Freiburg verzichtet auf Vergnügungssteuer für Wettbüros

Die Stadt Freiburg hat bis auf Weiteres die Steuer für Wettbüros ausgesetzt. Bereits 2012 wurde die Besteuerung in der Stadt im Breisgau beschlossen und umfasst neben den Sportwetten-Anbietern auch Spielhallen und Prostitution. Die letzten Beiden sind von der Befreiung allerdings ausgeschlossen. 

Die Idee hinter der Vergnügungssteuer

Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer, die gezahlt werden muss, sobald es um das Vergnügen der Bürger geht. So werden neben Wettbüros und Spielautomaten auch Tanzveranstaltungen, besondere Filmvorführungen und die Prostitution besteuert. Hierbei unterscheiden sich nicht nur die Höhe der Abgabe, sondern auch dessen Berechnung. So müssen bei Geldspielgeräten 13,08% des Einspielergebnisses gezahlt werden, bei Wettbüros sind es monatlich 100 Euro pro 10 Quadratmeter. Man wollte somit die Ausbreitung der Buchmacher unterbinden, da es hierzulande noch keine einheitliche Regulierung und Konzessionsverteilung gibt. Selbst die öffentliche Hand möchte an dem gewinnbringenden Geschäft mitverdienen. Die Regelungen werden allerdings den einzelnen Gemeinden überlassen. 

Rechtliche Probleme der Umsetzung

Schon bereits bei der Einführung der Steuer gab es mehrere Probleme und Unstimmigkeiten. So gibt es bis heute keine klare Regelung bezüglich der rechtlichen Lage der Besteuerung von Wettbüros. Aus diesem Grund gab es auch immer wieder Klagen seitens der Wettbüros, die nicht damit einverstanden waren, die relativ hohe Vergnügungssteuer zu zahlen. Gegen Ende Januar 2016 hat sich der VGH nach sorgfältiger Prüfung dazu entschlossen, die Steuersatzung der Gemeinden Mannheim und Lahr für unwirksam zu erklären. Diese verfügt über die gleiche Höhe wie die der Stadt Freiburg. Des Weiteren wurde mitaufgeführt, dass man die Steuerhöhe nicht an der Fläche errechnen kann und dieses Vorgehen somit rechtswidrig ist. Um einer Flutwelle an Klagen zu entgehen, hat sich der Gemeinderat Freiburgs dazu entschlossen die Vergnügungssteuer mit sofortiger Wirkung erstmal auszusetzen. Es wird nun auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gewartet. 

Praktische Probleme der Wettbüros

Buchmacher hatten in der Bevölkerung schon immer ein sehr schlechtes Image, wobei man ihnen zusätzlich eine hohe Kriminalitätsrate nachsagt. Allerdings sind Sportwetten mittlerweile so beliebt, dass man die Läden nicht mehr schließen kann. Weiterhin ist natürlich das Scheitern einer einheitlichen Regulierung auch nicht gerade vom Vorteil. Anders als zum Beispiel im Vereinigten Königreich, hat Deutschland es bisher nicht geschafft, Konzessionen für Wettanbieter zu vergeben. Das Land Hessen sollte 2012 die bundesweite Vergabe der Lizenzen übernehmen, beschränkte diese allerdings auf 20 Stück.  Dementsprechend haben namenhafte Buchmacher, die leer ausgegangen sind, Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat die Beschränkung für europarechtswidrig erklärt und das Bundesland Hessen sollte daraufhin unter anderem dem Sportwetten-Anbieter Tipico eine Konzession erteilen. Allerdings wird dieses seitens Hessens verweigert, sodass man sich hier aktuell in einer Art Einbahnstraße befindet. 

Um eine Ausweitung der Wettbüros zu unterbinden, wurde dann 2012 die sogenannte Vergnügungssteuer eingeführt, die zusätzlich auch vorsieht, solche Läden ausschließlich in der Freiburger Altstadt zuzulassen. Allerdings möchten viele Gemeinden gerade im Stadtzentrum keine Wettbüros haben. 

Gefahren durch die Steuer

Selbstverständlich kann eine solche Vergnügungssteuer auch negative Auswirkungen nach sich ziehen. Für den Fall, dass der Satz der Abgaben zu hoch ist, können sich die Betreiber dazu entschließen, in die Illegalität zu gehen, und die Wettbüros von dort aus weiterzuführen. Dies würde auch der Stadt Freiburg keinen Gefallen tun, da somit das organisierte Verbrechen angezogen werden könnte. Es wäre wahrscheinlich am besten, wenn man sich hier schnell einig wird und eine Lösung findet, die beide Seiten für fair empfinden. Ansonsten kann das Einführen einer Vergnügungssteuer durchaus nach hinten losgehen. 

Im Wesentlichen sind wir im grünen Bereich.Holger Ratzel, stellv. Leiter des Baurechtsamt 

Auswirkungen dieser Maßnahmen 

Da Wettbüros sich meistens in rechtlichen Grauzonen befinden, hatte die Stadt Freiburg durch die Aufhebung der Vergnügungssteuer befürchtet, dass sich nun weitaus mehr als die momentan vorhandenen 5 Sportwetten-Lokale am Standort niederlassen. Immerhin hat das Erlassen der Steuer dafür gesorgt, dass viele Räumlichkeiten geschlossen wurden und andere nur noch als reine Annahmestellen fungieren. Das bedeutet, dass man zwar seinen Wettschein abgeben, die jeweiligen Sportveranstaltungen aber nicht mehr live vor Ort mitverfolgen kann. Laut Stadtverwaltung ist dies aber nicht eingetreten. Außerdem müssten neue Büros ja auch vom Ordnungs- und Baurechtamt genehmigt werden. Nichtsdestotrotz hat die Aufhebung der Vergnügungssteuer für viel Furore gesorgt und lässt sich als vorläufiger Gewinn auf Seiten der Wettbüros verbuchen. Es ist schwer für die Zukunft eine akkurate Prognose zu stellen, da die Rechtslage hierzulande diesbezüglich sehr konfus ist und es durchaus noch zu einigen Überraschungen kommen kann. Vielleicht sollte man in diesem Fall wirklich einmal genauer auf die britische Insel schauen, da man dort sehen kann, wie es richtiggemacht wird. 

Ähnliche Beiträge