Pflegerin wegen Lotto-Gewinn vor Gericht

Sobald es um eine große Geldsumme geht, zeigen manche Menschen ihr wahres Gesicht. Aus diesem Grund stehen derzeit in Baden-Württemberg 2 Pflegerinnen vor Gericht, welche einen Pflegebedürftigen alten Mann um seinen Lotto-Gewinn brachten. Hierbei handelt es sich erneut um eine schandhaftes Verhalten eines Mutter-Tochter Pflegegespanns. Diese sollen den 84-jährigen mental stark unter Druck gesetzt haben, mit dem Ziel, den Lotto-Gewinn in die eigene Tasche zu stecken. Wie perfide das Mutter-Tochter-Duo hierbei vorging, welche Lügen sie dem Senior auftischten und welche Summe letzten Endes gestohlen wurde.

Krankenschwester als Symbol für die 44-jährige Betrügerin.

Es bleibt spannend abzuwarten, wie der Prozess gegen das Mutter-Tochter-Duo enden wird. ©JESHOOTS.COM/UNSPLASH

Lotto-Glück auch im hohen Alter

Die Welt des Glücksspiels schreibt regelmäßig atemberaubende Geschichten. In den aller meisten Fällen sind diese sehr positiv, doch die heutige wird von 2 widerwertigen Pflegerinnen überschattet. Laut Berichten des Schwarzwälder Boten konnte ein Pflegebedürftiger 84-jähriger nach Jahren seine persönliche Lotto-Geschichte schreiben. Der Senior spielte seit Jahren dieselben Zahlen, welche Woche für Woche abgegeben wurden. Im September 2019 sollte sich das Glück für den 84-jährigen dann auszahlen, denn mit den Zahlen 12, 14, 16, 23, 37, 47 konnte der Burladinger ganze 755.000€ in der 2. höchsten Gewinnklasse beim 6aus49 abräumen. Allerdings ist der Glücksspiel-Gewinn nie auf dem Konto des Pflegebedürftigen gelandet, weshalb die Ganze Sache nun vor Gericht ausgetragen wird.

Da der Glücksspiel-Gewinn letzten Endes nie auf dem Konto des Mannes auftauchte, müssen sich nun 2 Pflegerinnen vor Gericht verantworten. Hierbei handelt es sich um eine 44-jährige Pflegerin, welche zum Zeitpunkt des Lotto-Gewinns bereits seit einem halben Jahr mit der Pflege des Mannes vertraut wurde. Im Zuge dessen hat sie auch regelmäßig seine Lotto-Scheine an der Annahmestelle abgegeben, wofür sie immer mit Bargeld entlohnt wurde. Nachdem der Mann von der erfolgreichen Ziehung erfuhr, beauftragte er die Pflegerin, das Geld für ihn abzuholen. Doch es sollte alles anders kommen.

Angst und Einschüchterung als Mittel zum Zweck

Die 44-jährige Pflegerin sah in dem Lotto-Gewinn des 84-jährigen allerdings nicht nur seinen Glücksspiel-Gewinn, sondern vielmehr wollte sie das Geld in die eigene Tasche stecken. Im Zuge dessen setzte die Pflegerin den Senior gezielt unter Druck und schüchterte ihn massiv ein. Es wurde behauptet, dass dem Mann nichts mehr von seinem Gewinn übrig bleiben würden, wenn die Betreuer und das Sozialamt von dem Glücksspiel-Gewinn erfahren würden.

Perfide wie sie war, hatte sich für den Pflegebedürftigen gleich eine Lösung parat. Laut Rekonstruktion der Ermittler solle sie dem 84-jährigen vorgeschlagen haben, das Geld beim Lotterie-Betreiber auf ihren Namen zu beanspruchen. Da die Zahlen per Lotto-Zettel abgegeben wurden, gilt der Besitzer des Lotto-Zettels auch als Eigentümer des Gewinns. Folge dessen setzte die 44-jährige Pflegerin ihren Vorschlag in die Tat um, doch das Geld erhielt der Senior nie.

Die Veruntreuung des Geldes

Nachdem die 44-jährige das Geld in ihrem Namen erhalten hatte, behielt sie wie abgemacht die 255.000€. Außerdem überwies sie weitere 100.000€ an ihre Mutter, welche dort ebenfalls als Pflegerin tätig war. Die restliche Summe behielt sie dann letzten Endes auch noch ein, was lange Zeit unerkannt blieb. Der pflegebedürftige Mann lebte äußerst isoliert, doch nach einer Zeit öffnete er sich gegenüber anderen Pflegern. Er berichtete von dem Vorfall und erklärte, dass die 44-jährige das Geld in Sicherheit vor den Behörden gebracht hätte. Da der 84-jährige in der Zwischenzeit leider verstorben ist, liegt das Ganze nun an den Ermittlern, den Sachverhalt korrekt aufzuklären.

Die beiden Angeklagten haben sich vor Gericht nicht zum Sachverhalt geäußert, während die Verteidigung die gesamte Geschichte anzweifelt. Nach Meinung der Verteidigung gibt es keinen handfesten Beweis dafür, dass der Lotto-Zettel tatsächlich dem Mann selbst gehört. Aus diesem Grund werden die zuständigen Behörden die Ermittlungen weiter vorantreiben und weitere Zeugen befragen, sodass die Wahrheit verdientermaßen ans Licht kommt. Leider kommt es immer wieder zu Betrügereien beim Glücksspiel, weshalb es als ratsam gilt, die Tatsache eines Lotto-Gewinns für sich selbst zu behalten. Geld zeigt den wahren Charakter von Menschen. Das Urteil jedenfalls wird zum 22. Dezember dieses Jahrs erwartet.

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