Neues Gerichtsurteil könnte das Lottomonopol in Deutschland beenden

Viele der über 82 Millionen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland spielen jeden Mittwoch und Samstag Lotto. Seit über 250 Jahren Zeit verfügt hierzulande der Staat über das Lottomonopol, dessen Milliarden-Einnahmen die Staatskassen füllen und gleichzeitig viele gemeinnützige Vereine unterstützen. Nun hat das Verwaltungsgericht München aber ein Urteil erlassen, welches beinhaltet, dass die aktuelle Situation nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das Europarecht verstößt. Muss der Staat sein Monopol für das beliebte Zahlenglücksspiel nun endgültig abtreten?

Ein simpler Schein mit zwölf Feldern, die jeweils die Zahlen 1 bis 49 beinhalten. Jeweils sechs Kreuze müssen pro Kasten gesetzt werden und schon kann man mit ein wenig Glück den Jackpot knacken und Millionär werden – so einfach funktioniert Lotto. Selbstverständlich sind jedem Lottospieler die doch sehr geringen Gewinnchancen bewusst, sodass es ohne die bekannte Zwangsausschüttung, eher wahrscheinlich ist, vom Blitz getroffen zu werden als 6 Richtige mit Zusatzzahl zu bekommen. Trotzdem versuchen jede Woche eine Millionen von Lotto-Fans ihr Glück und tippen auf die vermeintlich richtigen Zahlen.

Da bisher der Staat über das Lottomonopol verfügt, war auch dieser der Einzige, der das beliebte Glücksspiel in Deutschland anbieten durfte. Nun hat das Verwaltungsgericht in München allerdings beschlossen, dass dies anscheinend nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Was hat den Stein ins Rollen gebracht, dass das bestehende Monopol nun doch wackelt?

Bereits 2010 gegen die Sonderstellung des Staates geklagt

Im Freistaat Bayern wollte eine Klägerin bereits 2010 eine eigene Lotterie veranstalten und beantragte hierfür eine Erlaubnis. Sowohl die Anträge beim Freistaat Bayern als auch bei der Regierung der Oberpfalz wurden abgelehnt. Als Begründung wurde lediglich genannt, dass die materielle Erlaubnisvoraussetzung nicht bestehen würde. Als letzte Instanz sah die Frau dann nur noch die Möglichkeit vor Gericht zu ziehen. Vor Gericht argumentierte die Regierung der Oberpfalz mit dem in Deutschland geltenden Monopol, was letztendlich zu der Ablehnung des Antrags der Klägerin geführt haben soll. Das Gericht hat sich aufgrund dessen dazu entschlossen nochmal zu prüfen, ob das staatliche Lottomonopol wirklich verfassungs- und unionsrechtskonform ist.

Lottomonopol verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit

Hammer Waage

Laut Gerichtsurteil ist das Monopol des Staates rechtswidrig. Bildquelle: pixabay

Nach eingehender Prüfung hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass das Lottomonopol, welches auf dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland basiert, gegen die Europäische Freiheit auf Dienstleistung verstößt. Diese besagt nämlich, dass die „Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten“ sind. Was letztendlich dazu schließen würde, dass das Lottomonopol verfassungswidrig ist.

Als Basis wird hierfür auch die Werbepraxis in den Landeslotteriegesellschaften berücksichtigt. Schließlich wird im § 5 Nr. 1 Satz 2 und 3 der Werberichtlinien darauf hingewiesen, dass geworben werden darf, solange der gemeinnützige Charakter des Lottospiels im Mittelpunkt steht. Diesbezüglich hatte die Klägerin mehrere Beweise geliefert, dass seitens der Lottogesellschaft dagegen verstoßen worden ist. In diesem Kontext fiel öfters das Wort „Jackpot-Werbung“, welches wohl vom Monopol weitestgehend genutzt wurde – sowohl auf den verschiedenen Social-Media Kanälen als auch in Magazinen und Außenwerbung. Dadurch werden auch Unentschlossene zu m Spielen animiert und es herrscht somit ein reger Kundenfang seitens des Lottomonopols.

Trotz Abweisung der Klage wackelt das Lottomonopol

Das Gericht entschied sich dazu, auf unzulässige Sympathie- und Imagewerbung zu verweisen, da vor allem die Jackpot-Werbung vorrangig dazu dient neue Kunden zu akquirieren. Nichtsdestotrotz wurde die Klage der Dame aus Bayern abgelehnt, da die finanzielle Sicherheit nicht nachgewiesen werden konnte. Somit scheiterte zwar dieser Angriff auf eines der heiligsten Monopole Deutschlands in kurioser Weise, die Zukunft des staatlichen Lottomonopols bleibt weiterhin fraglich und wird wohl noch für viel Gesprächsstoff sorgen.

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