Wiener erhält 2,5 Millionen Euro von Glücksspielkonzern

Vor dem Landgericht in Wien Neustadt wurde in diesem Jahr der Fall „Spielsüchtiger gegen Novomatic“ verhandelt. Der Kläger hat über einen sehr langen Zeitraum eine große Summe Geld verspielt. Der Konzern Novomatic ist vor Gericht nicht erfolgreich gewesen und muss dem Mann rund 2,5 Millionen Euro zurückzahlen. Der Spieler hatte zuvor eine Summe von zwei Millionen verloren und erhält knapp eine halbe Millionen mehr von Novomatic Gaming Industries GmbH zurück. Dagegen ist der Konzern jedoch in Berufung gegangen.

Das Bild zeigt eine Statue von Justitia, der Göttin des Glücks. In der einen Hand hält die Statue ein Schwert, in der anderen Hand eine Waage.

Die Richter des Landesgerichtes Wien haben entschieden, dass ein Spielsüchtiger vom Glücksspielkonzern das investierte Geld zurückerhält. (©Bildquelle)

Von 2002 bis 2012 hat der Kläger einen Betrag von 2,5 Millionen Euro an Automaten der Novomativ-Gruppe verspielt. Der Sachverständige stellte bei dem Spieler in seinem psychiatrisch-neurologischen Gutachten einen exzessiven Spieldrang fest. Bezugnehmend auf sein Glücksspielverhalten ist der Kläger nur partiell geschäftsfähig gewesen. Somit muss eine Rückabwicklung der gezahlten Einsätze an den Spieler stattfinden. Das beinhaltet zusätzlich auch Zinsen in Höhe von 500 Tausend Euro.

Das Gericht gibt außerdem an, dass der Novomatic-Konzern gegen das Glücksspielgesetzt verstoßen hat. Hauptsächlich wurden vom Kläger “Würfelspiele”, “Actiongames” und “Gambeln” genutzt. Pro Spiel würde wohl zu viel Geld abgeworfen werfen und die Einsätze konnten zu hoch angesetzt werden. Das überschreitet die Bagatellgrenzen und sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes. Der Konzern Novomatic legte gegen das Urteil Berufung ein. Es bleibt abzuwarten, ob der Automatenriese damit gewinnen wird.

Werden Spielsüchtige ausgenutzt?

Der Fall ist ein prekäres Beispiel für die Auswirkungen von Spielsucht. Bis 2015 waren die Spielautomaten in unzähligen Bars frei zugänglich. Anschließend hat sich die Gesetzeslage geändert. Spielautomaten dürfen in Österreich nur noch in den Wiener Casinos betrieben werden. Das ist sicherlich von Vorteil, wenn man sich überlegt, wie viele Spielsüchtige in Europa täglich aktiv sind. In Casinos, könnte man meinen, sind die Spieler besser überwacht und eine Spielsucht kann nicht so leicht für volle Kassen der Automatenbetreiber sorgen. Sicherlich ist das auch der Fall, denn die Stammkunden kennt man sicherlich in den Casinos und kann sie gezielter ansprechen bzw. Hilfe anbieten.

Auch in vergangenen Prozessen gewannen die Kläger

In den vergangenen Jahren war es immer wieder der Fall, dass große Glücksspielbetreiber vor Gericht verloren. Ein Prozess folgte dem Nächsten und schnell konnte man denken, die Anwälte wissen schon zu welchem Gutachter sie ihre spielsüchtigen Mandanten schicken müssen. Was jedoch kein Wunder ist, wenn man sich die hohen Zahlen an Spielsüchtigen ansieht. Viele Initiativen der Länder sorgen immer wieder für Aufklärung und Hilfe in diesem Bereich. Es könnte also in Prozessen an die Automatenbetreiber die Frage gestellt werden, wieso sie nicht vorher schon aktiv werden und die Spieler von den Automaten holen? Denn die Anzahl an Gerichtsprozessen, die Kläger mit dem Gutachten „partiell geschäftsunfähig“ haben, ist keine Seltenheit.

Das bedeutet nämlich am Ende, dass dem Spieler das Geld zusteht, dass er auch an den Automaten gelassen hat. Eine Überlegung ist, wenn man hier nicht wieder vom gläsernen Kunden sprechen möchte, eine individuelle Erkennung für jeden Spieler einzurichten. Diese könnte wie eine Kundenkarte aussehen oder via Fingerabdruck am Automaten den Spieler erkenntlich machen. Was beim Onlinebanking schon eine Weile möglich ist, könnte auch viele Glücksspieler vor einer Sucht schützen. Wieso sträuben sich also die Konzerne vor diesem Schritt?

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