Tipico auf 14 Mio. Euro verklagt

Ein griechischer Geschäftsmann namens Antonios Stampolidis, Vertreter der in UK registrierten Unternehmensgruppe Chadborn Holdings, hat eine 14 Mio. Euro schwere Klage gegen den deutschen Sportwettanbieter Tipico an einem maltesischen Zivilgericht eingereicht. Die Vorwürfe beziehen sich auf eine vermeintlich unrechtmäßige Abänderung von Franchise-Klauseln. Wie sieht der Fall im Detail aus?

Das Zivilgericht in der maltesischen Hauptstadt Valletta.

Das Zivilgericht in der maltesischen Hauptstadt Valletta, wo die Klage eingereicht wurde. (©Berthold Werner [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)

Mehrjähriger Disput im Raum

Laut Berichten der maltesischen Tageszeitung Malta Today wirft ein griechischer Geschäftsmann namens Antonios Stampolidis dem deutschen Wettriesen Tipico vor, bestimmte Klauseln in einem Franchise-Vertrag nachträglich verfälscht zu haben. Folglich hat Stampolidis eine Klage auf 14 Mio. Euro Schadensersatz gegen Tipico am maltesischen Zivilgericht eingereicht. Dem Schritt geht eine mehrjähriger Disput voraus.

Als Vertreter der auf den britischen Jungferninseln stationierten Unternehmensgruppe Chadborn Holdings, hat Stampolidis jahrelang insgesamt zehn Tipico-Wettbüros als Franchise-Partner in Österreich betrieben. Im Jahr 2012 sei es allerdings zum Zerwürfnis zwischen den beiden Unternehmen gekommen: Demnach habe Tipico bestimmte Vertragsbedingungen ohne Absprache mit Stampolidis geändert und dessen Unterschrift auf den Verträgen schlichtweg übernommen.

Der ursprünglich aus Karlsruhe stammende Sportwett-Anbieter Tipico sitzt seit 2004 auf Malta und hat innerhalb der letzten Jahre ein komplexes Franchise-System etabliert. Laut eigenen Angaben beschäftigen die Franchise-Partner des Unternehmens inzwischen mehr als 6.000 Mitarbeiter. Es existieren in diesem Kontext europaweit etwa 1.100 Wettbüros. Um ein Franchise-Filiale zu eröffnen müssen die Vertragspartner mindestens 120.000 Euro investieren und über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Geld verdienen die Franchise-Partner durch ein Provisionsmodell. Der prozentuale Anteil ergibt sich aus der Höhe der Gewinne.

Wurden Klauseln verfälscht?

Folglich stellt sich nun die Frage, ob Tipico die Vertragsinhalte tatsächlich unrechtmäßig ausgetauscht hat. Wie aus der Gerichtsakte hervorgeht, soll sich Stampolidis Ende 2012 mit einem Tipico-Vertreter in Frankfurt a. Main getroffen haben, um über die genauen Klauseln des Vertrags zu diskutieren. Ziel des Treffens war eigentlich die Eröffnung zweier weiterer Wettbüros in Österreich. Man habe sich laut Stampolidis auch geeinigt: „Ich ging zurück und war sehr zufrieden“, so das Fazit des Geschäftsmanns. Das Dokument sei kurze Zeit später von Tipico an ihn zur Unterzeichnung übersendet worden.

Als das Dokument schließlich auf seinem Schreibtisch landete, stellte Stampolidis laut eigene Angaben jedoch fest, dass bestimmte Klauseln des Vertrags nicht den vereinbarten Inhalten entsprachen. Folglich habe der Geschäftsmann mehrere Stellen des Vertrags gestrichen, das Dokument unterschrieben und an die Tipico-Zentrale nach Malta geschickt. Anstelle den Vertrag zu akzeptieren, habe Tipico die von Stampolidis gestrichenen Passagen jedoch nicht berücksichtigt und stattdessen noch weitere Inhalte hinzugefügt.

Im Anschluss sei der Vertrag von Tipico-Geschäftsführer Oliver Voigt unterzeichnet worden. Stampolidis Unterschrift sei dabei einfach mit übernommen worden. Im Rahmen einer eidesstattlichen Erklärung vor Gericht betonte Stampolidis:

“Die Seiten, auf denen ich Sätze gelöscht habe, wurden ausgetauscht. In einem der Absätze wurde tatsächlich eine weitere vollständige Zeile hinzugefügt. Es hat ihnen nicht gefallen, dass ich ihnen einen Vertrag mit gestrichenen Sätzen geschickt habe. Mit ihrer Logik behielten sie meine Unterschrift in allen Teilen, in denen ich etwas gelöscht habe bei.”

Dass die Unterschrift beibehalten wurde, sei laut Stampolidis ein Versuch des Unternehmens, die Verfälschung der Vertragsklauseln zu verschleiern. Erst Monate später habe er einen neuen Vertrag von Tipico erhalten, dieser sollte fortan anstelle der ursprünglichen Vereinbarung gelten. Stampolidis war mit den Inhalten des neuen Vertrags allerdings nicht einverstanden. Folglich habe der Grieche die Partnerschaft gänzlich aufgegeben, was zu Schäden und Gewinnausfällen in Millionenhöhe geführt habe. Das Gericht solle nun bestätigen, dass der Franchise-Vertrag „illegal und missbräuchlich“ aufgezogen wurde, um sich persönlich zu bereichern.

Tipico weist Vorwürfe zurück

Die Vorwürfe werden von Tipico vehement zurückgewiesen. Im Rahmen einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen, dass sich das Ende der geschäftlichen Beziehungen zwischen Tipico und Stampolidis anders als dargestellt zugetragen habe. Man habe weder Vertragsklausen gebrochen, noch verfälscht. Zudem verwies das Unternehmen darauf, dass es bisher nicht zu polizeilichen Ermittlungen gekommen sei. Noch nie sei Tipico wegen Fehlverhalten auffällig geworden. Auch wollte man sich zu keinem Zeitpunkt persönlich durch bestimmte Klauseln bereichern, im Gegenteil, habe man selbst durch die Verbindung mit Chadborn Schäden davongetragen.

Ob Stampolidis Klage Aussicht auf Erfolg hat, bleibt in diesem Sinne abzuwarten. Im Falle einer Verurteilung könnten für Tipico schwerwiegende Geldbußen fällig werden, außerdem droht negative Publicity.

Kritik an Tipico in Deutschland

In diesem Zusammenhang blinkt Tipico im Übrigen zurzeit auch in Deutschland auf dem Radar der Behörden. Eine Reihe renommierter Bundesligaklubs steht in der Kritik, Grund sind unter anderem Wettpartnerschaften mit Tipico.

Wegen vermeintlich illegaler Glücksspielwerbung wurde nun Klage gegen mehrere Vereine eingereicht, unter anderem gegen den 1. FC Köln, Werder Bremen, Fortuna Düsseldorf und Borussia Dortmund. Im Fokus steht vor allem der Kinder- und Jugendschutz in Bezug auf vermeintlich illegale Online Glücksspielangebote, die die Vereine durch Wettsponsorings indirekt mitbewerben würden. Ob es hier zu gerichtlichen Prozessen und Verurteilungen kommt, bleibt ebenfalls abzuwarten.

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