Schleswig-Holstein: Grüne fordern Umdenken in Glücksspielpolitik

Die Grünen in Schleswig-Holstein fordern eine Abkehr von den bisherigen Reformplänen zum Glücksspielstaatsvertrag. Über ihren finanzpolitischen Sprecher Rasmus Andresen lässt die Landtagsfraktion mitteilen, dass die „minimalinvasiven Änderungen“ ihren Zielen nicht gerecht werden. Die Ministerpräsidenten beraten derzeit über einen Änderungsvertrag: Dieser befasst sich vorranging mit der Vergabe von Lizenzen an Sportwettveranstalter. Online Casinos und Pokerangebote sollen weiterhin keine Konzessionen erhalten.

Die europäische Kommission hatte diese Regelungslücken bereits als unzureichend kritisiert. Nach Auffassung der Grünen ist ein kompletter Neuanfang in der Glücksspielpolitik geboten. Die Partei ist Mitglied der sogenannten „dänischen Ampel“-Koalition aus SPD und den Vetretern der dänischen Minderheit SSW im nördlichsten Bundesland. Die Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages durch ihren Ministerpräsidenten Torsten Albig unterstützen die Grünen zunächst. Immerhin schaffe dieser zumindest im Bereich der Sportwetten erhöhte Rechtssicherheit. Doch die Schwierigkeiten des Glücksspielrechts seien damit keineswegs abschließend behandelt:

Rasmus Andresen

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„Die Geburtsfehler des Glücksspieländerungsstaatsvertrags bleiben […] bestehen. Es existiert weiterhin eine große Grauzone. Das Glücksspiel im Internet findet unreguliert statt. Weder werden die SpielerInnen geschützt, noch fließen dem Staat daraus Einnahmen zu. Simple Verbote lösen kein Problem.“ Rasmus Andresen, finanzpolitischer Sprecher von „Die Grünen“

Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages bestehen in der „Lenkung des Spieltriebs in geordnete Bahnen“. Unerlaubtes Glücksspiel soll darüber hinaus an der Ausbreitung gehindert werden. Im Bereich der Sportwetten könnte die Neuregulierung diesen Ambitionen sogar gerecht werden. Die Anbieter würden nach deutschem Recht lizensiert und unterlägen damit entsprechenden Verbraucherschutzregeln.

Allerdings bleiben Internetangebote von Casinos und Pokerräumen weiterhin unberührt und können sich überhaupt nicht um Lizenzen bewerben. Es ist also weder möglich Einfluss auf die Angebote zu nehmen und den Spielerschutz zu stärken noch Steuereinnahmen zu erzielen, die dann analog zu den Lotterien für das Gemeinwohl eingesetzt werden könnten. Die Grünen befürchten den Kontrollverlust des Staates, wenn er diese Formen des Glücksspiels nicht reguliert:

„Die Blockadehaltung muss aufgegeben werden. […] Das Verbot von Onlinepoker ist nicht mehr zeitgemäß. Das Angebot muss liberalisiert werden. […] Wer für wirkungslose Verbote eintritt, akzeptiert, dass der Schwarzmarkt wächst und der Staat überhaupt keine Kontrolle mehr hat.“

Dazu muss angemerkt werden, dass es für die Verbraucher in den meisten Fällen überhaupt nicht nachvollziehbar ist, ob ein Angebot im Internet nun legal ist oder nicht. Vor allem da in allen Glücksspielbereichen öffentlich Werbung betrieben wird. Buchmacher sind im Sport-Sponsoring hochgradig aktiv und auch Online Casinos wie DrückGlück sind im Fernsehen präsent. Diese ambivalente Haltung des Gesetzgebers scheint mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar. Die Grünen möchten daher das Thema Glücksspielgesetzgebung Teil der nächsten Koalitionsverhandlungen machen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass Schleswig-Holstein einen eigenen Weg in der Liberalisierung des Marktes beschreiten könnte.

Schleswig-Holsteins besondere Rolle im Glücksspielrecht

Zuletzt hatte das Land zwischen den Meeren im Jahr 2011 einen Sonderweg beschritten. Die damalige Koalition aus CDU und FDP verabschiedete ein „Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“. Dieses erlaubte die Lizenzvergabe an Buchmacher und Online Casinos für eine Experimentierphase von fünf Jahren. Die zu diesem Zeitpunkt zur Opposition gehörenden Grünen hatten das Gesetz ähnlich wie die SPD noch stark kritisiert.

Nach den Landtagswahlen trat die neue Regierung aus SPD, Die Grünen und SSW dann auch dem Staatsvertrag mit den anderen Bundesländern bei. Damit galt das bundesweite Verbot von Online Poker und Casinos theoretisch auch in Schleswig-Holstein – mit Ausnahme der über 20 weiterhin gültigen Lizenzen aus der Testphase. Im Ergebnis ist dieser Zustand der Rechtslage in Deutschland mit „verwirrend“ noch freundlich umschrieben. Weitere Versuche der Lizenzvergabe unter dem Staatsvertrag scheiterten denn auch vor den Gerichten. Vielleicht bedarf es also tatsächlich eines erneuten Impulses des nördlichsten Bundeslandes zur Regulierung – diesmal unter der Teilnahme aller Bundesländer.

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