Steve Wynn klagt gegen Presseagentur

Die Rechtsanwälte des früheren Wynn Resorts-Chefs und Multimilliardärs Steve Wynn (78) haben beim Obersten Gerichtshof von Nevada die Wiederaufnahme einer Verleumdungsklage gegen The Associated Press (AP) und eine AP-Journalistin beantragt. Der Artikel der Reporterin erschien 2018 und befasste sich mit den sexuellen Vergehen des Casinomoguls, welche letztlich zu seinem Niedergang führten. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?

Die Bänke eines US-amerikanischen Gerichtssaals.

Am Clark County District Court in Nevada wurde Wynns Klage bereits einmal abgewiesen. ©12019/Pixabay

War der AP-Bericht überzogen?

Zwei Jahre nach Steve Wynns Rücktritt als CEO von Wynn Resorts aufgrund schwerer Missbrauchsvorwürfe muss sich der Oberste Gerichtshof von Nevada erneut mit einer Verleumdungsklage des gefallenen Glücksspiel-Magnaten befassen. Die Klage richtet sich gegen die in New York City stationierte Presseagentur AP sowie gegen die AP-Journalistin Regina Garcia Cano, die im Februar 2018 über Wynns sexuelle Eskapaden berichtete.

Der AP-Bericht befasste sich mit den Aussagen zweier Frauen, die gegenüber der Polizei von Las Vegas behaupteten, Wynn habe sie sexuell genötigt und vergewaltigt. In mündlichen Ausführungen argumentierte Todd Bice, ein Anwalt von Wynn, unter Berufung auf Polizeidokumente, dass die Berichterstattung stark überzogene und übertriebene Elemente enthalten habe. Cano habe die Aussagen der Frauen außerdem nicht vollständig wiedergegeben.

Konkret wurde beanstandet, dass nicht der exakte Wortlaut des Polizeiberichts veröffentlicht wurde. Stattdessen sei der Bericht so verfasst worden, als entsprächen die Zeugenaussagen der Wahrheit. Eine der betroffenen Frauen, Halina Kuta, hatte unter anderem behauptet, Wynn habe sie in den 1970er Jahren vergewaltigt, später habe sie ihre Tochter auf einer Tankstellentoilette zur Welt bringen müssen.

Konflikt um Wahrheitstreue der Aussagen

Ein Richter des Clark County District Court in Nevada, Ronald Israel, wies die Verleumdungsklage gegen AP im August 2018 ab und befand – ebenso wie APs Rechtsanwalt Chad Bowman – dass der Bericht klare und faire Informationen aus den Polizeidokumenten enthält. Derselbe Richter räumte jedoch zugleich ein, dass die Klägerin Halina Kuta den Casino-Mogul mit ihren Behauptungen diffamiere.

Laut Aussagen von StarTribune bezeichnete Israel die Behauptungen als völlig fantasievoll. Diese Ansicht hatte die Zeugin selbst befördert, indem sie zum Beispiel, laut Aussagen der Zeitung SeattleTimes, in einer eidesstattlichen Erklärung behauptete, den Künstler Pablo Picasso zu Werken inspiriert zu haben, die sich in Wynns Besitz befinden. Der Milliardär sollte die Werke, die nachweislich vor Kutas Geburt gemalt wurden, gestohlen haben.

Darüber hinaus behauptete die Zeugin, die leibliche Mutter von Wynns Tochter Kevyn zu sein. Wynns Anwälte erklärten daraufhin, dass Kuta niemals Kinder von Wynn geboren habe, der Vorwurf der Vergewaltigung sei daher insgesamt infrage zu stellen.

Hat AP-Bericht Verleumdung befeuert?

Der AP-Bericht soll diese Form der Verleumdung weiter befeuert haben. Laut Anwalt Todd Bice sei die Frage, ob das, was AP in seiner Berichterstattung geschildert hat, zur Verleumdung beigetragen hat, mit einem klaren Ja zu beantworten. Keine der beiden Anklägerinnen wurde im AP-Bericht identifiziert. Ihre Namen und andere Identifizierungsmerkmale wurden in den Polizeidokumenten geschwärzt, die AP im Rahmen einer Anfrage für öffentliche Aufzeichnungen erhalten hatte.

Die AP veröffentlicht normalerweise keine Namen von Personen, die angeben, Opfer sexueller Übergriffe zu sein. Kuta stimmte jedoch ausdrücklich zu, in späteren AP-Berichten genannt zu werden. Die Behauptungen der beiden Anklägerinnen hätten zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter untersucht werden können, da die Polizei von Las Vegas sich weigerte, zusätzliche Einzelheiten zu nennen. Die Beschwerden Kutas seien daher keine offiziellen Aufzeichnungen, die hätten veröffentlicht werden müssen.

Bowman, der Anwalt von AP, argumentierte hingegen, dass die Entgegennahme eines Polizeiberichts bereits das Presseverfahren einleitet und ausreicht, um sich auf das Recht der fairen Berichterstattung zu berufen. Die sieben Richter des Obersten Gerichtshofs fällten bisher noch keine Entscheidung über Wynns Antrag auf Wiederaufnahme des AP-Falls.

Hintergrund des Wynn-Skandals

Im Januar 2018 berichtete die US-Zeitung Wall Street Journal erstmals über etliche Sexualdelikte, die Steve Wynn über Jahrzehnte hinweg begangen haben soll. Gespräche führten die Journalisten mit über 150 (!) betroffenen Personen, vorwiegend ehemals angestellte Frauen. Im Rahmen der Gespräche wurden Vorwürfe laut, dass Wynn seine Arbeitnehmerinnen mehrfach zum Geschlechtsverkehr zwang.

Darüber hinaus soll er eine Angestellte unter Androhungen von Gewalt zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen haben, was bereits 2007 mit einer Schadensersatzzahlung an das Opfer von 7,5 Mio. US-Dollar geahndet wurde. Obgleich Wynn die Vorwürfe bis heute allesamt von sich weist, sah er sich unter dem wachsenden medialen Druck dazu gezwungen, alle seine Ämter niederzulegen.

Neben seinem Ausstieg bei Wynn Resorts, trat er als Finanzvorstand des Republikanischen Nationalkomitees zurück. Infolge wurde Wynns Name auch von diversen wirtschaftlichen Gebäuden entfernt und aus den Forschungseinrichtungen etwaiger US-amerikanischer Universitäten gestrichen. Sein ehemaliges Unternehmen Wynn Resorts wurde im Februar 2019 mit einer 20 Mio. US-Dollar Rekordstrafe belegt. Wynn sieht sich bis heute mit mehreren Klagen verärgerter Aktionäre konfrontiert.

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