Laura Müller wirbt für fragwürdiges Glücksspiel

Lange war es still um Skandalnudel Laura Müller, die vor allem durch ihre Beziehung zu dem ehemaligen Schlagersänger Michael Wendler bekannt geworden ist. Mit der Ruhe ist es nun vorbei, denn vor Kurzem machte die 22-jährige auf ihrem Instagram-Kanal fragwürdige Glücksspielwerbung für die spanische Weihnachtslotterie „El Gordo“.

Ein Smartphone liegt auf einem Tisch.

Die Werbung für Glücksspiel verbreitet Laura Müller via Instagram. ©Webster2703/Pixabay

Werbung für „El Gordo“ auf Instagram

Wie das Promi-Magazin „In Touch“ vor Kurzem berichtete, hat sich Laura Müller mit einem fragwürdigen Post an ihre knapp 550.000 Follower auf Instagram gewandt. Dabei geht es um die spanische Weihnachtslotterie „El Gordo“, bei der bekanntlich jedes Jahr fast 2,5 Milliarden Euro gewonnen werden können. Angeblich soll jedes sechste Los zum Gewinn führen. Problematisch ist dabei nicht die Werbung, für die bekannte Lotterie, sondern der Glücksspielanbieter mit dem Laura Müller kooperiert.

Kooperation mit fragwürdigem Anbieter

Am Ende ihres Posts weist Laura Müller noch ausdrücklich darauf hin, dass Glücksspiel süchtig machen kann. Rechtlich ist sie damit also auf der sicheren Seite, dennoch ist ihre Werbung für die spanische Lotterie fraglich. Die Influencerin, die derzeit vor allem mit einem Only Fans-Account für Trubel sorgt, hat nämlich einen Werbedeal mit „Lottoland.com“ abgeschlossen. Einem Portal, vor dem die Verbraucherzentrale ausdrücklich warnt.

Werbung für „schwarze Lotterie“

Die Werbung für die spanische „Lotería de Navidad El Gordo“, die durchaus auch in Deutschland populär ist, ist damit im Grunde nur Werbung für eine sogenannte „schwarze Lotterie“, einem Portal, dass die Verbraucherzentrale als fragwürdig einstuft. Über einen in der Instagram-Story erhaltenen Link können die Follower angeblich Lose erwerben, die ihnen den Hauptgewinn einbringen können. Es soll laut Laura Müller sogar die Möglichkeit bestehen, zwei Lose zum Preis von einem bekommen zu können. Die Ziehung der Zahlen soll am 22. Dezember 2022 erfolgen.

Irreführende Werbung für Lotterien

Die Verbraucherzentrale warnt eindrücklich davor, an einer Verlosung über Lottoland.com teilzunehmen. Nicht nur der neue Werbepartner von Laura Müller, sondern auch Anbieter wie Multilotto.com und Lottohelden.de, stehen auf der Liste der Behörde. Dabei ist sogar die Teilnahme an einem Gewinnspiel über einen dieser Anbieter illegal und Betroffene können strafrechtlich verfolgt werden. Viel schlimmer ist aber, dass diese Plattformen ihren Kunden im Grunde betrügen, denn an der eigentlichen Verlosung der spanischen Lotterie nehmen diese gar nicht teil. Gewettet wird auf den Ausgang der Ziehung, um die versprochenen Gewinne geht es aber nicht.

“Häufig können Sie beim Online Lotto nicht direkt erkennen, dass Sie nicht an legalen staatlichen Glücksspielen teilnehmen. Achten Sie beim Online-Tippen genau darauf, bei was und wem Sie mitspielen.”

Warnung vor Zweitlotterien

Die Verbraucherzentrale weist des Weiteren darauf hin, dass auch kein Anspruch auf Gewinnauszahlung besteht, wenn Kunden einem der oben erwähnten Anbieter vertrauen. Die auch als Zweitlotterien bezeichneten Portale haben in Deutschland nämlich keine staatliche Genehmigung für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und sitzen zumeist im Ausland. Vielen Lottofans ist dabei aber gar nicht bewusst, dass nicht an einem staatlichen, legalen Spiel teilgenommen wird. Teilweise wird sogar mit Prüfsiegeln geworben, die ebenso wenig seriös sind.

So erkennen Kunden seriöse Anbieter

Die Verbraucherzentrale fordert daher dazu auf, dass Kunden vor einem Spiel prüfen sollen, ob es sich um ein sicheres Angebot handelt. Dazu ist es nötig, sicherzustellen, dass der Sitz des Portals in Deutschland ist. Dies ist im Impressum nachzulesen. Prüfsiegel und Zertifikate sind genauestens zu begutachten. Seriöse Portale werden in Deutschland nämlich auf der sogenannten Whitelist geführt, auf der alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Ab dem 1. Januar 2023 ist diese Liste auf der Webseite der Gemeinamen Glückspielbehörde der Länder (GGL) zu finden.

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