LUGAS betrifft Bahnwetten nicht

Der 1. Januar 2023 markiert für die Glücksspielbranche in Deutschland so etwas wie den Beginn einer neuen Ära. Nicht nur, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ihre Arbeit aufgenommen hat, im sogenannten Glücksspielstaatsvertrag wurde auch LUGAS verankert. Dabei handelt es sich um ein länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem, das große Veränderungen für Glücksspielfans und Anbieter von Glücksspielen und Sportwetten haben wird. Bei Pferdwetten sind die Bahnwetten allerdings nicht betroffen.

Ein Trabrennpferd ist auf der Bahn.

Trab- und Galopprennen können auf der Bahn unverändert bewettet werden. ©Utu-Taival/Pixabay

Änderungen für Anbieter und Kunden

Wie das Nachrichtenportal „GaloppOnline.de“ mitteilte betrifft die Einführung von LUGAS die Pferdwette nämlich nur bedingt. Die Änderungen betreffen nämlich nur die Wetten, die im Internet von einem der lizenzierten Buchmacher angeboten werden, nicht aber die Bahnwette. Die Wettanbieter im Netz müssen sich dennoch auf drastische Verschärfungen der Wettbedingungen einstellen. Bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) werden nun alle Kundendaten zentral verschlüsselt und gespeichert.

“Zentrale Aufgabe der GGL ist es, ab 1.1.2023 den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, in dem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten.”

Nur noch ein Portal nutzen

Konkret geht es dabei um das Setzen von Einsatzlimits sowie darum, zu verhindern, dass Glücksspielfans Kunde von mehreren Portalen sein können, um dort gleichzeitig zu spielen. In einer Rundmail wies nun auch der Wettanbieter Pferdewetten.de, der gerade erst eine deutsche Lizenz für sein Angebot Sportwetten.de erhalten hat, seine Kunden daraufhin, dass man ab dem 1. Januar 2023 nur noch bei einer Wettplattform aktiv sein könne. Wer zwei verschiedene Buchmacher nutzen möchte, der muss sich nach dem Tätigen einer Wette ausloggen und fünf Minuten warten, bevor der Log-in bei einem anderen Portal möglich ist.

Spielsucht soll verhindert werden

Um zu gewährleisten, dass paralleles Spiel nicht mehr möglich ist, ist die Zentraldatei verantwortlich. Sie registriert Spieler als „Aktiv“ oder „Inaktiv“. Nur wer als „Inaktiv“ gemeldet ist, kann bei einem anderen Portal eine Wette tätigen. Mit diesen Neuerungen will die GGL vor allem gegen die Problematik der Spielsucht vorgehen. Realisiert werden soll das vor allem auch durch ein Einzahlungslimit von 1000 Euro pro Monat und pro Kunde. Bis Ende 2022 lag die Verantwortlichkeit dafür noch beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, nun hat die GGL übernommen.

In Deutschland lizenzierte Anbieter betroffen

Damit LUGAS richtig funktionieren kann, weist man auf der Webseite der GGL daraufhin, dass die Kooperation mit den Buchmachern dafür unerlässlich sei. Verpflichtet zur Teilnahme sind allerdings nur Anbieter, die in Deutschland lizenziert sind. Auf der sogenannten White List sind daher alle Wettanbieter vorgemerkt, die im Galopprennsport Wetten unter dem neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag anbieten. Im Pferdesportbereich sind das die Wettstar-pferdwetten.de, Trotto.de, Onextwo.de, Pferdewetten-jaxx.de, Pferdewetten.de, Lotos-Wetten.de und Racebets.de.

Auswirkungen von LUGAS noch nicht absehbar

Noch ist nicht klar, welche Auswirkungen die Einführung von LUGAS haben wird. Vor allem neue Wettformen wie die „V7“-Wette, die für besonders hohe Gewinne sorgen kann könnten nicht mehr durchführbar sein. Andererseits ist es für den deutschen Galopprennsport sicherlich positiv zu bewerten, dass die Bahnwetten von den jüngst eingeführten Regularien nicht betroffen sind. Immerhin ist ein Einsatzlimit von 1000 Euro pro Monat für viele Glücksspielfans eine Hürde, die sie dazu bringen könnte, wieder vermehrt vor Ort zu wetten. Schließlich werden die Rennen von den Einnahmen aus den Wetten veranstaltet, die den Rennvereinen aber nur in Form der Bahnwette zugutekommen.

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