GlüStV: Spielhallen klagen

Der seit Juli geltende Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bedeutet nicht nur die Marktöffnung für Online Casinos, Online Sportwetten und Online Poker, sondern auch massive Einschränkungen für landbasierte Spielhallen und Automatenaufsteller. Für Missmut sorgt vor allem die neue Mindestabstandsregel, welche für zahlreiche Spielhallen das Aus bedeutet. Jetzt kam es zu einer Sammelklage der Betreiber in Baden-Württemberg. Wie sehen die Entwicklungen aus?

Die Spielautomaten einer Spielhalle.

Der GlüStV sorgt deutschlandweit für Missmut bei Automatenaufstellern. ©LeeThomas/Unsplash

Haben Eilanträge Aussicht auf Erfolg?

Der GlüStV ist zurzeit das Thema Nummer Eins am deutschen Glücksspielmarkt. Seit Juli ist der Sektor für Online Glücksspielanbieter geöffnet, parallel gelten strengere Vorgaben in Bezug auf Spielhallen. Ein Streitpunkt ist dabei die Mindestabstandsregel von 500 Metern. Diese gilt sowohl zwischen Spielhallen als auch zwischen Spielhallen und Schulen sowie Kitas. Für zahlreiche Spielstätten markiert die Regel das Aus.

Die Reduktion der Spielhallen hat erhebliche Steuereinbußen und Massenentlassungen zur Folge. Es kam bereits im Vorfeld zu Protesten. Im Bundesland Baden-Württemberg wird der Streit nun auch juristisch ausgetragen. Eine Gruppe von Spielhallenbetreibern hat Klage gegen die Umsetzung des Mindestabstands beim Verwaltungsgericht (VG) eingereicht. Vielen Inhabern wurde im Vorfeld die Lizenz entzogen oder nicht verlängert.

Laut Sprecher Klaus Döll sind aktuell 21 Eilverfahren beim VG Freiburg anhängig. Nur in einem Fall wurde bisher entschieden – der Antrag wurde abgelehnt. Des Weiteren kam es bei zwei Verfahren zu sogenannten Hängebeschlüssen, das heißt, der Betreiber durfte seine Geschäfte so lange weiterführen, bis eine Entscheidung des Gerichts vorliegt. Am Ende wurden jedoch auch diese Anträge abgelehnt. Die Chancen auf Erfolg stehen in Anbetracht dieser Entwicklungen schlecht.

Die Mindestabstandsregel ist Teil des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), welcher seit Juli gilt und mit überwältigender Mehrheit von allen 16 Bundesländern freigegeben wurde. Die Entscheidung zur Einführung und zur Größe des Abstandes obliegt allerdings den Bundesländern. Für Aufsehen sorgte an dieser Stelle Nordrhein-Westfalen mit dem Beschluss, die Qualität von Spielhallen über die Einhaltung des Mindestabstandes zu stellen. Eine weitere Übergangsfrist wurde indessen in Rheinland-Pfalz gewährt. Die DAW (Deutsche Automatenwirtschaft e. V.) begrüßte den Schritt, welcher dem regulierten landbasierten Spieleangebot zugutekommen würde.

47 Eilanträge in Karlsruhe und Stuttgart

Nicht nur in Freiburg, sondern auch am VG Karlsruhe sind inzwischen Eilanträge der Spielhallenbetreiber eingegangen. Dort liegen mittlerweile 23 Anträge vor. Drei weitere Klagen müssen abseits der Eilanträge behandelt werden. Dazu kommen 24 Eilanträge am VG Stuttgart und fünf beim VG Sigmaringen. Letztere Instanz hat bereits einen Eilantrag abgelehnt. Es ist unklar, aus welchen Gründen.

Bis dato ist auch völlig unklar, bis wann die Menge an Anträgen komplett abgearbeitet ist. Bekannt ist hingegen, dass etliche Klagen von Betreibern eingereicht wurden, die verlangen, durch eine sogenannte Härtefallerlaubnis vom Mindestabstand befreit zu werden. Moment sind noch an vielen Orten mehr Spielhallen als erlaubt geöffnet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ordnungsämter teilweise auf eine sofortige Durchsetzung der Regel verzichtet haben.

Demonstrationen in Baden-Württemberg

Die Umsetzung der Mindestabstandsregel inmitten der Coronakrise hat gravierende Folgen für die Automatenbranche. Allein in Baden-Württemberg sind 80 Prozent aller Standorte von der Schließung bedroht. Parallel droht der Verlust von etwa 8.000 Arbeitsplätze. Darunter viele Minijobber und ungelernte Kräfte, für die die Arbeit in der Spielhalle das einzige Standbein darstellt.

Um auf das drohende Fiasko aufmerksam zu machen – und es möglicherweise noch abzuwenden – kam es im Juni zu einer stillen Protestaktion am Stuttgarter Schillerplatz. Dort hatten die Betreiber 800 leere Stühle aufgestellt, welche stellvertretend für die 8.000 Arbeitsplätze Wirkung erzeugen sollten. Der Schillerplatz liegt bekanntlich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landtag Baden-Württemberg.

Laut Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands DAW, würden die Spielstätten mit dem Zollstock reguliert, was angesichts der Marktöffnung für Online Casinos absurd sei. Anstelle einer adäquaten modernen Regulierung würden ganze Existenzen und Tausende Arbeitsstellen vernichtet. Die Regierung müsse daher die Qualität der Angebote und des Personals in den Mittelpunkt stellen, was auch dem Kinder- und Jugendschutz zugutekäme. Unterstützt wird Stecker von Dirk Fischer, Vorstand des AVBW, der zuletzt in dieselbe Kerbe schlug.

Die Todesstunde der Spielhallen?

Die Grün-Schwarze Landesregierung hat sich in Baden-Württemberg auf einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie festgelegt. Dadurch sind laut Branchensprechern 80 Prozent der Standorte von einer dauerhaften Schließung bedroht. 8.000 von insgesamt 10.000 Arbeitsplätzen seien gefährdet, so die Prognose der Branche.

Laut Dirk Fischer habe der 30. Juni die Todesstunde der Spielhallen in Baden-Württemberg markiert. Mitten in der ohne schwer zu bewältigenden Coronakrise würde Grün-Schwarz hunderte unternehmerische Existenzen zerstören und Tausende Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit führen. Zudem würden Spielhallen oftmals in der zweiten oder dritten Generation geführt. Man fordere, so Fischer, ein modernes und faires Landesglücksspielgesetz. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten.

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