Payment-Blocking: Oberverwaltungsgericht bestätigt Untersagung von Zahlungen an illegale Glücksspiel-Betreiber

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hat in einem Beschluss vom 26. Oktober 2023 bestätigt, dass Payment-Blocking zulässig ist. Eine Betreiberin aus Malta hatte Klage dagegen eingereicht, dass ihr das Anbieten von Glücksspiel in Deutschland untersagt worden sei und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einem Zahlungsdienstleister Zahlungen an sie untersagt hatte. Sie hatte Online Glücksspiel in Deutschland ohne die benötigte Lizenz angeboten.

Aufnahme einer Frau, die mit ihrem Laptop in einem Café sitzt.

Payment-Blocking könnte eine wirksame Option im Kampf gegen unerlaubtes Glücksspiel sein. © Yan Krukau/pexels.com

Payment-Blocking hat wegen fehlender Lizenz Bestand

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in seinem Beschluss festgelegt, dass Payment-Blocking, also die Untersagung von Zahlungen für illegales Glücksspiel, zulässig sei. Ein Unternehmen mit Sitz in Malta soll im Eilverfahren versucht haben, das Payment-Blocking gegen sie aufzuheben.

Die Antragsstellerin habe Online Glücksspiel für deutsche Spieler ohne eine deutsche Lizenz angeboten, obwohl dies laut dem Glücksspielstaatsvertrag verpflichtend ist. Das Anbieten des unerlaubten Glücksspiels sei ihr daraufhin untersagt worden und die GGL habe ein Payment-Blocking für einen Zahlungsdienstleister in die Wege geleitet. Ihm seien dadurch Zahlungen an die Antragsstellerin untersagt worden.

Das maltesische Glücksspiel-Unternehmen habe daraufhin einen Antrag gestellt, vorläufigen Rechtsschutz gegen das Payment-Blocking für Zahlungsdienstleistungen in Zusammenhang mit ihrem Angebot zu erhalten. Dieser Antrag soll abgelehnt worden sein und auch ihre Beschwerde dagegen sei am 26. Oktober von dem Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.

Das Gericht habe die Entscheidung damit begründet, dass die Antragsstellerin kein Glücksspiel in Deutschland anbieten dürfe. Sie habe keine deutsche Lizenz und erhalte deshalb auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Das Payment-Blocking werde weiterhin bestehen bleiben.

Die Entscheidung basiere auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Glücksspielstaatsvertrags, in dem die Möglichkeit, Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel zu unterbinden, festgelegt sei.

Payment-Blocking: Hebel gegen illegales Glücksspiel?

Das Payment-Blocking soll der GGL helfen, illegales Glücksspiel in Deutschland zu bekämpfen. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Kampf gegen Geldwäsche und unerlaubtes Glücksspiel zu unterstützen. Es gilt das sogenannte Mitwirkungsverbot.

Zahlungsdienstleistern ist es dadurch untersagt, Zahlungen für Glücksspiel-Anbieter durchzuführen, die keine deutsche Glücksspiel-Lizenz haben. Die GGL stellt den Banken dafür ihre White List mit allen zugelassen Anbietern zur Verfügung.

Sollte ein Unternehmen Online Glücksspiel ohne die benötigte Lizenz in Deutschland anbieten, kann ein Payment-Blocking ausgesprochen werden. Dabei wird einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister untersagt, Ein- und Auszahlungen an den betreffenden Anbieter vorzunehmen.

Payment-Blocking weiterhin Option bei unerlaubtem Glücksspiel

Die GGL erklärte auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Sportwetten Verbands, dass das Payment-Blocking konsequenter durchgeführt werden müsse. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt bestätige, dass Payment-Blocking zulässig sei und auch in Zukunft von der GGL angewandt werden könne.

Wie wirksam diese Sperre in Zukunft sein wird und ob sie zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels beitragen kann, bleibt abzuwarten.

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