GlüStV 2021: NRW berät

Der NRW-Landtag erörtert in der anstehenden Parlamentssitzung die Eingliederung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV). Das bereits von Ministerpräsident Armin Laschet unterzeichnete Gesetzesdokument soll in naher Zukunft den Ratifizierungsprozess durchlaufen. Für eine bessere Einordnung und ein tiefgreifenderes Verständnis der Materie will der nordrhein-westfälische Landtag verschiedene Stimmen aus der Branche zu Wort kommen lassen. Neben Wissenschaftsvertretern und Suchtbetroffenen sollen auch die verschiedenen Interessenverbände angehört werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Stellungnahmen mehrerer Beteiligter vor.

Zwei Personen hantieren mit Dokumenten.

Der NRW-Landtag will vor dem anstehenden Ratifizierungsprozess für den neuen Glücksspielstaatsvertrag ein tieferes Verständnis für die Materie erhalten. ©Aymanejed/Pixabay

Steuerliche Regulierung in der Kritik

Der neue GlüStV soll den Glücksspielmarkt in Deutschland einheitlich regulieren und das Angebot sowohl online als auch offline liberalisieren. Nachdem der Rechtsrahmen seit 2012 von mangelnder Transparenz und Offenheit durchzogen ist, wird voraussichtlich ab dem 01. Juli 2021 die Branche mit klaren und fairen Spielregeln agieren dürfen – so jedenfalls lautet der Plan.

Viele Interessenverbände stehen dem neuen Gesetzesdokument generell positiv gegenüber. Das gilt auch für den Deutschen Sportwettenverband (DSWV), der jedoch in bestimmten Bereichen einige Verbesserungsmöglichkeiten sieht. In seinem Statement kritisiert der DSWV speziell die geplante Art der Besteuerung. Da das Online-Angebot legalisiert wird, kommen auf die privaten Sportwettenanbieter im Netz steuerliche Abgaben zu. Diese würden jedoch in keinem Verhältnis zum Steuersatz der staatlichen Anbieter stehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die neue Rechtsprechung vor, dass virtuelle Automatenspiele mit einem Steuersatz von rund acht Prozent belegt werden. Online-Plattformen, die Poker anbieten, müssen die eingegangen Einsätze mit 5,3 Prozent besteuern lassen. Nach Ansicht des DSWV würde diese steuerliche Regulierung den Erfolg des über Jahre ausgehandelten GlüStV zunichtemachen.

Deutscher Sportwettenverband. Der DSWV wurde im Jahr 2014 gegründet und ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Er versteht sich selbst als öffentlicher Ansprechpartner für Politik, Sport und Medien. Alle 16 Mitglieder verfügen über eine bundesweite Glücksspiellizenz und setzen sich gemeinsam mit DSWV für eine moderne, wettbewerbsorientierte und europarechtskonforme Weiterentwicklung des deutschen Rechtrahmens für Sportwetten ein.

Datenschutz als massives Problem

Der DSWV führt neben der ungleichen Besteuerung den Datenschutz als weiteres Problemfeld an. Vor allem die Befugnisse der übergeordneten Glücksspielbehörde sei aus datenschutzrechtlicher Sicht ein massives Problem. Speziell gegenüber der geplanten Limitdatei und Aktivitätsdatei, die in erster Linie die Spielsucht eindämmen soll, bestünden nach Ansicht des Verbands umfassende datenschutzrechtliche Bedenken.

In die gleiche Kerbe schlagen auch die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, die eine generelle Limitierung und Überwachung der Spielerschaft als unverhältnismäßig einstufen. So würden die angestrebten Maßnahmen das Ziel der Suchtprävention verfehlen, da für alle nicht spielsüchtigen Spieler die Erhebung und Speicherung der personalbezogenen Daten auf zentralen Servern in keiner Weise erforderlich sei. In ihrem offiziellen Statement kritisierten die Landesbeauftragten die Tatsache, dass es keine offiziellen Statistiken gäbe, die den genauen Anteil der spielsüchtigen Spieler an der Gesamtzahl der Spielenden beziffert.

Früherkennungssystem. Der neue Glücksspielstaatsvertrag wurde mit einem Früherkennungssystem ausgestattet, das Teil der bundesweiten Aufsichtsbehörde sein wird. Mithilfe der Aktivitätsdatei soll dieses System in der Lage sein, auffälliges Spielverhalten zu erkennen und potenzielle Spielsucht einzuschränken. Da es jedoch verpflichtend sein wird, befürchten die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Spielenden. Aus diesem Grund sei der GlüStV aus datenschutzrechtlicher Sicht äußerst bedenklich.

Kritik an Werbebeschränkungen

Ein großer Kritikpunkt am neuen Glücksspielstaatsvertrag sind die geplanten Werbebeschneidungen, die das Marketing der jeweiligen Branchenakteure stark einschränken. Diesbezüglich sieht der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. seine Interessen nicht ausreichend berücksichtigt.

So hält der Verband unter anderem das zeitliche Werbeverbot für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Casinospiele im Rundfunk und Internet für unverhältnismäßig und kontraproduktiv. Da sich die Gesetzgebung auf die Fahne geschrieben hat, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und die Spielerschaft mit einem geschützten und legalen Markt zu bedienen, würden die Werberestriktionen ihren Sinn verfehlen.

Im digitalen Raum würden die legalen Angebote mit den illegalen Angeboten des Schwarzmarktes konkurrieren, die rund um die Uhr erreichbar seien. Entsprechend fordert der ZAW die Aufhebung der zeitlichen Werbeeinschränkungen. Nur so sei die Branche in der Lage, einen regulierten Markt aufzubauen und dem illegalen Angebot erfolgreich entgegenzuwirken.

Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich an die Vorgabe des Glücksspielstaatsvertrags, das Glücksspielwerbung nicht „übermäßig“ sein darf. Der Verband sieht in der Formulierung keine Rechtssicherheit, da nicht genau einzustufen sei, was Übermäßigkeit genau bedeute. Dadurch seien langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu befürchten, die folglich zu einer großen Unsicherheit in der Branche führen würde. Ein Umstand, der sowohl auf die Anbieter als auch auf die Medien zutreffen würde.

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