Neues Online-Lizenzsystem in Griechenland

Das griechische Ministerium für Entwicklung und Investition hat am vergangenen Donnerstag (10.10.) neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vergabe von Online-Lizenzen vorgestellt. Die Lizenzkosten werden demnach teilweise gesenkt, während die Steuersätze weiterhin hochangesetzt werden. Der griechische Glücksspielmarkt befindet sich zurzeit in einer Phase der Umstrukturierung. Hier ein Überblick zum Geschehen.

Das griechische Parlamentsgebäude in Athen.

Ein Blick auf das griechische Parlamentsgebäude in Athen, wo über die Novelle abgestimmt wird. (©Wikipedia)

35 Prozent-Steuer bleibt erhalten

Am frühen Donnerstagmorgen hat das griechische Ministerium für Entwicklung und Investitionen dem griechischen Parlament einen neuen Gesetzesentwurf für die Vergabe von Online Glücksspiele-Lizenzen präsentiert. Nach der Veröffentlichung einer ersten Gesetzesnovelle im September letzten Jahres, soll der griechische Onlinesektor hiermit eine erneute Reform erfahren. Der Entwurf unterscheidet sich deutlich von seinem Vorgänger und dürfte für Frust unter den potenziellen Lizenznehmern sorgen, denn Griechenlands neuer Online-Glücksspielplan wartet weiterhin mit einer drastischen Steuerabgabe von 35 Prozent auf.

Die Abgabe gilt nach wie vor für alle Brutto-Gaming-Einnahmen durch Online Casino-Spiele und Sportwetten. Allerdings hat sich die Reihenfolge der Erhebung verändert: Die Körperschaftssteuer soll der Glücksspielsteuer ab sofort vorhergehen, was die Körperschaftssteuer insgesamt nach oben schrauben dürfte. Der neue Entwurf hebt damit einen Gesetzesabschnitt von 2011 auf, der es den Betreibern erlaubte, die Glücksspielsteuer vor der Körperschaftssteuer abzuziehen. Mit anderen Worten, der Körperschaftsteuersatz gilt nun für ein zusätzliches Drittel der Einnahmen. Zudem sind die Betreiber nicht mehr dazu in der Lage, die Kosten ihrer Lizenz oder andere Gebühren von ihren Körperschaftsteuerverpflichtungen abziehen.

Kostspielige Lizenzbedingungen

Die Lizenzgebühr für Online Sportwetten soll laut Entwurf nur noch 3 Mio. Euro kosten, was im Vergleich zum ersten Entwurf immerhin 1 Mio. Euro billiger ist. Allerdings hat sich die Lizenzgebühr für andere Spielversionen, wie z.B. Online Casino und Poker, dagegen auf 2 Mio. Euro verdoppelt. Obendrein soll allein die Teilnahme am Lizenzierungsverfahren 10.000 Euro kosten.

Die Voraussetzung zur Teilnahme an den Lizenzverfahren gestaltet sich weiterhin vielschichtig. Onlineanbieter, die Interesse an einer Griechenland-Lizenz haben, müssen laut Gesetz eine Vielzahl an Kriterien erfüllen. Erste Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer in Griechenland oder einem anderen EU-Land stationiert sind. Der Spieldaten-Server muss sich allerdings in Griechenland befinden, was bedeutet, dass der jeweilige Anbieter über eine .gr-Domain verfügen muss. Außerdem müssen sämtliche Daten über zehn Jahre lang gespeichert werden.

Darüber hinaus ist eine 200.000 Euro schwere Einlage nötig, ebenso wie eine hinterlegte Kaution in Höhe von 500.000 Euro. Die interessierten Betreiber werden dazu angehalten, ihre Geschäftsberichte der letzten drei Jahre offenzulegen, zudem müssen Dokumente über Steuern und Versicherungen sowie Bonitätsnachweise eingereicht werden. Sofern alle Kriterien erfüllt sind, werden die Lizenzen in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbung ausgestellt. Ausgenommen sind dabei Bewerbungen von Unternehmen die auf der Sperrliste der griechischen Glücksspielaufsichtsbehörde HGC (Hellenic Gaming Commission) geführt werden.

Gültigkeit verlängert

Änderungen wurden an dieser Stelle auch in punkto Gültigkeit vorgenommen: So soll eine Lizenz zukünftig sieben anstatt fünf Jahre lang gültig sein. Alle oben genannten Gebühren gelten auch, wenn Betreiber ihre Lizenzen verlängern, vorausgesetzt, die Lizenznehmer signalisieren diese Absicht mindestens ein Jahr im Voraus. In diesem Kontext dürfen die insgesamt 24 Onlineanbieter, denen im Jahr 2011 befristete griechische Lizenzen erteilt wurden, noch bis zum 31. März 2020 unter ihren Lizenzen weiterarbeiten. Betreiber, die keinen neuen Onlineantrag stellen, müssen ihren lokalen Betrieb innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des neuen griechischen Gesetzes beenden.

Eine weitere erhebliche Modifikation des Entwurfs erlaubt es den Betreibern zukünftig auch Online Sportwetten und Online Casino-Spiele, die auf dem Zufallsgenerator (Random Number Generator) basieren, anzubieten. Die Lizenz-Bedingungen aus September sahen Automatenspiele für ausländische Anbieter noch nicht vor, diese sollten allein griechischen Online Casinos vorbehalten werden.

Zu Einschränkungen kommt es dagegen im Bereich Marketing: Sämtliche Affiliate-Marketing-Partner von Online-Lizenznehmern müssen sich für eine Gebühr von 1.000 Euro bei der HGC registrieren. Allen lizenzierten Anbietern ist es in diesem Zusammenhang untersagt, griechische Werbeaktionen mit einem Partner durchzuführen, der nicht auf der offiziellen HGC-Liste steht.

Sicherer Wettbewerb im Fokus

Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Pläne vor der Umsetzung noch weiteren Änderungen unterzogen werden. Indessen gab das Ministerium eine Agenda, in der der Regelplan strategisch begründet wird, an die Öffentlichkeit: Mit den Maßnahmen werde demnach erstens „ein sicherer Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern gewährleistet. Zweitens die „sichere Teilnahme der Spieler garantiert“. Drittens „Investoren angezogen“. Viertens die „Einnahmen des Staates erhöht“. Und Fünftens der „Spielerschutz verbessert“.

Neben den Onlineplänen treibt Athen im Übrigen zurzeit auch sein landbasiertes Casinogeschäft voran. Momentan dreht sich alles um die Frage, wer Griechenlands Hellinikon Casino-Lizenz erhält. Standort ist der seit 2001 stillgelegte gleichnamige Flughafen von Athen, der für über 8 Mrd. Euro in ein Luxuscasino verwandelt werden soll. Laut HGC hat sich eine ganze Reihe an Branchengrößen um die Inbetriebnahme beworben, darunter Hard Rock (Florida), Mohegan (Connecticut) und Caesars Entertainment (Las Vegas). Wer letztlich das Rennen macht, bleibt ebenfalls abzuwarten.

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