Bremen und Bremerhaven führen Wettbürosteuer ein

Bislang zahlten Betreiber von Wettbüros in der Weserstadt weder Vergnügungs- noch Wettbürosteuer. Damit ist es bald vorbei, am dem 1. Juli 2017 werden Abgaben fällig. Als Bemessungsgrundlage dient die Anzahl der Geräte, an denen Wetten abgegeben oder Wettergebnisse verfolgt werden können. Für jeden entsprechenden Bildschirm wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 60 Euro fällig.

Damit folgt die Hansestadt dem Beispiel zahlreicher anderer Gemeinden in Deutschland. Vor allem in Nordrhein-Westfalen werden Betreiber zur Kasse gebeten, hier allerdings auf Grundlage der Betriebsfläche. Zunächst plante auch die rot-grüne Landesregierung in Bremen nach diesem Prinzip zu verfahren. Doch die Kritik, wonach die Ladenfläche eine willkürliche und rechtlich zweifelhafte Bemessungsgrundlage darstelle, bewegte die Regierenden zur Besteuerung der Bildschirme.

Das Land begründet den Schritt mit der großen Ausbreitung entsprechender Lokalitäten. Diese hätten das Stadtbild negativ verändert und stellten gerade durch das Angebot von Live-Wetten ein Gefährdungspotenzial für Spielsüchtige dar. Sicherlich sind allerdings auch die seit Jahren steigenden Umsätze im Sportwettgeschäft wichtige Faktoren bei dem Vorhaben. Der Fiskus ist bemüht an dem Wachstumsgeschäft teilzuhaben.

Nach offiziellem Vernehmen sollen allerdings vor allem die negativen Folgen des Glücksspiels ausgeglichen werden. Die Sonderabgaben sollen den Betrieb von Wettbüros weniger attraktiv machen und somit einer weiteren Verbreitung vorbeugen:

„Manche Familie in Bremen hat nicht genug zum Essen, weil der Mann das Geld verzockt. Der Schaden für die Gesellschaft ist immens. Das ausufernde Geschäft mit der allzu oft ruinösen Wettleidenschaft muss eingedämmt werden.“ Björn Fecker, Stellv. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Kritik von FDP und Gauselmann

Kritik an dem Ende letzten Jahres verkündeten Vorhaben wurde von mehreren Stellen geäußert. Mit der Industrie als auch der Opposition in Form der FDP sprachen sich zwar die üblichen Verdächtigen gegen die Steuererhöhung aus. Doch sie führten inhaltliche Argumente an und sprachen sich nicht gegen die Zielsetzung der Steuer aus. So befand die Firma Gauselmann, Betreiberin der X-Tip Wettbüros, die Ausnahme der staatlichen ODDSET-Annahmestellen von der Abgabe, als ungerecht und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechend.

Die FDP gab zu bedenken, dass die Besteuerung der landbasierten Büros schlicht Onlineprodukte fördern würde. Diese könne man noch weit schlechter kontrollieren als die Angebote in der Stadt. Der Suchtprävention erweise man damit einen Bärendienst und höhere Steuereinnahmen würde man auch nicht erzielen, da die Anbieter ins Internet abwandern würden.

„Die Steuer wird viele Anbieter davon abhalten, Wetten in örtlichen Wettbüros anzubieten. Sie werden dann entweder ins niedersächsische Umland ziehen oder ganz auf den Internetmarkt setzen. So verringert man weder die Risiken der Suchtgefahr durch Sportwetten noch wird es zusätzliche Steuereinnahmen geben.“ Hauke Hilz, Stellv. Fraktionsvorsitzender FDP

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