Kontroverse Ansichten zur Reform der §§ 284 ff. StGB: Sollte das illegale Glücksspiel entkriminalisiert werden?

Ende des Jahres 2023 hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, einige Abschnitte des deutschen Strafrechtes novellieren zu wollen. Unter anderem lautet seine Forderung, die §§ 284 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) dahingehend zu modifizieren, dass das hierin behandelte illegale Glücksspiel künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen wäre. Seitdem werden die Pläne von verschiedenen Seiten kontrovers diskutiert.

Symbolhafte Darstellung der Entkriminalisierung des Glücksspiels in Deutschland

Die Entkriminalisierung des Glücksspiels in Deutschland wird derzeit kontrovers diskutiert (Symbolbild). © OnlineCasinosDeutschland.com/DALL-E

Worum geht es bei den Reformplänen?

Die §§ 284 ff. StGB behandeln verschiedene Bereiche des illegalen Glücksspiels. So ist beispielsweise in § 284 StGB geregelt, dass das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen ohne Erlaubnis eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen kann.

Zudem ist in § 285 StGB geregelt, dass schon die Beteiligung an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel gemäß § 284 StGB zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe führen kann.

Nach Auffassung des Justizministers sei eine Streichung dieser Paragraphen möglich, da der § 28a des GlüStV 2021 bereits eine ausreichende Handhabe gegen illegales Glücksspiel biete und etwaige Straftaten im Zusammenhang mit Glücksspiel dennoch nachverfolgt werden könnten, wie es aus dem offizellen Eckpunktepapier hervorgeht.

Wie argumentieren die Befürworter?

Neben Marco Buschmann gibt es auch weitere Befürworter für eine Novellierung des Strafgesetzbuches. So hat der Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi dem Vorhaben des Justizministers in einer Stellungnahme grundsätzlich zugestimmt.

Er vertrete die Auffassung, dass Rechtsgüter, die vom illegalen Glücksspiel gefährdet werden, hinreichend durch andere Strafgesetze geschützt seien. Als Beispiel führt er Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) und die Bekämpfung organisierter Kriminalität (§ 129 StGB) an.

Dr. Sarafi warnt zudem davor, dass die Rechtfertigung von Strafgesetzen nicht ausgedehnt werden dürfe, weil dies eine “uferlose Kriminalisierung” von Verhaltensweisen ermöglichen würde. Darüber hinaus halte er die Regelung in § 285 StGB, wonach die Teilnehmer an illegalen Glücksspielangeboten unter Strafe gestellt werden, für verfassungswidrig.

Welche Argumente bringen die Gegner vor?

Der Verband Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) habe die Entwicklung des Schwarzmarktes als alarmierend bezeichnet und halte es für das falsche Signal, die Gesetze zu lockern. Ähnlich argumentiere die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die das Aufkommen von Regulierungslücken für denkbar halte.

Der Deutscher Richterbund (DRB) habe erklärt, dass gewerbs- und bandenmäßige Verbrechen auf dem illegalen Glücksspielmarkt besonders ausgeprägt seien, was eine Streichung der expliziten Paragraphen problematisch werden lasse.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehe sich zudem ihrer Mittel bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels beraubt. Die präventiven Ermittlungen zur Verhinderung von sogenannter “Begleitkriminalität” seien jetzt schon sehr limitiert, da beispielsweise das Abhören von Telefonaten nicht gestattet sei. Eine weitere Einschränkung könnte die Dunkelziffer des illegalen Glücksspiels weiter erhöhen.

Persönliches Statement unseres Redakteurs Timm Schaffner zur Entkriminalisierung des Glücksspiels

Als Redakteur von onlinecasinosdeutschland.com beobachte ich schon seit längerer Zeit den Markt, kenne die Argumente verschiedener Interessengruppen und erlaube mir hiermit, ein Statement zur Entkriminalisierung des Glücksspiels abzugeben.

Mir scheint, dass grundsätzlich Einigkeit dahingehend besteht, dass die Teilnahme am illegalen Glücksspiel für Spieler straffrei bleiben müsse. Nur so halte ich es für realistisch, dass Spieler zur Aufklärungsarbeit beitragen und Plattformen wie illegales-spiel.de nutzen.

Ebenso scheint kein Zweifel daran zu bestehen, dass mit illegalem Glücksspiel zahlreiche Straftatbestände – von Betrug, über Geldwäsche bis hin zu Gewaltdelikten – verbunden sein können, die oft aber erst im Zusammenhang mit Razzien in illegalen Glücksspielbetrieben aufgedeckt werden.

Ich halte es daher für sinnvoll, dass die Akteure sich an einen Tisch setzen, um gemeinsam eine zukunftstaugliche Lösung zu erarbeiten. Wenn das illegale Glücksspiel nur über die Begleitkriminalität, wie beispielsweise Steuerhinterziehung oder körperliche Gewalt, rechtlich gewürdigt wird, ist dies meiner Meinung nach nicht ausreichend.

Es sollte eine Lösung gefunden werden, die das illegale Glücksspiel bereits im Keim erstickt, bevor es zur Entfaltung weiterer Straftatbestände kommen kann.

Derzeit scheint es noch keine Anhaltspunkte zu geben, wann die finale Umgestaltung des Strafgesetzbuches erfolgen könnte. Sobald hierzu mehr bekannt ist, wird das Team von onlinecasinosdeutschland.com darüber berichten.

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