Lottoland-Jackpot: 90 Mio. illegale Euros?

Eine Putzfrau aus Berlin knackte Anfang Juni einen 90 Mio.-Eurojackpot über den Online-Anbieter Lottoland mit Sitz auf Gibraltar. Laut aktuellen Medienberichten könnte es sich allerdings um eine Vorform von Geldwäsche handeln. In der Küche des Berliner Innensenators scheint es zu brodeln. Droht hier ein Präzedenzfall?

Ein Werbebanner des Anbieters Lottoland zeigt die Eurojackpot-Gewinnerin Christina

Christina mit Megascheck: Für das Werbe-Shooting lud Lottoland die Berlinerin ungleich nach Gibraltar ein, doch von den 90 Mio. € sah die 36-Jährige bis heute noch nichts. (Quelle: Lottoland)

Es klingt fast wie ein Märchen, zu schön um wahr zu sein: Als die 36-Jährige Reinigungskraft Christina aus Berlin von ihrem Glück erfährt – als die Zahlen auf dem Display grün aufleuchten – kann sie es verständlicherweise kaum glauben, traumatisiert besucht sie ihre Mutter Anne (56). In den Morgenstunden, nach einer schlaflosen Nacht, bestätigt sich das Unfassbare dann auch per E-Mail:

Christina ist reich. Mehr als reich. Sie besitzt ab sofort sagenhafte 90 Millionen Euro. Gegen einen Einsatz von 10,50 Euro, bei einer Gewinnchance von 1:95.000.000. Über Nacht haben sie die Zahlen 14,19, 21, 30, 32, 4 und 7 zur Multimillionärin gemacht – ihre Mutter hatte sie ihr tags zuvor via WhatsApp geschickt. Das Geld soll folglich aufgeteilt werden. Beide sind fassungslos.

Am liebsten würde Christina „ihr Glück herausbrüllen“, doch letztlich entscheidet sie sich für die Anonymität. Sie lässt sich auf Pressefotos verpixeln, der Name Christina ist nur ein Pseudonym. „Sonst hätten wir keine Ruhe mehr“, sagt sie.

Ihre Stelle als Putzfrau will Christina jetzt kündigen, stattdessen Urlaub machen: „Durch die USA reisen“, verkündet sie gegenüber der Bildzeitung, obwohl sie immer gerne in ihrem Job gearbeitet habe. Die altbackene Redewendung, der Traum „vom Tellerwäscher zum Millionär“, hat sich für Christina erfüllt. So schien es zumindest.

Denn aktuellen Medienberichten zufolge könnte Christina Traum vom Glück schon bald in Scherben liegen – hier wird die Übertragung ihres Gewinns als eine Vorstufe der Geldwäsche proklamiert. Sogar wird darüber gemutmaßt, ob sich die Gewinnerin womöglich nicht mitstrafbar gemacht hat. Der Berliner Innensenat hat sich eingeschaltet. Deutsche Banken sollen in der Sache unter Druck gesetzt werden.

„Schwarzlotterie“ Lottoland?

‚Lotto gespielt’ hat Christina über einen sogenannten Zweitanbieter, den auf Gibraltar ansässigen wie auch lizensierten Online-Betreiber Lottoland, gegründet 2013 – seither (natürlich) ein Dorn im Auge des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), der laut Gesetz (eigentlich) das nationale Lotterie-Monopol der BRD innehat oder vielmehr innehaben sollte.

Die vermeintlich illegalen Online-Anbieter berufen sich jedoch zumeist auf ihre EU-Lizenz, womit sie unter europäischer Dienstleistungsfreiheit agieren. Weil das EU-Recht dem Nationalen vorgeht, können die ausländischen Betreiber das deutsche Gesetz folglich legitim umschiffen, ohne dabei ihre Standorte in Steueroasen wie Malta oder Gibraltar aufgeben zu müssen.

Darüber hinaus bieten digitale Buchmacher wie Lottoland auch Wetten auf die Ziehungsergebnisse diverser Nationallotterien an, auf Spiele wie 6aus49 oder, wie im Fall Christina, auf den EuroJackpot. Dass DLTB-Vorstandschef Torsten Meinberg hier von „Schwarzlotterien auf Kosten des Gemeinwohls“ spricht, verwundert daher wenig. Seit Jahren kritisiert der Lottochef sowohl Anbieter wie auch Gesetzesgeber in der Sache. Doch die deutsche Judikative hinkt.

