GGL nimmt Stellung zu Ungereimtheiten bei der Vergabe der neuen Glücksspiel Forschung

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) soll laut einem aktuellen Bericht von <em>games & business</em> eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bezüglich der Vergabe eines hoch dotierten Studien-Projektes abgegeben haben. Das Budget des Projektes beträgt 756.302,52 € und ist an Dr. Tobias Hayer vergeben worden.

Geschäftsmann mit Zeigefinger

Die Glücksspielaufsicht unterliegt in Deutschland der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). © geralt/pixabay.com

Behörde weist Unstimmigkeiten bei der Vergabe zurück

In einem Artikel des Fachmagazins games & business nimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Stellung zu den anhaltenden Vorwürfen bei der Vergabe des Forschungsauftrags an Dr. Tobias Hayer. Die Behörde habe sich einigen kritischen Nachfragen des Magazins gestellt und somit versucht, plausible Antworten auf die offenen Fragen zu liefern.

Welche Funktion hat die Glücksspielbehörde der Länder?

Die GGL ist für die Glücksspielaufsicht in allen deutschen Bundesländern verantwortlich. Als Grundlage dienen dafür die Regelungen des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2021. Dieser war auch der Startschuss für die einheitlichen Glücksspielregelungen in Deutschland. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder überwacht unter anderem Casinos, denen sie eine deutsche Lizenz ausgestellt hat. Außerdem setzt sich die GGL nachhaltig für den Spielerschutz sowie die Bekämpfung von illegalem Online Glücksspiel ein.

Erklärungen der GGL zu den anhaltenden Vorwürfen

Die Budgetvergabe von über 750.000 € hat für einige Ungereimtheiten gesorgt. Laut games & business habe sich die Behörde jetzt einigen kritischen Fragen gestellt, um die Vorwürfe aus der Welt zu räumen.

Auf die Ausschreibung zur Durchführung der Forschung habe sich mit Dr. Tobias Hayer nur ein Interessent gemeldet. Hayer und sein Team hätten sämtliche Anforderungen erfüllt. Außerdem habe Dr. Hayer im Vorfeld die Voraussetzungen für eine Evaluierung zu keiner Zeit aktiv mitgestaltet.

Entgegen vorheriger Anschuldigungen habe die GGL auch die gesetzliche Mindestfrist zur Vergabe des Projektes eingehalten. Die Behörde bedauere es allerdings, dass sich auf die Ausschreibung lediglich ein Bewerber gemeldet habe.

Dr. Hayer und sein Team sollen zudem keinerlei Informationen erhalten haben, die möglichen anderen Bewerbern vorenthalten worden wären. Demnach hätte laut der GGL ein typisches Bewerbungsverfahren für diesen Glücksspiel-Auftrag stattgefunden. Aus diesem Grunde weise die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sämtliche Vorwürfe klar von sich.

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