Schadenersatz? PayPal vor Berufung

Kürzlich urteilte ein Gericht, PayPal müsse Schadenersatz zahlen, wenn ein Kunde über PayPal Geld im Online-Casino verliert. Es droht ein Rechtsstreit. Denn der US-amerikanische Zahlungsdienstleister will das Urteil des Landgerichts Ulm aus dem letzten Jahr nicht akzeptieren. Dieses verpflichtete das Unternehmen, einem Kunden 10.000 Euro an Schadensersatz zu zahlen, da dieser über PayPal eine Einzahlung in ein angeblich illegals Online-Casino vornahm, in deme r sein Geld verlor. PayPal befürchtet, das Urteil könne zu einem Präzedenzfall werden.

Ein Richterhammer liegt samt Unterlage auf hellem Untergrund.

Zieht PayPal tatsächlich erneut vor Gericht, könnte es noch lange dauern, bis Kunden ihren Schadenersatz tatsächlich erhalten. ©qimono/Pixabay

PayPal-Kunde klagt Verluste im Online-Casino ein

Wer selbst in Online-Casinos spielt, wird womöglich bemerkt haben, dass die Casinos mittlerweile keine Einzahlung über PayPal mehr ermöglichen, dies gilt zumindest für Anbieter und Kunden aus Deutschland. Dies hat natürlich seine Gründe.

Denn im Dezember 2019 fand sich der US-amerikanische Zahlungsanbieter für schnellen Geldtransfer über das Internet urplötzlich vor einem Landgericht in Ulm wieder. Streitthema war eine Klage auf Schadensersatz. Konkret ging es darum, dass ein Mann über PayPal eine Einzahlung in ein hierzulande nicht lizenziertes Online-Casino vornahm, dann aber sein Geld verlor.

Nach Ansicht des Gerichts habe auch PayPal eine Mitschuld am Verlust, da es die Zahlung an einen illegalen Empfänger ermöglichte. Folgerichtig müsse das Unternehmen dem Kläger den Verlust plus Schadensersatz zahlen. Bis Mitte Januar kann gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden.

“4 Abs. 1 GlückStV soll Glücksspiel im Internet, das weitgehend nicht reguliert werden kann und durch die einfache Verfügbarkeit und den Ablauf „im Dunkeln“ nach Ansicht des Gesetzgebers ein hohes Gefahrenpotential hat, verhindern. Aufgrund der internationalen Verfügbarkeit soll der Schutz (…) dadurch gewährleistet werden, dass dem Online Glücksspiel schon der „Cash Flow“ entzogen wird (…). Damit stehen die Zahlungsdienstleister in der Verantwortung, die betreffenden Transaktionen nicht durchzuführen.”

Fehler in eigenen AGB mit teuren Folgen für PayPal

Und genau dies scheint PayPal nun auch zu tun. Das Urteil ist für PayPal, aber auch andere Zahlungsdienstleister im Internet vor allem von hoher Bedeutung, da dieses zum Präzedenzfall werden könnte. Folglich müsste mit zahlreichen weiteren Klagen von Kunden aus Deutschland gerechnet werden, was PayPal zu Zahlungen in wahrscheinlich dreistelliger Millionenhöhe verpflichten könnte.

Wie konnte es für PayPal soweit kommen?“PayPal hatte die schwierige Rechtslage von Online-Casinos auf dem deutschen Markt lange Zeit ignoriert und sich auf die europäischen Lizenzen der Online-Casinos berufen, mit denen PayPal kooperierte. Nachdem PayPal aber auch in den Fokus der deutschen Politik rückte, änderte der Zahlungsanbieter seine Nutzungsbedingungen im Oktober 2019. Erst seit diesem Monat sind Zahlungen an Online-Casinos für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland untersagt. Zudem wird hervorgehoben, dass PayPal-Kunden selbst dafür verantwortlich sind, die Legalität von Zahlungsempfängern zu überprüfen.”

Besonderen Stellenwert hat die Entscheidung der Richter vom Landgericht Ulm aber auch, da es bis zu diesem Zeitpunkt die erste Klage war, bei der eine juristische Instanz dem Kläger recht gab. Bereits zuvor hatten in Deutschland zahlreiche Kunden von Online-Casinos Klage eingereicht, im Regelfall wurden dabei jedoch Bankinstitute und keine Online-Zahlungsanbieter angeklagt.

Landgericht Berlin verweist auf Gesetzestext

Bislang wurden jedoch alle Klagen abgewiesen. Im April 2019 hatte beispielsweise ein Mann Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dieser hatte über seine Kreditkarte knapp 10.000 Euro an illegale Online-Casinos bezahlt und sein Geld verloren. Vor Gericht forderte er von seiner Bank die Rückzahlung des verlorenen Geldes.

Das Landgericht Berlin wies die Klage jedoch ab, obwohl die Kläger auf den Paragrafen 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Dort heißt es:

“Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.”

Das Landgericht Berlin bestätigte zwar die Gültigkeit des zitierten Paragrafen für den dargelegten Fall, urteilte jedoch, dass der Gesetzestext ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Spieler und Online-Casino greife, jedoch die Bank als ausführenden Zahlungsdienstleister nicht einschließe. Bereits im März 2019 hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte ähnlich geurteilt.

Nun wird es allerdigs auf PayPal ankommen, ob die vergangenen Urteile auch zukünftig als Grundlage für weitere Rechtssprechungen und Klagen Anwendung finden können. Sollte PayPal erfolgreich in Berufung gehen, könnte sich dies ändern und eine neue Klageweille betroffener Kunden wäre zu erwarten.

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