In Anbetracht des boomenden Internetmarktes kann die Glücksspielgesetzgebung der BRD nur als veraltetet eingestuft werden. Bis auf zwei schmalspurige, eher halbherzige Lizenzsysteme für Online-Sportwetten in Schleswig-Holstein und Hessen existiert sie eigentlich gar nicht. Zwar gilt Online-Glücksspiel als prinzipiell illegal, doch obliegt die Rechtsprechung schlussendlich den einzelnen Bundesländern – wo sie in der Regel ausbleibt. Doch genau das soll sich nur ändern.

Der (Kriminal-)Fall Christina?

Die Frage, ob Christina das Geld jemals bekommt, stellte Mitte Juni zuerst die private Kölner Medienanstalt RTL. Nachdem die Bild-Zeitung das Lottoland-Modell im Rahmen der Verkündung zwar vorgestellt, jedoch nicht bewertet hatte, verwies RTL auch auf das Verbot von Online-Glücksspiel durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG), gemäß § 10 Abs. 6 des 2012 erlassenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV). Demnach sei Lottoland trotz EU-Lizenz am deutschen Markt illegal. Ein Sprecher des Berliner Innensenators betont dazu kurz und knapp:

„Lottoland darf in Deutschland nicht agieren.“

Unter dem fast sarkastisch wirkenden Titel „Putzfrau gewinnt 90 Millionen, doch der Traum trügt“ propagiert seit neuestem – und weitaus umfangreicher – auch die Süddeutsche Zeitung (SZ) den famosen Millionengewinn als Unrechtmäßigkeit und spricht von einer „Vortat zur Geldwäsche“. Dass der Anbieter in Deutschland illegal agiere, dafür „könnte sich die Staatsanwaltschaft interessieren“, heißt es. Auch Christina habe sich wahrscheinlich strafbar gemacht, wenn die Teilnahme an illegalem Glücksspiel in Deutschland auch normalerweise nicht verfolgt würde.

Das Siegerfoto eines Lottoland-Gewinners zusammen mit dem CEO Nigel Birrell

„Alle Lottoland-Gewinner haben rechtlichen Anspruch auf den Gewinn“, sagt CEO Nigel Birrell (r.), der sich gerne mit seinen Siegern ablichten lässt. (Quelle: Lottland)

Die Münchener Zeitung argumentiert darüber hinaus mit den Vorzügen des deutschen Lottomonopols: Dessen Erträge kämen „Staat und Allgemeinwohl zugute“, während Lottoland nicht einmal Umsatzsteuer in Deutschland zahle und noch dazu glaube, deutsche Gesetz zu einer europarechtswidrigen Marktabschottung erklären zu können. Ob illegal oder nicht, Umsatzsteuer müsse Lottoland zahlen, heißt es schlussendlich.

Die giftigen Worte scheinen Anklang zu finden: Immer mehr Nachrichtenseiten, darunter das namhafte US-amerikanische Technology-Portal IT Boltwise, stellen die Frage zur Diskussion. Der Berliner Innensenat hat unterdessen angekündigt die deutschen Banken im Fall Christina auf dem Geldwäschegesetz festzunageln, wonach jedes Kreditinstitut der BRD im Verdachtsfall zur Meldung verpflichtet sei. Der Vorgang müsste „beim Staatsanwalt landen“, sobald Lottoland die Gewinnsumme an Christina auszahlt, heißt es.

Doch genau das blieb bisher aus. Zwar garantiert Lottoland, dass Christina „selbstverständlich einen durchsetzbaren Anspruch auf den Gewinn habe“ und vermarktet die Siegerin seit Wochen auf diversen Internet-Bannern, doch vorerst ist es still geworden um den Megajackpot. Abwartend. Als hinge ein Rattenschwanz für die gesamte Online-Lotteriebranche an dem Fall.

Wer das Geld bezahle, sei ihr letzten Endes egal, scherzt Christina – immerhin hat sie 90. Mio. Euro gewonnen, oder nicht? Dass sie keinen Rechtsanspruch auf das Geld hat, sofern Lottoland die Summe nicht auszahlen kann, darf oder will – dass sie womöglich doch leer ausgehen könnte – scheint sie derweil nicht zu erahnen.

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