Schweiz veröffentlicht umstrittene Blacklist

Infolge einer drastischen Reform des Glücksspielgesetzes haben die beiden schweizerischen Glücksspielbehörden, die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), eine erste Version ihrer offiziellen Sperrliste (Blacklist) für ausländische Online Glücksspielanbieter veröffentlicht. Im Onlinesektor dürfen künftig nur noch die landbasierten Casinobetreiber und Spielbanken agieren. Hier ein Überblick zum Geschehen.

Das Grand Casino Baden bei Tag.

Das Grand Casino Baden war das erste schweizerische Casino mit eigener Onlineplattform. (©Wikipedia)

Über 100 Webseiten betroffen

Die Umsetzung des im Juni 2018 per Volksentscheid beschlossenen schweizerischen Glücksspielgesetzes geht derweil in die letzte Runde. Wie angekündigt haben die beiden Regulierungsbehörden des Landes nun eine sogenannte Blacklist für ausländische Online Glücksspielanbieter präsentiert. Hierbei handelt es sich um eine offizielle Sperrliste, auf der momentan über 100 Webseiten gelistet werden. Darunter namhafte Branchengrößen wie Bet-at-home, Bet365 oder Interwetten. Außerdem befinden sich auch bekannte E-Sports-Wettanbieter wie Unikrn und GG.bet unter den Namen. Die Seiten sollen in Kooperation mit schweizerischen Fernmeldedienstleistern gesperrt werden.

Das neue Glücksspielgesetz der Schweiz gilt als besonders streng und trat Anfang Januar 2019 in Kraft. Die Novelle sieht eine Reform des gesamten schweizerischen Glücksspielmarktes vor und soll die Zugangsmöglichkeiten zu ausländischen Glücksspielseiten drastisch erschweren. Zukünftig dürfen nur noch die 21 inländischen Spielbanken und vier landbasierten Casinos (Casino Luzern, Casino Baden, Casino Davos, Casino Zürichsee) Online Glücksspiele anbieten. Folglich werden sämtliche ausländischen Anbieter offiziell als illegal deklariert, ihre Webseiten sollen daher durch elektronische Zugangssperren blockiert werden. Die Blacklist wurde von der ESBK bereits im Juni angekündigt. Das Register soll ständig aktualisiert werden.

Sperrlisten öffentlich einsehbar

Beide benannten Behörden haben inzwischen eigene Sperrlisten veröffentlicht, die Dokumente sind für die rund 8,5 Millionen schweizerischen Bürger dauerhaft einsehbar. Die Liste der ESBK beinhaltet derweil die Namen von 39 europäischen Betreibern. Eine ergänzende Liste von Comlot wartet aktuell mit 65 Betreibern auf, womit insgesamt 104 Domains erfasst wurden. Zurzeit sind die Seiten immer noch zugänglich.

Laut schweizerischen Medien können auch weiterhin noch Gelder eingezahlt und neue Kundenkonten eröffnet werden. Zu empfehlen ist dies allerdings nicht. Wie es heißt sollen alle gelisteten Seiten bereits in der nächsten Woche abgeschaltet werden. Ermöglicht wird dieser Schritt durch den Artikel 86 des neuen Glücksspielgesetzes. Dieser gestattet es der ESBK und Comlot offiziell, die Internet-Service-Spieleentwickler, die in der Schweiz zugänglich, aber nicht lizenziert sind, über eine sogenannte Domain Name Server (DNS)-Sperre zu blockieren.

Wie bereits angedeutet wurde das umstrittene Gesetz via Volksentscheid beschlossen, über 73 Prozent der Bürger sprachen sich im Juni 2018 für die Novelle aus. Im Vorfeld sorgte der Diskurs um die Sperrung nicht lizenzierter Anbieter für hitzige Diskussionen, was schließlich zur Einberufung des nationalen Referendums führte. Seither argumentieren Kritiker und Branchenvertreter damit, dass die Standortblockierung eine Form der Zensur darstellt und die europäische Dienstleistungsfreiheit beschränkt. Um gar nicht erst auf der Liste zu landen, hatten sich viele internationale Anbieter bereits im Vorfeld vom schweizerischen Markt distanziert.

Sonderstellung für ausländische Partner

Trotz der strengen Richtlinien kann damit gerechnet werden, dass sich der Online Casino-Sektor des Landes langfristig – über Partnerschaften mit ausländischen Anbietern – reorganisieren wird. Die vier benannten Casinos der Schweiz haben schon im letzten April Lizenzen zur Erweiterung ihres Online-Glücksspielservices beantragt. Die Anträge wurden jüngst durch den schweizerischen Nationalrat bestätigt, womit es den Etablissements offen steht, Partnerschaften mit europäischen Online Casino-Providern einzugehen, um eigene Onlinegeschäfte zu kreieren.

Dies allerdings nur gegen strenge Auflagen: Die Partnerunternehmen müssen über einen guten Ruf verfügen, in einem europäischen Land lizenziert sein, dürfen zu keinem Zeitpunkt auf der schweizerischen Sperrliste gestanden haben und sich ebenso zu keiner Zeit auf der schwarzen Liste der FATF (Financial Action Task Force Money Laundering), einer Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche, befunden haben.

Eines der Unternehmen, die indessen bereits einen Sonderstatus auf dem schweizerischen Markt innehaben, ist der auf Malta lizenzierte Online Casino-Spieleentwickler Evolution Gaming, der im Juni einen Deal mit dem Grand Casino Baden bekannt gab. Ziel der Partnerschaft ist die Implementierung einer Casino-eigenen Onlineplattform unter der Domain Jackpots.ch. Anfang Juli wurde das Online Casino live geschaltet. Marcel Tobler, Finanzverwalter des Casino Baden, kommentierte:

“Evolution hat eine ausgezeichnete Erfolgsbilanz sowohl bei der Unterstützung seiner Auftraggeber als auch bei der Einführung von erstklassigen Live Casino-Dienstleistungen auf regulierten Märkten in der ganzen Welt.”

Darüber hinaus hat auch das Grand Casino Luzern ein Online Casino eröffnet. Zu diesem Zweck wurde Mitte August eine Partnerschaft mit dem finnischen Glücksspiel-Technologieunternehmen Paf unter Dach und Fach gebracht. Die neue Marke läuft unter der Domain MyCasino.ch und liefert schweizerischen Kunden ein Sortiment an verschiedenen Live-Casino-Angeboten. Paf darf somit ebenfalls als neuer „strategischer Knowhow-Partner“ am Markt agieren. Auch die Übrigen Casinos sollen sich zurzeit auf der Suche nach potenziellen Partnern befinden. Die Entwicklungen bleiben somit weiterhin spannend.

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