Revision abgelehnt: Verurteilter bleibt nach Mord vor einem Casino in Burghausen lebenslang in Haft

Das Landgericht Traunstein hat das Urteil gegen einen 60-jährigen Mann bestätigt, der wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Am 14. Juli 2022 hat er einen Mann vor einem Casino in Burghausen erschossen und versucht, einen weiteren Mann zu töten. Sein Antrag auf Revision ist nun abgelehnt worden.

Aufnahme eines Gerichtsgebäudes in München.

Das Urteil im Casino-Mord von Burghausen ist jetzt rechtskräftig. (Symbolbild) © FelixMittermeier/pixabay.com

Besondere Schwere der Schuld

Das Schwurgericht des Landgerichts Traunstein hat am 11. Mai 2023 das Urteil gegen den kosovarischen Staatsangehörigen gefällt: Wegen Mordes und versuchten Mordes ist er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hat zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Bislang war das Urteil noch nichts rechtskräftig, da der Beschuldige Revision eingelegt hatte.

Diese sei jetzt abgelehnt worden und die Strafe sei somit rechtskräftig. Der 60-Jährige müsse nun eine lebenslange Haftstrafe absitzen. Eine Strafaussetzung zur Bewährung sei wegen der besonderen Schwere der Tat nicht möglich.

Mord vor Casino

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 14. Juli 2022 einen 32-jährigen Mann vor einem Casino in Burghausen erschossen zu haben. Er soll zudem mehrere Schüsse auf einen weiteren Mann abgefeuert haben, der allerdings flüchten konnte.

Bei den Männern soll es sich um Bekannte seiner damaligen Lebensgefährtin gehandelt haben. Der Beschuldigte soll eifersüchtig gewesen sein, dass sie in Kontakt mit den Männern gestanden habe und ihnen ab und an ihr Auto geliehen habe.

Der jetzt Verurteilte soll das Casino betreten haben, in dem seine Lebensgefährtin gearbeitet habe. Als die beiden Männer das Casino betraten, soll der Verurteilte sie zunächst geschlagen haben und dann aus kurzer Distanz auf den 32-Jährigen geschossen haben. Dieser sei lebensgefährlich verletzt worden und innerhalb kürzester Zeit an seinen Verletzungen verstorben.

Zweites Opfer konnte fliehen

Der Täter soll dann auch auf den zweiten Mann geschossen haben. Er soll diesen jedoch verfehlt haben. Durch eine Ladehemmung der Pistole soll es dem Mann gelungen sein, über den Parkplatz zu flüchten.

Der Verurteile soll ihm nachgelaufen sein und erneut auf ihn gefeuert haben. Da er ihn auch dieses Mal verfehlte, habe der Täter sein restliches Magazin auf die Reifen des Autos seiner Lebensgefährtin abgefeuert. Danach sei er mit seinem eigenen Wagen geflüchtet.

Frau in Berlin nach Pokerrunde erschossen

Es ist nicht das erste Mal, dass es rund um eine Spielothek zu bewaffneten Auseinandersetzung gekommen ist. Im Jahr 2018 soll es in Berlin zu einer Schießerei in einem Café gekommen sein, das mehr einer Spielothek geglichen habe.

Im Hinterzimmer sei es gegen drei Uhr morgens zu einer Auseinandersetzung wegen eines verlorenen Wetteinsatzes gekommen. Es soll daraufhin zu einer Gruppenschlägerei mit Baseballschlägern, Äxten und weiteren Waffen gekommen sein.

Der Streit soll sich auf die Straße vor dem Café verlagert haben, wo eine 23-jährige Frau erschossen wurde. Sie sei versehentlich getroffen worden und nach dem tödlichen Schuss einfach auf der Straße liegengelassen worden. Die Täter seien geflüchtet und bis heute nicht gefasst worden.

Flucht nach Österreich

Der Verurteile soll nach der Tat mit seinem Fahrzeug nach Österreich geflüchtet sein. Noch in derselben Nacht soll die österreichische Polizei den Wagen gefunden und die Verfolgung aufgenommen haben.

Das Auto habe an einem Aussichtspunkt oberhalb der Flüsse Inn und Salzach gestanden. Die Beamten sollen einen Hubschrauber eingesetzt haben und mit einer Wärmebildkamera nach dem Verdächtigen gesucht haben.

Ein Polizeihund soll seine Fährte vom Auto aus verfolgt haben. Ein Spezialkommando habe ihn dann aus einer Erdhöhle gezogen und festgenommen. Er habe keine Gegenwehr geleistet: Auch die Tatwaffe soll er noch bei sich gehabt haben.

Heimtücke und niedrige Beweggründe

Bei der Verurteilung im Mai 2023 soll das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke festgestellt haben. Der Angeklagte habe die beiden Männer vollkommen überrascht. Sie hätten nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechnen können.

Die Staatsanwaltschaft soll außerdem von niedrigen Beweggründen gesprochen haben. Der Täter habe aus Wut und Eifersucht auf die Männer geschossen. Nach einem psychiatrischen Gutachten sei er schuldfähig gesprochen und anschließend verurteilt worden.

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