Online Casino: GGL erlässt hohes Zwangsgeld gegen Red Rhino Limited

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat die Anbieterin eines illegalen Online Casinos hart bestraft. Die Red Rhino Limited wurde mit einem Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro belegt. Der Grund: Das Unternehmen soll trotz Untersagungsverfügung über eine andere Domain weiter unerlaubte Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten haben.

Roulette-Tisch mit Jetons

Die GGL hat wegen unerlaubter Online Casino Spiele ein hohes Zwangsgeld verhängt. (Symbolbild) © Kaysha/unsplash.com

Unerlaubtes Online Casino auf .com-Domain verfügbar

Ärger für die Red Rhino Limited: Die Glücksspielbetreiberin ist von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit einem Zwangsgeld belegt worden. Zwar habe das Unternehmen das Glücksspielangebot auf seiner Domain platincasino.de eingestellt – jedoch sei das Angebot auf der .com-Domain weiterhin verfügbar.

GGL steht für „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“. Der GGL wurden seit Januar 2023 staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Netz übertragen. Nur Anbieter, die von der GGL zertifiziert sind und auf der sogenannten Whitelist stehen, dürfen in Deutschland legal Online-Glücksspiele anbieten.

Durch die GGL haben die Spieler so Gewissheit, dass sie bei einem legalen Anbieter spielen können. Kleiner Wermutstropfen: Aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages für Deutschland stehen aktuell Casino-Spiele wie Roulette, Blackjack oder Live-Angebote nicht zur Verfügung. Der Hauptsitz der GGL befindet sich in Halle an der Saale.

Die Verfehlung komme die Red Rhino Limited nun teuer zu stehen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) habe ein Zwangsgeld in Höhe von satten 50.000 Euro! verhängt. Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auch gegen eine Zahlungsdienstleiterin ein hohes Zwangsgeld verhängt worden.

Weitere Strafen möglich

Die Strafe könne in Zukunft sogar noch höher ausfallen. Die GGL könne Zwangsgelder nämlich so lange erneut festsetzen oder erhöhen, bis die ausgesprochene Untersagungsverfügung befolgt und in Deutschland unerlaubte Casino-Spiele nicht mehr angeboten würden.

Die Maßnahmen der GGL zeigen Wirkung, und wir stellen eine zunehmende Zurückdrängung bestehender unerlaubter Online-Glücksspielangebote fest.GGL-Vorstand Benjamin Schwanke, Quelle: GGL-Pressemitteilung

Es bleibt abzuwarten, ob die Red Rhino Limited der Untersagungsverfügung nun Folge leistet, oder ob sie über ihre .com-Domain weiterhin in Deutschland nicht zulässige Online-Glücksspiele anbieten wird. Letzteres könnte für das Unternehmen dann aber noch teurer werden.

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