Facebook-Werbung von BetVictor verstößt gegen Spielerschutz-Richtlinien der britischen ASA

Die britische Advertising Standards Authority (ASA), eine nicht-staatliche Behörde zur Überwachung der Werbelandschaft, hat bereits im Januar 2023 eine Werbeanzeige von BetVictor verboten und ihr Urteil jetzt noch einmal begründet. Der Buchmacher mit Sitz in Gibraltar hatte eine Werbeanzeige bei Facebook geschaltet, die nach Ansicht der ASA gegen geltende Werberichtlinien für den Schutz Jugendlicher verstoße.

Ein Mann läuft mit einem Fußball über den Rasen

Fußballprofis dürfen in Großbritannien nicht uneingeschränkt als Werbepartner für Sportwetten-Werbung herhalten (Symbolbild) © Emilio Garcia/unsplash.com

Die Gründe für die Beschwerde der ASA

Im Fachmagazin Gambling Insider erschien ein Bericht über die konkreten Hintergründe der Beschwerde [Artikel auf Englisch]. Demnach habe die ASA kritisiert, dass die Werbeanzeige von BetVictor nicht mit den Richtlinien des Committee of Advertising Practice (CAP) zu vereinbaren sei.

Auf der Werbeanzeige, die BetVictor bereits im Januar ausgespielt habe, seien die Profi-Spieler Sergio Busquets und Jordi Alba des FC Barcelona abgebildet worden. Zusammen mit dem Slogan “Wer ist der unterbewerteste Spieler in deinem Club?” und dem Firmenlogo hätten sie für den Sportwetten-Anbieter geworben.

Obwohl die Spieler nicht in England aktiv sind, habe die ASA geurteilt, dass die Präsenz der international bekannten Spieler eine verstärkte Anziehungskraft der Werbeanzeige auf Minderjährige ausüben könnte. BetVictor habe in einem Statement erklärt, es handele sich nicht um internationale Top-Stars, weshalb diese Befürchtung nicht nachvollziehbar wäre. Die ASA habe diese Argumentation jedoch nicht geteilt.

Was besagen die neuen Richtlinien des CAP?

Die verschärften Richtlinien des CAP zur Bewerbung von Glücksspielangeboten trat Ende 2022 in Kraft und sollen insbesondere Minderjährige schützen. Auf Deutsch übersetzt lauten die neuen Vorgaben wie folgt:

“Marketingmaßnahmen für Glücksspiele dürfen keine starke Anziehungskraft auf Kinder oder Jugendliche haben, insbesondere wenn eine Werbeanzeige die Jugendkultur widerspiegelt oder damit in Verbindung gebracht wird. Werbeanzeigen dürfen keine Personen oder Persönlichkeiten enthalten, die als Vorbilder für Minderjährige fungieren oder die eine starke Anziehungskraft auf Minderjährige ausüben können.”

Die ASA sorgt mit dem BetVictor-Fall für ein Novum

Ein Bericht des Branchenmagazins iGaming Business geht mehr ins Detail hinsichtlich der Argumentation von BetVictor [Artikel auf Englisch].

Der Buchmacher habe sich darauf berufen, dass die Werbeanzeige keinen Call-to-Action beinhaltet habe, die als Werbefigur eingesetzten Spieler über keine bei Jugendlichen populären Social-Media-Profile verfügten, und dass diese somit keine junge Zielgruppe ansprächen. Dies sei von der ASA aber nicht gebilligt worden. Die Kontrollbehörde habe somit zum ersten Mal ein Urteil gegen die Werbung mit Sportlern, die außerhalb von Großbritannien aktiv sind, ausgesprochen.

Diese jüngste Entscheidung gibt uns einen klareren Anhaltspunkt darüber, welche Fußballspieler nach Ansicht der ASA von den neuen Leitlinien erfasst werden. Dies ist das erste Mal, dass wir ein Urteil zu Spielern haben, die für Teams außerhalb des Vereinigten Königreichs spielen, was den Anwendungsbereich über das hinaus erweitert, was die ASA zuvor in Bezug auf die Leitlinien des Ausschusses für Werbepraxis (CAP), die im Oktober letzten Jahres in Kraft getreten sind, betrachtet hat.Felix Faulkner, Anwalt bei Poppleston Allen Quelle

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Werbelandschaft in Großbritannien für Glücksspielangebote weiterentwickelt. Erst kürzlich haben die Premier League Clubs bereits Sportwetten-Anbieter von der Trikot-Brust verbannt und die ASA scheint eine Auge auf die Untersuchung digitale Werbeanzeigen geworfen zu haben.

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