GAMSTOP soll britische Lizenzbedingung werden

Die Implementierung des Selbstausschluss-Systems GAMSTOP soll laut Aussagen der britischen Glücksspielaufsichtsbehörde (UK Gambling Commission, kurz: UKGC) offiziell in die Lizenzbedingungen für Glücksspielbetreiber aufgenommen werden. Allerdings sei die Technologie bisher noch nicht ausgereift. Hier die wichtigsten Infos.

Die Hauptzentrale der UKGC in Birmingham.

Die Hauptzentrale der UKGC in Birmingham. Hier wird über die neue Lizenzbedingung entschieden. (©UKGC)

„Eine der wichtigsten Lizenzbedingungen“

Um Glückspielkunden dabei zu helfen, ihre Spielaktivitäten besser zu kontrollieren und zu beschränken, soll das Selbstausschluss-System GAMSTOP zur Pflichtklausel für die britische Lizenzvergabe erhoben werden. Die Ankündigung der UKGC wurde zuerst durch die Londoner Tageszeitung The Guardian verbreitet. Unmittelbar drauf folgte ein weiteres Statement der UKGC, demnach sei die Technologie des Systems noch nicht ausgereift genug, um für alle britischen Lizenznehmer obligatorisch zu werden. Weitere Verbesserungen an dem System seien hierfür erforderlich.

Obwohl die Mehrheit der britischen Lizenznehmer GAMSTOP inzwischen als Partner beigetreten ist, teilte die UKGC mit, dass „hier noch mehr getan werden muss“, bis das System den Status als „eine der wichtigsten Lizenzbedingungen“ erreicht. Bis dahin setze sich die Kommission jedoch auch weiterhin für die weitreichende Etablierung des Systems ein. Man begrüße an dieser Stelle die Gründung von GAMSTOP und alle Schritte, die bereits unternommen wurden, um das System kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Vonseiten eines Sprechers heißt es hierzu im Wortlaut:

“Wir freuen uns, dass eine große Anzahl von Menschen bereits durch GAMSTOP unterstützt wird und über die Vorteile, die sich aus dem Selbstausschluss-System ergeben haben. Die Technik ist jedoch noch nicht so weit fortgeschritten, dass wir davon überzeugt sind, dass alle Betreiber Partner werden müssen. Wir werden die Arbeit von GAMSTOP jedoch weiterhin unterstützen, um sicherzustellen, dass alle nötigen Weiterentwicklungen und Verbesserungen vorgenommen werden.”

Unterstützung erfährt die UKGC in diesem Punkt auch von den Betreibern des Systems. Ein Sprecher von GAMSTOP betonte, dass die Organisation schon in naher Zukunft alle Anforderungen erfüllen werde, um als offizieller Lizenzpartner der UKGC tätig zu werden. Man habe sich dazu verpflichtet, „eng mit der Glücksspielkommission zusammenzuarbeiten, damit das Programm zu einer Lizenzbedingung wird“, so das Kredo der Organisation. In der Zwischenzeit sei es jedoch „oberste Priorität, den vielen tausend registrierten Personen den bestmöglichen Service zu bieten“.

Mehr als 50.000 Mitglieder

Das Selbstausschluss-System GAMSTOP wurde im April 2018 von der Remote Gambling Association (RGA) als Non-Profit-Feature unter dem Titel „The National Online Self-Exklusion Scheme Limited“ vorgestellt. Der ursprünglich schwedische Online Glücksspielanbieter LeoVegas gehörte im Mai 2018 zu den ersten Unternehmen, die mit mit GAMSTOP kooperierten. Inzwischen hat das System mehr als 50.000 registrierte Nutzer.

Im Vordergrund der Entwicklung von GAMSTOP steht der Spielerschutz. Es handelt sich wie bereits angedeutet um ein Kontrollinstrument für Glücksspielkunden. Um ihre Spielaktivitäten zu beschränken, können sich die Spieler in Eigenregie für alle teilnehmenden Glücksspielseiten sperren lassen. Erforderlich ist lediglich die einmalige Eingabe von Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Ein ähnliches System herrscht in Großbritannien bereits im landbasierten Casino- und Wettsektor vor: Alle Anbieter sind laut einem Verbraucherschutzkodex dazu verpflichtet, auf einen übergreifendes Sperrregister der UKGC zurückzugreifen.

Befürwortung vonseiten der RGA

Dass alle britischen Lizenznehmer langfristig zur Nutzung von GAMSTOP verpflichtet werden sollen, wird derweil auch von dem Glücksspiel-Interessenverband RGA befürwortet. Der Selbstausschluss sei hiernach „ein wichtiges Instrument zur Förderung des Spielerschutzes“, das zudem von der „gesamten Branche befürwortet“ werde. Man wolle daher weiterhin innovativ sein und die technologischen Lösungen verbessern, so ein Sprecher. Fortführend heißt es im Wortlaut:

“Die Remote Gambling Association und all ihre Mitglieder unterstützen GAMSTOP voll und ganz. Dieses bahnbrechende Tool zur Unterstützung der sozialen Verantwortung hilft derzeitig Tausenden von Menschen, die sich für den Selbstausschluss entschieden haben. Wir würden es begrüßen, wenn die Registrierung bei GAMSTOP zur Bedingung für einen Lizenzerhalt wird.”

Sofern es tatsächlich zur GAMSTOP-Pflichtvorgabe für britische Lizenznehmer kommt, wäre dies ohne Zweifel ein offenes Zugeständnis an die Entwickler der Plattform. Dennoch regen sich zurzeit noch Bedenken in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Systems. UKGC-Direktor Tim Miller hatte die Initiative noch im Mai letzten Jahres kritisiert – es müsse genauer überprüft werden, ob sich der Sperrmechanismus des Systems als effektiv erweist.

Besonders der Abgleich der Personendaten wäre demnach noch lückenhaft. Laut Kritikern sei es GAMSTOP-Nutzern möglich, nur durch einfache Namensänderungen wieder bei diversen Anbietern zu spielen, obgleich sich E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Anschriften dabei nicht ändern. Bestätigt wurden die Beobachtungen zuletzt im Januar durch eine Untersuchung des Nachrichtensenders BBC. Schon damals hatte GAMSTOP erklärt, dieses „Schlupfloch schließen“ zu wollen. Um die Anforderungen zu erhöhen wird die ID-Verifizierung inzwischen durch die UKGC unterstützt. Die weiteren Entwicklungen bleiben an dieser Stelle abzuwarten.

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