Wettbüro-Betreiber gewinnt Prozess und erhält Betriebserlaubnis

Der Wettbüro-Betreiber Ertan Peker aus Burgkunstadt in Bayern hat das Gerichtsverfahren um die Fortsetzung seines Wettbüros gewonnen. Im August 2013 hatte die Stadt Burgkunstadt eine Schließung des Wettlokals verfügt und Peker mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro gedroht.

Sportwetten-Spielstände auf einem Bildschirm

Ein Wettbüro-Betreiber gewinnt Gerichtsprozess und erhält die Betriebserlaubnis für sein Wettbüro. (Symbolbild) © Ajdin Kamber/shutterstock.com

Wettbüro-Inhaber erhält Betriebserlaubnis für sein Geschäft

Laut einem Artikel des Obermain Tagblatt habe der Wettbüro-Betreiber Ertan Peker vor Gericht die Betriebserlaubnis für seine Wett-Filiale in Burgkunstadt erstritten. Der Weg bis zur Erteilung der offiziellen Erlaubnis für sein Wettbüro am 31. Oktober 2023 sei ein langer und schwieriger Prozess gewesen.

Peker eröffnete im August 2013 mit seinem Tipico-Lokal den ersten privaten Buchmacher in Burgkunstadt. Die Regierung Oberfranken habe ihn kurz nach der Eröffnung zur Schließung aufgefordert und mit einem Zwangsgeld gedroht. Grund sei die Verschleppung des Antrags für die Vermittlung von Sportwetten beim hessischen Innenministerium gewesen.

Peker habe daraufhin eine Duldung vor Gericht erstritten. Er habe sich anschließend regelmäßigen Polizeikontrollen ausgesetzt gesehen. Seine Kunden seien hierdurch verunsichert worden.

Weiterer Wettanbieter klagt erfolgreich gegen Schließung

Peker konnte erfolgreich gegen die Schließung seines Wettbüros klagen und vor Gericht eine Betriebserlaubnis erstreiten. In Passau (Bayern) hatte ein weiterer Wettanbieter mit seiner Klage gegen die Schließung seines Wettbüros wegen eines Verstoßes gegen die Mindestabstandsregelung Erfolg.

Der Wettbüro-Betreiber sollte seine Filiale schließen, da sein Wettbüro nur in einem Abstand von rund 60 Metern zu einer Schule lag. Der Beschluss erging zunächst auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV), der einen Abstand von mindestens 250 Metern fordert. Es handelt sich jedoch um eine Empfehlung und keine Verpflichtung für Wettbüros. Die genaue Entscheidung obliegt den einzelnen Bundesländern.

Der Betreiber klagte gegen die Schließung vor Gericht. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hob das Urteil auf und erlaubte die Fortsetzung des Betriebs. Das Gericht stützte sein Urteil auf einen möglichen Verstoß der Mindestabstandsregelung in Bayern gegen das geltende EU-Recht.

Großer Wettgewinn in Pekers Wettbüro

Peker sei sehr erleichtert, dass er den Betrieb in seinem Wettbüro fortführen könne. Es sei ihm wichtig, den Jugendschutz einzuhalten und jeden Gast auf eine mögliche Spielersperre zu überprüfen. Spieler hätten die Möglichkeit, sich in seinem Wettbüro zu sperren und sich vom Glücksspiel auszuschließen. Es gehe ihm darum, seine Gäste bestmöglich zu unterhalten. Daher habe er in seinem Wettbüro etliche Großbildfernseher aufgestellt. Seine Kunden könnten viele Spiele live verfolgen und ihre Tipps platzieren

“Bei uns verspielt keiner Haus und Hof, sondern wir wollen, dass die Leute Spaß beim Fußball-Schauen haben und auch mal auf ein Spiel wetten können. “Ertan Peker, Wettbüro-Betreiber, Obermain Tagblatt

Mittlerweile sei er mit seinem Wettbüro von Tipico zu Sportwetten.de gewechselt. Bei diesem Franchisepartner seien die Wettquoten höher, was mehr Kunden in seine Wett-Filiale locke.

In der Vergangenheit habe es kurz nach der Eröffnung der Filiale einen großen Wettgewinn gegeben. Im Jahr 2014 habe ein Kunde zum ersten Mal sein Wettbüro besucht und mit einem Einsatz von 5 Euro, über 21.000 Euro gewonnen. Laut Peker sei dies Anfängerglück gewesen. Der Kunde habe über zweieinhalb Stunden gebraucht, um seinen Wettschein mit 15 Spielen auszufüllen.

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