Griechenland stellt neue Lizenz-Bedingungen vor

Zur Re-Regulierung des griechischen Glücksspielsektors hat Athen einen ersten Gesetzesentwurf präsentiert, welcher sich insbesondere mit dem Lizensierungsprozess europäischer Online-Glücksspielanbieter befasst. Die Bedingungen gehen aus einer aktuell laufenden, öffentlichen Konsultation hervor und dürften für Aufregung sorgen.

Das griechische Finanzministerium plant die Inkraftsetzung eines neuen Glücksspiellizenz-Verfahrens zum vierten Quartal 2019. Hiernach sollen europäische Online-Glücksspielunternehmen für griechische Sportwett- und E-Gaming-Lizenzen in Zukunft bis zu 5 Mio. Euro bezahlen. Die Aufwendungen für Onlinecasino- und Onlinepoker-Lizenzen werden sich konkret auf nicht weniger als 1 Mio. Euro belaufen, die für Onlinesportwetten auf sogar 4 Mio. Euro – damit jedoch (längst) nicht genug:

Von jedem Antragsteller sei zudem eine einmalige Anmeldegebühr von 10.000 Euro pro Lizenz zu erbringen, ebenso wie der Nachweis über einen Kapitalstock von mindestens 200.000 Euro. Darüber hinaus werde von jedem interessierten Unternehmen bereits im Vorfeld verlangt, eine weitere, satte Summe von 500.000 Euro dauerhaft auf einer griechischen oder anderweitigen EU-registrierten Bank zu hinterlegen. Grundvoraussetzung für den Lizenzerwerb sei außerdem die Vorlage einer gültigen EU-Glücksspiellizenz.

Die neuen Bestimmungen gestalten sich nicht nur kostspielig, sondern obendrein auch streng-bürokratisch: Die Lizenzlaufzeit werde in allen Fällen fünf Jahre betragen. Eine Obergrenze pro Anbieter bezüglich der Anzahl erworbener Lizenzen sei laut Finanzministerium zwar nicht vorgesehen, allerdings müsse jede Lizenz-Verlängerung mindestens ein Jahr im Voraus beantragt werden. Unter Einhaltung einer zweimonatigen Prüfungsfrist, sollen sämtliche Genehmigungen fortan durch die Hellenic Football Federation (HFF) erteilt werden.

Alle außer-griechischen Bewerber wolle man demgemäß zur Inbetriebnahme eines HHF-kompatiblen Servers verpflichten. Auf der anderen Seite werde die HHF wiederum dazu angehalten, sämtliche Aktivitäten griechischer Lizenznehmer zu dokumentieren und für einen Zeitraum von 10 Jahren auf einem separaten Server zu speichern. In diesem Kontext sei den griechischen Behörden jegliche Anteils-Veräußerung über 2 Prozent mitzuteilen.

Überdies sollen alle E-Gaming-Gewinne anhand ihrer Höhe gestaffelt und besteuert werden. Gewinne bis zu 100 Euro bleiben demnach unversteuert, während Gewinne zwischen 100 und 500 Euro mit einem Steuersatz von 15 Prozent belastet werden sollen. Für Gewinne ab 500 Euro aufwärts plant Hellas hingegen die Einführung eines 20 Prozent-Satzes.

Einmal Blacklist, immer Blacklist?

An der in Griechenland seit 2011 geführten, indessen weit über 1000 vermeintlich illegale Unternehmen umfassenden ‚Blacklist‘ – verwaltet von der Hellenic Gaming Commission – wolle man auch unter den neuen Lizenzbedingungen festhalten. Sämtliche Glücksspielunternehmen, die innerhalb der letzten 12 Monate vermerkt wurden, kämen ferner nicht mehr für eine Griechenland-Lizenz in Betracht – womit Branchengrößen wie Ladbrokes Coral, 888, Betsson oder Tatts schon im Vorfeld als Anwärter ausscheiden.

Die rigoros anmutenden Lizensierungspläne Athens dürften unter den hiesigen Onlineanbietern Europas verständlicherweise blankes Entsetzen hervorrufen. Aktuell bekundet diesbezüglich Panos Konstantopoulos, Geschäftsführer der hellenischen Glücksspiel-Unternehmensgruppe Stoiximan, seinen Missmut: Der strenge Regulierungsentwurf werde „viele Betreiber davon abhalten, eine Lizenz zu beantragen“, heiß es von Seiten des CEOs kurz und deutlich.

Dabei befindet sich die Gesetzesnovelle, trotz ihrer jetzt schon drastischen Dichte, gerade erst im Aufbau. Dem bis dato präsentierten Richtlinienkorpus liegt laut Finanzministerium eine öffentliche Konsultation zugrunde – diese läuft noch bis zum 10. Oktober. Neben diversen Glücksspielbetreibern, Ministerien und Kommissionen, nehmen auch Sportvereine und etwaige glücksspielbezogene Interessenverbände an der Befragung beteiligt.

Infolge der Sichtung wolle man die gesammelten Vorschläge zur Genehmigung der Europäischen Kommission vorgelegen. Die Überprüfung werde hier etwa vier Monate in Anspruch nehmen, bevor es Anfang nächsten Jahres zur finalen Abstimmung im griechischen Parlament kommen soll – sofern Einsprüche durch andere EU-Mitgliedstaaten ausbleiben.

Bei aller Härte machen Athens Regulierungspläne durchaus Sinn, nicht zuletzt auch in Anbetracht der seit 2010 immer wieder aufkeimenden Staatsschuldenkrise. Ob die Vorschläge am Ende des Tages zu rechtsgültigen Maßnahmen avancieren, bleibt zwar vorerst noch abzuwarten, doch mit Blick auf die glücksspiel-regulatorisch weit hinterherhinkende Bundesrepublik Deutschland, kann der hellenische Gesetzesentwurf wohl nur als fortschrittlich bezeichnet werden.

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