Neue Glücksspielsteuern ab 2018 in Frankfurt und Dortmund geplant

Allgemein dürfte Vielen bekannt sein, dass die Gewinne aus Glücksspielen in Deutschland mehrheitlich nicht zu versteuern sind. Blackjack, Roulette, Automatenspiele und Lotto zählen hierzulande zu den abgabefreien Games. Beim Thema Sportwetten sieht es aber ganz anders aus. Hier wird die sogenannte Wettsteuer erhoben, die aktuell 5 Prozent beträgt. Dabei kann der Wettanbieter selbst entscheiden, ob er die Abgabe beim Wettabschluss verlangt oder die Steuer vom gesamten Gewinn abzieht – mathematisch macht das keinen Unterschied. Nun soll ab 2018 in Frankfurt eine sogenannte „Wettaufwandsteuer“ von der Stadt erhoben werden und auch in Dortmund wird es einige Änderungen geben.

Die Kommunen des Landes Hessen haben nun beschlossen, dass ab 2018 neue Abgaben für Wettbüros in Kraft treten werden. So wird es nächstes Jahr in der Stadt Frankfurt eine neue Wettaufwandsteuer geben, die anhand des jeweils getätigten Wetteinsatzes pro Spiel errechnet wird. Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker hat dieses neue Vorgehen vorgeschlagen, um die Bekämpfung von Spielsucht voranzutreiben. Aktuell ist von zusätzlichen 3% des Einsatzes die Rede, was vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig so vorgeschlagen wurde.

Auch in Dortmund wird es ab 2018 zu den oben genannten Erneuerungen kommen. Allerdings wurde in der Metropole in Nordrhein-Westfalen bisher anders „Kasse gemacht“. Bis zum Sommer dieses Jahres war noch die kontroverse Flächenregelung angewendet worden, die als Variante der Vergnügungssteuer angesehen werden kann. Hierbei wurde nach Quadratmetern der Ladenfläche besteuert – pro 20 m² wurden jeden Monat 250 € erhoben. Nachdem drei Wettbürobetreiber dagegen geklagt hatten, entschied das Bundesgericht Leipzig im Juli gegen diese Regelung und forderte stattdessen den Einsatz oder Gewinn als Faktor heranzuziehen.

Bekommen die Buchmacher nun ihr Steuergeld zurück?

Man sollte denken, dass es wohl mehr als gerecht ist, wenn die Wettbüros in Dortmund ihre seit dem 1. November 2014 zu Unrecht erhobenen Steuern von der Stadt zurückgezahlt bekommen. Leider ist dies nicht so einfach und wird voraussichtlich auch nicht passieren. Durch die Einführung der neuen Wettaufwandsteuer, wird zwar die Flächenregelung „abgelöst“, allerdings werden nicht alle seit November 2014 gezahlten Abgaben unter der rechtswidrigen Steuer von der Stadt zurückerstattet. Die Begründung hierfür ist sehr schlau gewählt: Die neue Wettaufwandsteuer wird einfach rückwirkend erhoben. Somit umgehen die Stadt Frankfurt und Dortmund mögliche Rückzahlungen.

Städte profitieren von der neuen Wettaufwandsteuer

Selbstverständlich geben die betroffenen Städte an, durch die Erhebung der neuen Wettaufwandsteuer primär die Spielsucht bekämpfen zu wollen. Gerade bei Sport- und Pferdewetten sei das Suchtpotenzial sehr hoch, da es auch möglich ist auf Live-Ergebnisse zu tippen. Um die Bürger besser schützen zu können, möchte man nun 3% auf den jeweils getätigten Wetteinsatz zu erheben. Man geht davon aus, dass steigende Kosten, die Menschen dazu bringen wird, zweimal darüber nachzudenken, ob sie eine Wette abgeben.

„Mit der Wettaufwandsteuer wollen wir die Spielsucht präventiv bekämpfen. Vielleicht werden durch höhere Kosten Menschen abgeschreckt und verzichten komplett darauf, Wettbüros aufzusuchen.“ Uwe Becker, Bürgermeister Frankfurt

Allerdings sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass die Städte durch die neue Regelung ihre Einnahmen erhöhen. So soll die neue Wettaufwandsteuer jeder Stadt ein Haushaltsplus von 10.000€ pro Jahr einbringen – und das pro Wettbüro selbstverständlich. Da in Frankfurt nun sogar ganze drei Glücksspielsteuern erhoben werden, schätzen Experten die gesamte jährliche Summe auf 15 Millionen Euro ein. Die Wettaufwandsteuer im Lande Hessen löst auch die Spielapparatesteuer für Geräte in Spielhallen und Gasstätten nicht ab. Hierbei werden bereits 20% der Bruttokasse einbehalten. Im Gegensatz zu Dortmund ist in Frankfurt auch die Vergnügungssteuer noch gültig, wo nochmal 50€ pro m² abkassiert werden.

Wie sieht die Steuerlage in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz aus?

In unserem Nachbarland Österreich müssen die Betreiber von Wettbüros zwei Prozent vom Wetteinsatz abführen. Eine Vergnügungssteuer oder Wettaufwandsteuer gibt es dort noch nicht. Insgesamt gesehen, kann man schon behaupten, dass der Sportwetten-Markt in Österreich sehr liberal ausgelegt ist. Sportwetten werden im Land der Alpen generell nicht als richtiges Glücksspiel angesehen. In der Schweiz sieht es wiederum ganz anders aus. Dort müssen Gewinne aus getätigten Wetten an den Fiskus weitergetragen wird. In den meisten Kantonen sind in der Schweiz zugelassene Wettanbieter verpflichtet ganze 35% der Gewinne direkt an die Steuerbehörde weiterzureichen. Online-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sie in der Schweiz als illegal angesehen werden. Allerdings kann diese Verrechnungssteuer als Spieler bei der nächsten Steuererklärung wieder zurückbekommen. Einziger positiver Lichtblick ist, dass seit 2013 gilt, dass Gewinne aus Glücksspielen, die unter 1.000 Franken liegen, komplett steuerfrei sind.

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