Unternehmen. Die gesamte Ladbrokes Group verbuchte dies als Verlust in ihrer Bilanz, wodurch die Steuerlast drastisch reduziert wurde. Ein Vorgehen, dessen Rechtmäßigkeit nun letztinstanzlich verneint wurde:

Wir sind froh, dass das Berufungsgericht die Auffassung des Finanzamtes bestätigt, dass Ladbrokes versuchte, Unternehmenssteuern zu vermeiden. Vermeidungsstrategien wie diese funktionieren einfach nicht und das HMRC wird immer strikt gegen diese vorgehen. Wir gewinnen neun von zehn Fällen vor Gericht.Sprecher des britischen Finanzamts

Das Finanzamt ihrer Majestät erkannte diese Verlustangabe bereits 2008 nicht an und ließ sie bei ihrer Steuerforderung außer Acht. Schließlich seien die „Verluste nicht echt“ gewesen, sondern durch ein „absichtlich konstruiertes Arrangement“ mit dem Ziel der Steuervermeidung erzeugt worden. Die Ladbrokes Gruppe zahlte daraufhin vorsorglich die gesamte Steuersumme inklusive der strittigen 71 Mio. £. Das Unternehmen legte jedoch Einspruch gegen den Bescheid ein – Auftakt zu einem zehnjährigen Gerichtsstreit um die Frage, wo die Grenze zwischen kreativer Buchführung und illegaler Steuervermeidung verläuft.

Ladbrokes nutzte Lücke im System

Unstrittig war dabei das Ziel der Restrukturierung von Ladbrokes. Der traditionsreiche Buchmacher gab unumwunden zu, die Firmen aus steuerlichen Erwägungen eingegliedert zu haben. Im Unterschied zum HMRC sah man darin ein legitimes Manöver, auch andere Unternehmen hätten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Tatsächlich wurde dazu eine Lücke im britischen Steuerrecht genutzt, die noch 2008 geschlossen wurde. Der Gesetzgeber bestärkte damit das Finanzamt, derartige Maßnahmen nicht zu berücksichtigen.

Für Ladbrokes ist die Niederlage vor Gericht keine größere Überraschung. Bereits zwei Vorinstanzen hatten die Entscheidung des Finanzamts bestätigt, das Berufungsgericht machte diese Urteil lediglich rechtskräftig und endgültig.

Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis. Diese war ein Fall um bereits bezahlte und verbuchte Steuern, weswegen die Entscheidung zwar gegen uns ausfällt, unsere Zahlen aber nicht belastet.Statement von Ladbrokes

Auch der geplante Verkauf des Unternehmens an den Konkurrenten GVC Holdings dürfte vom Urteil nicht negativ beeinflusst werden, schließlich ist die fragliche Summe bereits als Kostenpunkt verbucht und im Aktienwert eingepreist. Ob sich Ladbrokes bei den Ideengebern von Deloitte für die Kosten des Verfahrens schadlos halten kann, wurde nicht bekannt – die Unternehmensberatung wollte zu dem Fall keine Stellung nehmen.

Ähnliche Beiträge