Rheinland-Pfalz bewilligt Übergangsfrist

In Rheinland-Pfalz wurde ein sich anbahnendes Spielhallen-Fiasko in letzter Sekunde abgewendet: Der Landtag hat einen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP bewilligt, der Spielhallen und Wettbüros eine Übergangsfrist von sieben Jahren zur Umsetzung der umstrittenen Mindestabstandsregel einräumt. Mehr als die Hälfte der Spielhallen hätte durch die Regel, welche im neuen Glücksspielgesetz (GlüStV) verankert ist, dauerhaft schließen müssen. Die Folgen: Massive Steuerverluste und massenweise Entlassungen.

Die Spielautomaten einer Spielbank.

Über 2.000 Arbeitsplätze sind durch die Mindestabstandsregel gefährdet. ©LeeThomas/Unsplash

Übergangsphase von sieben Jahren

Einstimmig wurde im rheinland-pfälzischen Landtag ein überarbeitetes Landesglücksspielgesetz beschlossen, wobei den Betreibern von Spielhallen eine großzügige Übergangsperiode von sieben Jahren zur Umsetzung der neuen Mindestabstandsregel eingeräumt wurde. Eigentlich sollte das Gesetz bereits März verabschiedet werden, wurde dann jedoch auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Von Beginn an war dabei die Mindestabstandsregel von 500 Metern zwischen Spielhallen sowie zwischen Spielhallen und Schulen umstritten.

Ein sich anbahnendes Spielhallen-Fiasko in Rheinland-Pfalz kann mit dem Beschluss vorerst abgewendet werden, denn die drastische Regelung ist im neuen Entwurf nicht enthalten. In dem von SPD, Grünen und FDP verfassten Koalitionsvertrag ist allerdings von einer letztmaligen Übergangsphase die Rede. Diese wurde mit Haushaltsdefiziten und den pandemiebedingten Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt begründet.

Hauptkritiker der Abstandsregel war der rheinland-pfälzische Städtetag. Bei einer Anhörung des Landtags im Januar warnte das Gremium davor, dass die Hälfte aller Spielhallen infolge des Mindestabstandes schließen muss. Außerdem gingen die Schließungen mit Steuerverlusten im zweistelligen Millionenbereich einher, ebenso wie mit der Entlassung von mehr als 2.000 Angestellten. Vertreter der Glücksspielbranche schlossen sich diesen Schätzungen an.

Die Mindestabstandsregel ist Teil des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), welcher ab Juli gilt und jüngst von allen 16 Bundesländern bewilligt wurde. Die Entscheidung zur Einführung und zur Größe des Abstandes obliegt allerdings den Bundesländern. Für Aufsehen sorgte an dieser Stelle Nordrhein-Westfalen mit dem Beschluss, die Qualität von Spielhallen über die Einhaltung des Mindestabstandes zu stellen. Die DAW (Deutsche Automatenwirtschaft e. V.) begrüßte den Schritt, welcher dem regulierten landbasierten Spieleangebot zugutekäme.

Debatte um die Sinnhaftigkeit der Regel

Wie bereits erwähnt, hatte der Mainzer Landtag die Entscheidung zur Mindestabstandregel im Januar kurz vor Ende der Legislaturperiode schon einmal vertagt. Grund waren weitere rechtliche Überprüfungen und eine Abschätzung aller Risiken und Verluste. Die Gesetzesnovelle sei in jedem Fall notwendig, um die Rahmenbedingungen für verantwortungsvolles Glücksspiel zu stärken, so das Kredo, man wolle aber trotzdem nach einer Lösung suchen, die alle Seiten zufrieden stellt.

Im Landtag entfachte folglich eine Debatte über die Frage, ob die Mindestabstandsregel tatsächlich sinnvoll ist. Während die Grünen sich um eine Zunahme von Problemspielern sorgten, befürchtete die FDP vor allem den Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen. Die SPD pendelte indessen zwischen Befürwortung und Ablehnung der Regel hin und her. Bei mehreren Sitzungen des Innenausschusses konnte über Wochen hinfort kein gemeinsamer Nenner gefunden werden.

Michael Mätzig sprach von Irreführung

Michael Mätzig, Direktor des rheinland-pfälzischen Städtetages, hatte sich im Vorfeld ebenfalls besorgt über die Mindestabstandsregel gezeigt: Das neue Gesetz sei irreführend, so Mätzig. Darüber hinaus würde in dem Entwurf an keiner Stelle erwähnt, dass die Städte durch die Spielhallenreduktion zwischen 20 und 30 Mio. Euro an jährlichen Steuereinnahmen verlieren könnten. Auch, dass rund 2.500 Arbeitsplätze gefährdet sind, würde keine Erwähnung finden.

Laut Mätzig würden bei solchen Zahlen einige Grenzen überschritten, die vorab näher betrachtet werden müssten. Den Menschen, die ihre Arbeit in Zeiten von Corona verlieren, könne man höchstwahrscheinlich kaum vernünftige Alternativen bieten. Zudem sei das Qualifikationsniveau unter Spielhallenmitarbeitern gering. Unter den Betroffenen seien viele ungelernte Kräfte und Minijobber, die man in die Arbeitslosigkeit befördere.

Regel bedroht Spielhallen bundesweit

In Rheinland-Pfalz hätte der Mindestabstandsregel dazu geführt, dass 329 von 610 Spielhallen die Pforten dicht machen müssen. Trier wäre mit 20 von 22 Spielhallen besonders hart getroffen worden: In der Region um Trier wären 36 von 72 Spielhallen betroffen gewesen. Dazu vier Spielhallen im Eifelkreis Bitburg-Prüm und in Bernkastel-Wittlich, sechs im Kreis Trier-Saarburg und zwei in der Vulkaneifel.

Vergleichbare Entwicklungen haben sich auch in anderen deutschen Städten abgezeichnet, so zum Beispiel in Düsseldorf, wo die Spielhallenreduktion laut Merkur-Chef Paul Gauselmann zu einem absoluten Totalverlust geführt hätte: 30 von rund 100 Spielhallen wären von der Bildfläche verschwunden. Immer noch wird eine Reduktion von 496 auf 120 Spielhallen in Berlin angestrebt: Die Etablissements würden den Kiez verunglimpfen, so das Kredo aus Politkreisen. Die Löwen Gruppe übte folglich scharfe Kritik: Der geplante Abbau sei eine Politik das Chaos.

In Rheinland-Pfalz warnte der Städtetag obendrein davor, dass sich die Betreiber nicht mehr von den Schäden der Coronakrise erholen könnten, wenn der Mindestabstand zusätzlich eingreift. Dann würden zu viele Kunden endgültig ins Internet abwandern. Den Spielhallenbetreibern solle daher die Möglichkeit geboten werden, neue Lizenzen zu beantragen, um sich den künftigen Gegebenheiten anzupassen. Mit der neuen Frist scheinen die Anbieter nun erstmal verschnaufen zu dürfen.

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