NRW setzt auf Qualität bei Spielhallen

Für Spielhallen hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen einige Änderungen am neuen Glücksspielgesetz (GlüStV) vorgenommen. Die harte Mindestabstandsregel, welche für viele Spielhallen und Wettbüros das Aus bedeutet hätte, wurde zugunsten der Betreiber und des Spielerschutzes aufgeweicht. Die Qualität der Spielhallen hat die oberste Priorität erhalten, was von großen Branchenverbänden wie DAW und DAV begrüßt wurde. Wie sehen die Vorgaben aus?

Die Spielautomaten in einer herkömmlichen Spielhalle.

Durch die Coronapandemie steckt die Spielhallenbranche zurzeit tief in der Krise. ©Bru-nO/Pixabay

Mindestabstand auf 100 Meter reduziert

Die GlüStV-Anhörung in NRW, an der über 20 Experten beteiligt sind, hat zu ersten Ergebnissen geführt. Diese fallen zugunsten der Spielhallen und Wettbüros aus: Die ursprünglich vorgesehene harte Mindestabstandsregel von 350 Metern wurde auf 100 Meter reduziert. 350 Meter gelten nur noch zwischen Spielhallen/Wettbüros und Schulen/Kitas. Doch auch hier sind spezifische Standortabwägungen und Sonderanordnungen möglich, sollte der Mindestabstand unterschritten werden.

Im Fall von Unterschreitungen des Mindestabstands zu öffentlichen Schulen, Kitas und Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe von 200 Metern sind unter anderem zusätzlich Vorkehrungen zur Vermeidung von Anreizwirkungen auf Heranwachsende zu treffen. Die Branche kann angesichts dieser Regelungen aufatmen, denn es wäre zu zahlreichen Schließungen gekommen, wodurch hunderte Mitarbeiter betroffen gewesen wären.

DAW und DAV begrüßen Entwicklungen

Große Branchenverbände wie die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) begrüßten das Vorgehen der Gesetzgeber, die in ihren Änderungen die Qualität der Spielhallen und den Spielerschutz über die Mindestabstandsregel stellten. DAW-Präsident Georg Stecker, der ebenfalls dem Expertengremium in NRW angehört, sprach von einer erfreulichen Nachricht für das legale Spieleangebot. Es sei vorausschauend und begrüßenswert, die Qualitätsmerkmale von Spielhallen ins Zentrum der Gesetzgebung zu rücken.

Auch Horst Hartmann, Vorstandschef bei Deutscher Automaten-Verband e.V. (DAV), zeigte sich erfreut. Allerdings sehe man dem Qualitätsansatz zum Trotz auch verbesserungswürdige Ansätze. So solle man unter anderem die betrieblichen Investitionszyklen stärker bei der Befristung von Spielhallenkonzessionen berücksichtigen. Damit würden die Betriebe eine dringend benötigte Planungs- und Investitionssicherheit erhalten, vor allem, weil die Spielhallen unter den Lockdowns leiden.

Die Corona-bedingten Schließungen führten zu massiver Kritik vonseiten der DAW – Vorstandssprecher Stecker hatte von einem schweren Schlag für die gesamte Automatenbranche gesprochen, da rund 70.000 Arbeitnehmer in der Branche registriert seien. Auch für den Jugend- und Spielerschutz seien die Lockdowns ein Desaster: Kunden würden vermehrt bei illegalen Anbietern spielen, ein derartiger Trend habe sich laut DAW seit dem ersten Lockdown gezeigt. Die Schließungen seien obendrein unnötig, da die Gesetze ohnehin Mindestabstände zwischen den Geräten fordern. Zusätzlich wurden umfassende Infektionsschutzmaßnahmen erarbeitet.

500 Meter: Negativbeispiel Rheinland-Pfalz

Welches sozialwirtschaftliche Fiasko die neue Mindestabstandregel mit sich bringen kann, zeigt sich aktuell am Beispiel von Rheinland-Pfalz, wo mehr als die Hälfte aller Spielstätten ihre Pforten dicht machen müssen. Der Mindestabstand wurde in Rheinland-Pfalz zwischen Spielhallen auf 500 Meter festgelegt. Ein gleichgroßer Abstand gilt zu Kindergärten und Schulen.

Lediglich in Gewerbegebieten gilt ein Abstand von 200 Metern. Im Klartext bedeutet dies, dass in Rheinland-Pfalz 329 von 610 Spielhallen schließen müssen. Besonders stark betroffen ist Trier wo 20 von 22 Spielhallen vor dem Aus stehen. Insgesamt sind in dieser Region 36 von 72 Spielhallen betroffen.

Dazu kommen jeweils vier Spielhallen im Eifelkreis Bitburg-Prüm und in Bernkastel-Wittlich, sechs im Kreis Trier-Saarburg und zwei in der Vulkaneifel. Die Zahlen stammen von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Es kam bereits zu vehementer Kritik vonseiten der Städte und Betreiber, die auf millionenschwere Steuerverluste und Massenentlassungen verweisen.

Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich jedoch auch in anderen Städten Deutschlands ab, unter anderem wird in Berlin ein drastischer Abbau von 496 Spielhallen auf 120 geplant. Der Mindestabstand liegt dort ebenfalls bei 500 Metern. Unlängst kam es zu vehementer Kritik an der Spielhallenreduktion. Zu Wort meldeten sich die Marktriesen Gauselmann und Löwen Entertainment. Der Abbau sei eine Politik des Chaos, so das einstimmige Kredo. Zumindest in Düsseldorf, wo Gauselmann als Sportsponsor aktiv ist, zeichnet sich angesichts der aktuellen Entwicklungen nun ein positiveres Bild.

Experten über Mindestabstand uneinig

Über die Wirksamkeit der Mindestabstandsregel und der damit verbundenen Schließungen sind sich auch Experten uneinig. So erklärte der Direktor des rheinland-pfälzischen Städtetags, Michael Mätzig, dass das neue Gesetz eher irreführend sei. In dem Entwurf würde nicht erwähnt, dass Städte durch die Schließungen zwischen 20 und 30 Millionen Euro an jährlichen Steuereinnahmen verlieren. Auch, dass über 2.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, bliebe außen vor.

Laut Mätzig würden bei diesen Zahlen Grenzen überschritten, die vorab näher betrachtet werden müssen. Man könne den Menschen, die ihre Arbeit in Zeiten von Corona verlieren, wahrscheinlich kaum Alternativen bieten. Außerdem sei das Qualifikationsniveau unter Spielhallenmitarbeitern eher gering. Unter den Betroffenen seien viele ungelernte Kräfte und Minijobber. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten.

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