GGL will weitere Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel

Erst vor wenigen Wochen wurde die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder eingesetzt. Nun sollen Handlungen folgen, denn die GGL will Internet-Zugangsanbieter dazu verpflichten illegales Glücksspiel im Internet zu sperren. Im einem Schreiben, das vor wenigen Tagen an die Öffentlichkeit kam, forderte die Behörde von den Internetprovidern eine enge Zusammenarbeit im Kampf gegen verfassungswidrige Anbieter von Glücksspielportalen im World Wide Web. Bei Zuwiderhandlung drohen sogar Buß- und Verwaltungsverfahrensgelder.

Ein Buch liegt offen mit einer Brille darüber da.

Die GGL agiert auf der Grundlage des neuen Glücksspielvertrages. ©felix_w/Pixabay

Neue rechtliche Grundlage

Es könnte demnach also teuer werden für rechtswidrige Angebote im Internet. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder kann sich dabei auf den seit einem Jahr gültigen neuen Glücksspielvertrag berufen. Die GGL hat seit ihrer Einführung aber vor allem auch die Aufsicht über Portale erhalten, die Online Casinospiele anbieten. Somit kann die Behörde sich mit neuer rechtlicher Grundlage an die Internet Service Spieleentwickler (ISP) wenden und derartige Sperraufforderungen ins Leben rufen, auch gegen Androhung von Strafgeldern. Natürlich soll es sich dabei nur um Plattformen mit unzulässigen Angeboten handeln.

Kampf gegen illegales Glücksspiel

In dem bereits erwähnten Schreiben soll sich die GGL bei den Internet Providern vorgestellt und die Forderung nach Sperrung durch die Zugangsvermittler und Registrare bekanntgegeben haben. Auf Grundlage des Telemediengesetzes (TMG) und den Paragraphen acht bis zehn sollen die Internet-Zugangsanbieter dann zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Maßnahmen gegen den Betreiber der Glücksspielportale nicht durchführbar oder erfolgversprechend sind. Die GGL erklärte den Kampf gegen die illegalen Online Casinos als gemeinsame Aufgabe der Behörde und der Internet Provider.

Engere Zusammenarbeit mit Internet Providern

Vor allem aber will die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder eine verbesserte und direktere Kommunikationsebene zwischen sich und den Internet-Service-Providern aufbauen. Mit weniger formellen Verwaltungsverfahren sollen so schneller Sperren eingerichtet werden können. Für die Internetanbieter sollen aber keine weiteren oder zusätzlichen Kosten anfallen. Das gilt zumindest solange, wie die Sperre schnellstmöglich installiert und der Nachweis darüber an die GGL übermittelt wird. Als Beweise sollen Protokolle oder sogar Screenshots herhalten können.

Empfindliche Strafen drohen

Doch das ist natürlich nicht alles, denn den Internet-Service-Providern soll auch klargemacht werden, dass die vermeintliche Zusammenarbeit im Grunde genommen eher auf Entgegenkommen basiert. Im Schreiben an die Anbieter soll die GGL nämlich bereits mit empfindlichen Strafen gedroht haben, falls Sperranordnungen nicht umgesetzt werden. Zwischen 500 Euro und 500.000 Euro können fällig werden, wenn die Spieleentwickler den Aufforderungen der GGL nicht nachkommen und diese selbst tätig werden muss. Die Spieleentwickler wiederum dürfen sich auf Häufige Sperren einstellen, denn im Schreiben der Behörde war von Anhörungen in “immenser Häufigkeit” die Rede.

Kritik von den Providern

Die GGL erntete von Seiten der Internet-Service-Spieleentwickler allerdings harsche Kritik, denn der eigentliche Bußgeldkatalog, auf den sich die Behörde beruft, ist aufseiten der illegalen Glücksspielportale anzuwenden und kann deswegen nicht gegen die Internetanbieter gestellt werden. Diese Anordnungen, die Bußgelder in Höhe von rund einer halben Million Euro verursachen können, stammen aus dem Glücksspielstaatsvertrag, nicht aber aus dem Telemediengesetz. Eben jenem Gesetzestext auf den sich die GGL berufen hatte. Im Telemediengesetz sind deutliche geringere Strafgelder verankert.

Sind die Sperren überhaupt geeignet?

Auch der deutsche Verband der Internetwirtschaft eco stuft die Anordnungen der GGL eher als Drohmaßnahmen ein. Hinzukommt, dass die von der Behörde geforderten Sperren nur bedingt geeignet sein sollen, um illegale Casinoangebote überhaupt auszuschließen. Diese DNS-Sperren können nämlich mit der Einrichtung von VPNs (Virtual Private Network) umgangen werden. Auch durch eine DNS-Verschlüsselung führt ein weiterer Weg vorbei an der gesetzlich angeordneten Sperrung der fraglichen Plattformen.

“Sperrverfügungen ohne Richtervorbehalt öffnen behördlicher Willkür Tür und Tor. Angesichts eines Geflechts von Auflagen und Ausnahme würden letztlich illegale Anbieter nur mehr Zulauf erhalten und Bürger würden in die Illegalität getrieben. Wenn das bestehende Netz nur noch mit dem Verkehr für Sperren beschäftigt ist, wird der Staat nicht um eine Terabit-Strategie bei der Vernetzung umhinkommen.”Michael Rotert, Ehrenpräsident, eco Stellungnahme von Michael Rotert gegenüber heise.de

Wie geht es weiter?

Nach diesem Hin und Her ist es also fraglich, ob die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Sperrverordnungen und die geplanten Bußgelder in der angekündigten Form wird umsetzen können. Vor allem mit dem Vorwurf, dass die geplanten DNS-Sperren nicht das richtige Werkzeug im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet sein können, wird man sich aufseiten der GGL beschäftigen müssen. Es ist also durchaus anzunehmen, dass die bereits verfassten Pläne nochmals überarbeitet werden müssen, bevor sie im Alltag Anwendung finden können.

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