Berlin: Stadt kann Einnahmen aus illegalem Glücksspiel künftig abschöpfen

Der Berliner Senat hat entschieden, dass im Rahmen des Modellprojekts Vermögensabschöpfung bei Ordnungswidrigkeiten illegale Einnahmen, die aus der organisierten Kriminalität stammen, künftig von den Ordnungsämtern abgeschöpft werden können und somit dem Staat zufließen. Die Entscheidung soll auch illegales Glücksspiel betreffen. Wann das Modellprojekt offiziell starten soll, sei noch unklar.

Mehrere Spielautomaten nebeneinander

Die Einnahmen aus illegalem Glücksspiel könnten im Rahmen eines Modellprojekts demnächst in die Staatskasse fließen. (Symbolbild) © Nik/unsplash.com

Wahl zwischen Bußgeldbescheid und Abschöpfung

Die Ordnungsämter sollen im Rahmen des Modellprojekts die Möglichkeit haben, zwischen einem Bußgeldbescheid und der Abschöpfung des durch illegale Tätigkeiten erworbenen Geldes zu wählen.

Dabei soll die Abschöpfung des Geldes das härtere Mittel sein, da hierbei das sogenannte Bruttoprinzip angewendet werden soll. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag entzogen werden kann, ohne dass damit verbundene Ausgaben abgezogen werden können.

Illegales Glücksspiel eine mögliche Einnahmequelle

Illegales Glücksspiel gehört zur organisierten Kriminalität und daher auch zu den möglichen Einnahmequellen. Bei Anwendung des Modellprojekts könnte beispielsweise jeder Euro, der bei illegalem Glücksspiel eingenommen wird, in die Staatskasse fließen. Dieses Geld wiederum könnte in andere Projekte reinvestiert werden.

Zuletzt gab es in Berlin rund um das Glücksspiel Aufruhr, nachdem immer mehr Spielhallen aufgrund hoher Auflagen schließen mussten. Davon könnte das illegale Glücksspiel profitieren.

YouTuber wegen illegalem Glücksspiel vor Gericht

In Berlin sorgt derzeit ein Fall von Werbung für illegales Glücksspiel für Gesprächsstoff. Der bekannte YouTuber Ron Bielecki ist Anfang des Jahres wegen illegalen Glücksspiels vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Strafe von 480.000 Euro verurteilt worden. Der YouTuber hatte jedoch Einspruch gegen diese Geldstrafe erhoben.

Bielecki soll eine Reihe von Videos mit Werbung für einen Glücksspielanbieter veröffentlicht haben, der in Deutschland nicht zugelassen sei. Laut Bieleckis Anwalt soll der Angeklagte jedoch nicht Betreiber der YouTube-Kanäle gewesen sein, auf denen diese Videos zu sehen gewesen sein sollen. Der für Ende September anberaumte Hauptverhandlungstermin wurde ausgesetzt. Einen neuen Termin soll es derzeit noch nicht geben.

“Das Projekt der Vermögensabschöpfung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzepts zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und soll dazu beitragen, Berlin für Kriminelle unattraktiv zu machen. Wir leisten Pionierarbeit und schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir schwächen die Organisierte Kriminalität und ziehen dadurch zugleich Gelder ein, die an vielen wichtigen anderen Stellen zum Wohle unserer Stadt verwendet werden können.”Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Berlin.de

Einziehung von Geldern bereits möglich

Wann das Modellprojekt offiziell startet, steht noch nicht fest. Doch auch unabhängig davon soll es den Ordnungsämtern laut Aussage des Senats freistehen, Einziehungsverfahren anstatt Bußgelder durchzusetzen.

Es bleibt abzuwarten, wie hoch die Einnahmen für die Stadtkasse durch das Modellprojekt sein werden. Ebenfalls abzuwarten bleibt, in welche Projekte die abgeschöpften Gelder fließen werden.

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