Mehr Jugendschutz – Neue Richtlinien für Ingame Mikrotransaktionen

Wenn es um Gaming- oder Glücksspielsucht geht, gewinnt die Lage schnell an Ernst hinzu. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen gilt es daher, die besten Voraussetzungen für die Jungen zu stellen. Gerade im Bereich Gaming-Sucht sind insbesondere Kinder betroffen, welche schnell das Gefühl für die Realität verlieren. Dort geht es nicht nur um die Spielzeit, sondern vielmehr um Ingame-Ausgaben, welche schnell und ohne weiteres getätigt werden. Spiele wie Fortnite und Co. bieten hierbei eine breite Produktpalette an, bei denen kosmetische Items und Battlepässe erworben werden können. Wurde das eigene Konto allerdings mit Ingame-Währung aufgeladen, so wird dies meist schneller verbraucht als ursprünglich geplant.

PC-Setup mit dem geöffneten Videospiel Fortnite auf dem Bildschirm.

Es bleibt spannend abzuwarten, wann die ASA die Umsetzung der neuen Richtlinien vorantreiben wird. Der Schutz der Jugend gilt als immense wichtig. ©Vlad Gorshkov/Unsplash

ASA für neue Erwerbsrichtlinien – Mikrotransaktion müssen verändert werden

Für viele Kinder und Jugendliche sind Videospiele fast die ganze Freizeit. Während die einen sehr gerne ein solches Spiel absolvieren, bedeutet dasselbe Game für andere ihr halbes Leben. Je früher die Kinder mit Videospielen anfangen, desto wahrscheinlich gilt es auch in eine Sucht abzurutschen. Insbesondere bei Kindern, deren Eltern die Aufsicht drastisch vernachlässigen. Aus diesem Grund sollten Eltern das Handeln ihrer Kinder immer genaustens im Auge behalten, ob an der Konsole oder auch im reellen Leben.

In verschiedenen Spielen bieten Entwickler-Studios mittlerweile Mikrotransaktionen an. Hierbei können Gamer Ingame-Käufe mit der entsprechenden Ingame-Währung tätigen. Genau aus diesem Grund verlieren Käufer oftmals das Gefühl für das wahre Geld, da die Spiele-Währung vor einiger Zeit erworben und das Konto somit aufgeladen wurde. Nun kann dies ohne Rücksicht ausgegeben werden, doch würde es auch passieren, wenn die Items mit Echtgeld bezahlt werden müssen?

Fortnite als bestes Beispiel

Fortnite konnte im Jahre 2017 die Videospiele-Welt wie im Sturm erobern. Nachdem PUBG mit dem Battle Royal Modus eine komplette Neuerung schaffen konnte, sprang Epic Games schnell auf den neuen Spiele-Trend auf. Aus diesem Grund wurde kurzerhand das Battle Royal Spiel Fortnite entwickelt, doch der Hype war nicht abzusehen. Das Spiel eroberte als Free2Play die komplette Gaming-Welt, doch Transaktionen erhielt Epic Games letzten Endes genug. Lediglich kosmetische Items ohne Ingame-Vorteil wurden im Shop angeboten, doch für viele Grund genug um zuzuschlagen. Insbesondere Kinder und Jugendliche investieren gerne ihr Taschengeld in Videospiele. Prinzipiell spricht hier nichts dagegen, doch letzten Endes muss alles in einem gewissen Rahmen ablaufen.

Erwerb zu einfach

Für die Kinder ist es ein einfaches und schnelles Anliegen. Mit dem Taschengeld gehen sie kurzerhand zur Tanke und kaufen Playstation oder Xbox-Guthaben. Hiermit können die jeweiligen Konten aufgeladen und die entsprechende Ingame-Währung erworben werden. Das Schlimme an der Sache ist, dass Eltern hiervon gar nichts mitbekommen. Sie erhalten keine Benachrichtigung und wissen letzten Endes nicht, wofür das Kind sein Geld ausgab.

Echtgeld-Hinweis bei Mikrotransaktionen

Um den Kinder- und Jugendschutz noch weiter zu verbessern, fordert die britische Werbeaufsicht Asa, den Echtgeld-Preis bei Ingame-Käufen immer anzuzeigen. Dies bedeutet letzten Endes, dass nicht nur die Menge der Ingame-Währung gelistet wird, sondern auch der umgerechnete Euro-Preis. Dies hilft betroffenen Kindern mit Sicherheit, ein leicht besseres Gefühl für die Relation zu bekommen, auch wenn es bei vielen nichts ausmacht. Nichtsdestotrotz wird in Zukunft der Echtgeld-Wert wohl den Einzug in die Ingame-Shops erhalten.

Glücksspiel-Element Lootbox

In vielen Videospielen können Lootboxen gewonnen oder auch erworben werden. Hierbei handelt es sich um Item-Boxen, welche verschiedenste Dinge beinhalten können. Aus diesem Grund wird es in diesem Fall keinen reellen Gegenwert geben, was beim Kauf extra deklariert werden soll. Hieraus sollte deutlich erkennbar sein, dass es sich um Zufallsgestände handelt. Um mehr auf den Jugendschutz zu setzen, müssen die neuen Richtlinien selbstverständlich eingehalten werden. Aus diesem Grund wird die ASA in Zukunft ein genaues Auge auf betroffene Unternehmen werfen und diese, falls nötig, abstrafen.

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