Gerichtsurteil: 50 Berliner Spielhallen müssen schließen

Auf Grund „gewerblicher Unzuverlässigkeit“ hat die Vulkan-Stern-Gruppe, einer der größten Glücksspielanbieter Berlins, die Betriebserlaubnis für insgesamt 50 Spielhallen verloren. Die Schließungen gründen auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Der Entscheid ist vorrangig auf die 2016 verschärften Richtlinien des Glücksspielstaatsvertrags für Spielhallen zurückzuführen, unter anderem gilt seitdem eine Mindestabstandsregel.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandburg.

Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandburg wurde über das Aus der Spielhallen entschieden. © Wikipedia

Eine „Vielzahl von Verstößen“

Der Rechtsstreit zwischen der Vulkan-Stern-Gruppe und der Stadt Berlin zog sich bereits seit Anfang April. Die Verfahrenswelle kam ins Rollen nachdem der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf der Spielhallenkette die Betriebserlaubnis wegen „gewerblicher Unzuverlässigkeit“ entzogen hatte, weitere Bezirke folgten dem Vorgehen. Eine Klage des Betreibers gegen die Schließungen wurde zuletzt abgelehnt, womit das Urteil Rechtsgültigkeit erlangte.

Die Vulkan-Stern-Gruppe muss folglich 50 Spielhallen in vorerst acht Bezirken auf einen Schlag dicht machen. Die örtlichen Behörden feiern den Beschluss indessen als „Meilenstein“, andere Bundesländer werden dazu aufgefordert ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.

Neun Spielhallen der Unternehmensgruppe sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bereits bis zum 1. Mai geschlossen worden. Die Vorwürfe, die der Bezirk dem Betreiber zur Last legt, sind schwerwiegend. Eine Sprecherin des Gerichts spricht in diesem Zusammenhang von einer „Vielzahl von Verstößen“, die Richter haben in dem Verhalten des Unternehmens einen „Hang zur Nichtbeachtung von Vorschriften“ festgestellt.

Allein ein einzelner ehemaliger Geschäftsführer der Spielhallenkette sei für 110 Bußgeldverfahren verantwortlich. Außerdem kam es zu insgesamt 69 weiteren Bußgeldverfahren in anderen Bezirken. Eine Stellungnahme von Seiten der Vulkan-Gruppe zum Urteilsspruch steht laut Aussagen der Süddeutschen Zeitung bislang noch aus.

Klar ist indessen, dass vorwiegend Filialen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Mitte, Wedding, Gesundbrunnen, Moabit, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick von den Schließungen betroffen sind. Die Örtlichkeiten zählen laut Behörden zu den „Hot-Spots“ mit besonders hohem Spielhallenaufgebot. Die Filialen liegen hier demnach immer noch zu dicht beieinander, was gegen die neuen Richtlinien verstößt.

Juristisches Neuland für die Behörden

Mit dem Entscheid die Spielhallen auf Grund „gewerblicher Unzuverlässigkeit“ zu schließen, habe man laut Ordnungsstadtrat Arne Herz (CDU) juristisches Neuland betreten – die Schließungen auf diesem Wege umzusetzen, habe daher einige „Hartnäckigkeit“ erfordert. Über den letztendlichen Erfolg des Verfahrens, zeigte sich Herz zuletzt zufrieden und betonte:

“Ich bin froh, dass wir auf diesem Weg so viele Spielhallen schließen können. Die Gerichte geben uns Recht, dass wir das genauso durchgezogen haben.”

Unterstützung erfährt Herz an dieser Stelle durch den SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz: „Der Beschluss ist ein Meilenstein“, so das Statement des Politikers. Buchholz hatte die Durchsetzung strengerer Spielhallenvorschriften in Berlin innerhalb der letzten Jahre maßgeblich mitvorangetrieben. Mit Blick auf die neue Gesetzgebung heiß es im Zitat:

“Genauso hatten wir uns das als Gesetzgeber gedacht. Wenn man sieht, dass es jetzt wirklich wirkt, ist das sehr befriedigend und hat eine Signalwirkung für andere Bundesländer.”

Zum Verständnis

Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz gilt wie bereits angedeutet als einer der Mitbegründer des verschärften Spielhallengesetzes, insbesondere der neuen Mindestabstandsregel. Diese sieht in Berlin einen Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen von mindestens 500 Metern vor. Dazu gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 200 Metern in Bezug auf Schulen.

Darüber hinaus legen die Vorschrift anhand verschiedener Parameter fest, ob und warum ein Spielhallenbetreiber als „unzuverlässig“ gilt. Ohne diesen Zusatz wäre die aktuell vorgenommene Schließung der Vulkan-Stern-Filialen laut Buchholz nicht durchsetzbar gewesen.

Dass die hohe Dichte an Spielhallen den Berliner Behörden seit der Inkraftsetzung der neuen Regelungen im Jahr 2016 ein Dorn im Auge ist, liegt auf der Hand. Seit 2018 ist die Anzahl an Berliner Spielhallen bereits um 100 Etablissements gesunken. Von 584 Spielhallen im Jahr 2011 existierten bis Ende 2018 nur noch 385. Spitzenreiter ist an dieser Stelle der Bezirk Berlin Mitte wo allein 26 Betriebe die Pforten dicht machen mussten.

Außerdem sank im vergangenen Jahr auch die Anzahl der in Berliner Kneipen und Gaststätten aufgestellten Spielautomaten von 10.442 auf 8.130. In den meisten Lokalen und Spielhallen wurden die Lizenzen für den Glücksspielbetrieb auf Grund der strengeren Kriterien schlichtweg nicht verlängert, was letztlich ein juristisches Durchgreifen der Behörden ermöglichte.

Immer mehr Wettbüros?

Laut Aussagen der Zeitung Berliner Morgenpost umgehen zurzeit jedoch immer mehr Betreiber eine Schließung, indem an gleicher Stelle ein Wettbüro eröffnet wird. Seit 2013 stieg die Anzahl er Wetteinrichtungen von 291 auf 405. „Wir haben einen neuen Höchststand in Berlin erreicht“, so das Statement an dieser Stelle von Seiten der Senatsinnenverwaltung. Auf Wettbüros bietet die neue Gesetzeslage bislang keinen Zugriff, weshalb hier noch eine Gesetzesänderung auf bundeseben abzuwarten ist.

Auch über die Grenzen Berlins hinaus entwickelt sich die Schließung von Spielhallen auf Grund der verschärften Gesetzeslage zum brisanten Trend. Vor allem in NRW sorgen unterdessen regelrechte Klagewellen der Betreiber gegen ihre Schließung für Verzögerungen. Schlagzeilen machte in diesem Kontext unter anderem eine Sammelklage gegen die Ruhrgebietsstadt Duisburg im September 2018. Die Verfahren sind bis heute nicht vollständig abgeschlossen.

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