Niedersachsen stimmt für GlüStV

Nach Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin hat auch der niedersächsische Landtag dem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zugestimmt. Die Anzahl der Bewilligungen steigt damit auf Zehn. Mindestens 13 der 16 Länderparlamente müssen dem neuen Gesetz zustimmen, damit es ab Juli zur Marktöffnung für lizenzierte Online Casinos, Online Sportwetten und Online Poker kommt. Die Novelle befindet sich eindeutig auf der Zielgerade, doch auch kritische Stimmen werden laut.

Spielchips, Würfel und Spielkarten auf einem Laptop.

Der Staat rechnet mit hohen Steuereinnahmen, doch das geplante Modell ist fraglich. ©AidanHowe/Unsplash

Befürwortung von SPD und CDU

Ein weiteres Bundesland hat den GlüStV bewilligt: Niedersachsen. Die Freigabe kam durch die Stimmen von SPD und CDU zustande. Das Online Glücksspiel müsse künftig durch strikte Vorschriften und Lizenzvergaben reguliert werden, hieß es zur Begründung. Bisher seien alle Versuche das boomende Glücksspiel im Internet einzudämmen gescheitert – der neue Glücksspielstaatsvertrag sowie die Etablierung einer Regulierungsbehörde in Sachsen-Anhalt seien daher die richtigen Schritte.

Der niedersächsische Ausschuss für Inneres und Sport hatte dem Parlament im Vorfeld empfohlen, das neue Glücksspielgesetz unverändert zu bewilligen. Dennoch seien der Freigabe umfassende Verhandlungen vorausgegangen, wie die SPD-Fraktion erklärte. An einem derartig komplexen Vertrag wie dem GlüStV hätten sich alle 16 Bundesländer beteiligt. Bei der Ratifizierung der Länderchefs sei es nicht um politische Interessen gegangen, sondern um einen Faktencheck.

Auch die CDU-Fraktion betonte, dass der GlüStV die künftige Regulierung des Online Glücksspiels vereinfachen würde. Eine einheitliche Regulierung sei die angemessene Reaktion auf den ständig wachsenden Glücksspielmarkt. Vor allem für den Verbraucherschutz seien die Maßnahmen vorteilhaft, denn viele Spieler seien im Dschungel des Internets nicht hinreichend vor Verlusten und Spielsucht geschützt.

Der GlüStV tritt, sofern mindestens 13 Länderparlamente zustimmen, ab Juli in Kraft und wartet mit strengen Spielerschutzvorgaben auf: Ersten gilt ein Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat, zweitens ein Verbot von Live-Wetten. Außerdem müssen die Lizenznehmer Strategien für verantwortungsvolles Spielen nachweisen. Tischspiele wie Roulette oder Blackjack bleiben vorerst verboten – den einzelnen Ländern steht es aber frei, dafür Lizenzen zu vergeben, zum Beispiel an die staatliche Lotterie. Für die Überwachung zuständig ist eine neue Glücksspielbehörde in Halle.

Kritik von FDP und Grünen

Die Fraktionen der FDP und Grünen haben sich der Abstimmung in Niedersachsen enthalten und das neue Glücksspielgesetz stattdessen kritisiert. Christian Grascha von de FDP begrüßte die Regulierung des Online Glücksspiels zwar prinzipiell, verwies jedoch auf das problematische Steuermodell, welches zurzeit eine Einsatzsteuer von 8 Prozent bei Online Spielautomaten vorsieht.

In ganz Europa würden aber nicht die Spieleinsätze, sondern die Bruttospielerträge besteuert. Die Verbraucher seien letzten Endes die, die draufzahlen würden, was die Kanalisierung in den legalen Markt gefährde. In diesem Zusammenhang hatte jüngst auch eine RUB-Studie vor dem geplanten Steuermodell gewarnt. Die lizenzierten Online Casinos in Deutschland seien unter der Steuerlast nicht mehr konkurrenzfähig, so die Wissenschaftler.

Die Ruhr Universität-Bochum wird dabei auch von der Heinrich-Heine-Universität (HHU) in Düsseldorf unterstützt. Die Forscher gelangten dort zu dem gleichen Ergebnis: Eine Steuer von 8 Prozent auf die Einsätze gefährde das Ziel einer erfolgreichen Kanalisierung in drastischer Weise. Die Betreiber seriöser Online Casinos wären dazu gezwungen, ihre Auszahlungsquoten, die eigentlich bei 96 Prozent liegen, anzupassen. Dies hätte zur Folge, dass die Produkte nicht attraktiv genug sind, um gegen die Konkurrenz zu bestehen. Da hiermit das oberste Ziel des GlüStV gefährdet wird, ließen sich auch die anderen Ziele des Gesetzes nicht mehr umsetzen.

Auf der anderen Seite richtete sich die Kritik von Grünen-Fraktionssprecherin Susanne Menge gegen die angeblich zu geringen Werbebeschränkungen. Es laufe einer Suchtprävention zuwider, wenn die Anbieter gleichzeitig massiv Werbung schalten dürften. Der Schutz der Verbraucher würde damit verfehlt, stattdessen ginge es dem Staat inzwischen mehr um hohe Steuereinnahmen. Diese wurden vom Finanzministerium zuletzt auf rund 1,365 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Übergangsregeln gelten seit Oktober 2020

Um die Marktöffnung zu erleichtern, gelten bereits seit dem 15. Oktober Übergangsregeln am deutschen Markt: Laut einem Beschluss der 16 Ministerpräsidenten dürfen diejenigen Betreiber, die sich schon jetzt an die künftigen Regeln des GlüStV halten, ihre Online Spielautomaten, Online Poker und Online Sportwetten vor der eigentlichen Marktöffnung anbieten, ohne dabei mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Es allerdings viele Voraussetzungen, die die Betreiber erfüllen müssen, um auf dem deutschen Markt aktiv zu sein. Zum Beispiel müssen die Unternehmen einen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Außerdem sind die Anbieter dazu verpflichtet, ihr Glücksspielangebot ist in deutscher Sprache darzustellen.

Des Weiteren ist der Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler durch Identifizierung und Authentifizierung sicherzustellen. Der Ausschluss gesperrter Spieler muss dabei über ein eigenes Sperrsystem und Ausschlussregister gewährleistet werden. Besonders diese Vorgaben wurden in Niedersachsen von der SPD und CDU gelobt.

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