MGA veröffentlicht neue Richtlinie zu alternativen Schlichtungsverfahren

Die maltesische Glücksspielbehörde MGA hat gestern eine Richtlinie zu alternativen Schlichtungsverfahren veröffentlicht, die noch am selben Tag in Kraft trat und Glücksspielanbieter mit einer maltesischen Endkundenlizenz dazu verpflichtet, Disputfälle an alternative Schlichtungsstellen zu übersenden.

Auf dem Bild ist ein Schiedsrichter im schwarz-weiß gestreiften Tritot mit erhobenem Arm zu sehen.

Die Malta Gaming Authority – kurz MGA – richtet als entscheidende Instanz über die Vergabe und Regelung der Glücksspielvorschriften. (©Bildquelle)

Bereits im Frühjahr 2018 hat die maltesische Regierung ihr Glücksspielgesetz überarbeitet. Teil dieser Umgestaltung war auch die Überarbeitung der Spielerschutzverordnung, die vorsieht, dass Endkundenlizenzinhaber – also die Betreiber von Casinos und Online Casinos – Verfahren zur Streitschlichtung mit bestimmten Fristen bereitstellen und ihre Kunden über diese Abläufe informieren. Zur Streitschlichtung gehört normalerweise das interne Einreichen einer Beschwerde beim Betreiber. Sollte dieser nicht in der Lage sein, das Problem zu lösen, kamen bisher sowohl die Unterstützungsstelle der MGA für Spielerinnen und Spieler, als auch die sogenannten alternativen Schlichtungsstellen zum Einsatz. Unter EU-Recht sind Unternehmen dazu verpflichtet, den Verbrauchern den Zugang zu Verfahren der alternativen Streitbeilegung für bestimmte Streitigkeiten zu erleichtern. Dazu haben die EU Mitgliedsstaaten ein Netz aus alternativen Streitbeilegungsstellen geschaffen, die hiermit gemeint sind.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie werden die Aufgaben zwischen der behördlichen Spielerunterstützungsstelle und den alternativen Schlichtungsstellen neu aufgeteilt. Die Unterstützungsstelle der MGA, die ursprünglich sowohl als Mediator zwischen Spielern und Betreibern, als auch als Aufsichtsbehörde gedacht war, wird sich ab dem 1. April 2019 nur noch mit mit Beschwerden und nicht mehr Disputfällen beschäftigen. Mit Beschwerden sind alle Meldungen über rechtswidrige unfaire, unsichere oder intransparente Handlungen gemeint. Diese werden dann direkt an die verantwortliche Abteilung der MGA weitergeleitet.

Disputfälle hingegen sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Casinos und Betreiber. Diese sollen in Zukunft gemäß der Richtlinie direkt an alternative Schlichtungsstellen weitergeleitet werden. Die Behörde kann so einer Überforderung der Unterstützungsstelle für Spielerinnen und Spieler vorbeugen. Um dennoch den Überblick über die Disputfälle zu behalten, verpflichtet die MGA die Casinobetreiber ab Januar 2019, einen monatlichen Bericht mit allen Fällen zu erstellen, die an die alternativen Schlichtungsstellen weitergeleitet wurden.

Die bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass Endkundenlizenzinhaber Beschwerdemöglichkeiten für die Spielerinnen und Spieler bereitstellen und diese darüber in den Geschäftsbedingungen informieren müssen. Die Verfahren sollen klar und fair sein und müssen in verständlicher Sprache verfasst sein. Darüber hinaus muss ein Zeitplan angegeben werden, wobei eine erste Mitteilung vom Betreiber zum Status des Beschwerdefalls nach spätestens zehn Tagen erfolgen muss. Genügt diese Zeit nicht um auf die Beschwerde einzugehen, darf die Frist in besonders komplexen Fällen um weitere zehn Tage verlängert werden. Für die Verlängerung müssen innerhalb der ersten zehn Tage triftige Gründe angeführt werden.

Mit der Beantwortung eines Beschwerdefalls muss der Betreiber die Spieler außerdem auf die weiteren Beschwerdemöglichkeiten bei der Unterstützungsstelle der MGA und einer alternativen Streitbeilegungsstelle aufmerksam machen. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie müssen Lizenznehmer nun auch erklären, welche Konsequenzen die Entscheidung der alternativen Schlichtungsstelle für mögliche rechtlichen Schritte seitens der Spielerinnen und Spieler haben kann.

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