Belgien und Niederlande untersuchen Glücksspiel in Videospielen

Die Debatte um Glücksspielelemente in modernen Computerspielen reißt nicht ab. Nach Diskussionen in den USA und Deutschland widmen sich nun Belgien und die Niederlande dem Thema Lootboxen. Sollten die Inhalte als Glücksspiel klassifiziert werden, könnte dies Auswirkungen auf die Rechtslage der EU haben.

Battlefront 2 Screenshot mit Stormtroopern und Androidenpanzer

Das neue Battlefront 2 wurde besonders scharf kritisiert. Die Entwickler haben die Lootboxen daher deaktiviert. (©Electronic Arts)

Im Zentrum der Untersuchungen stehen neuere Veröffentlichungen wie Star Wars: Battlefront 2 von Electronic Arts und Overwatch von Blizzard Entertainment. Die Spiele enthalten sogenannte Lootboxen, käufliche virtuelle Gegenstände, deren Inhalt vom Zufall abhängt. Für die Spielehersteller sind Lootboxen eine wichtige Einnahmequelle, denn sie erlauben das günstige oder kostenlose Anbieten des Hauptspiels, dass so ein breiteres Publikum erreicht. Das große Geld wird dann mit den Zusatzinhalten eingenommen. So lassen sich besonders begehrte Gegenstände nur über Lootboxen erhalten und sind in diesen auch nur sehr selten zu finden. Die Spieler werden also animiert, eine Vielzahl solcher Kisten zu erwerben – wodurch erhebliche Kosten entstehen können, die oft über die eines kompletten Vollpreisspiels hinausgehen. Manche Hersteller fügen auch Vollpreisspielen Lootboxen hinzu, um dauerhaft Einnahmen zu erzielen. Dieses Geschäftsmodell ist unter Spielern hochgradig umstritten.

In mehreren Ländern haben diese Funktionen daher bereits für Kontroversen gesorgt. Da man seine Wunschgegenstände nicht gezielt kaufen könne, sondern dem Zufall überlassen sei, handele es sich um Glücksspiel, so die Kritiker. Die Spiele müssten entsprechend gekennzeichnet werden und dürften an Erwachsene verkauft werden. In den USA, Kanada und Deutschland haben sich bereits Behörden und Rechtsexperten mit dem Thema befasst. Trotz unterschiedlicher Definitionen des Glücksspiels kamen die Jurisdiktionen zu ähnlichen Ergebnissen. Da man immer etwas bekomme, also ein Totalverlust unmöglich sei, handele es sich nicht um ein Glücksspiel (USA). Da kein Geldgewinn in Aussicht gestellt würde, handele es sich nicht um ein Glücksspiel (Deutschland). Vergleichbar seien Lootboxen eher mit Sammelbildern oder Verlosungen von geringwertigen Gegenständen und bedürften wohl keiner besonderen Kontrolle.

Kein Glücksspiel und dennoch gefährlich?

Dennoch gibt es zumindest in Deutschland weiterhin Bedenken über diese Form der Monetarisierung von Spielen. Auch wenn es sich nicht um klassisches Glücksspiel handele, seien die Mechanismen doch so ähnlich, dass eine Suchtgefahr für Jugendliche bestehen könne. Die Jugendschutzbehörde sähe sich daher gerne ermächtigt, sich näher mit dem Thema befassen zu dürfen. Bislang ist die USK nicht berechtigt, derartige Elemente bei ihren Altersempfehlungen zu berücksichtigen.

Die Beschäftigung der Behörden mit dem Thema macht klar, dass die Verknüpfung moderner Computerspiele mit Glücksspielelementen zunehmend problematisch wird. Es fehlt allerdings noch an der rechtlichen Einordnung des Phänomens und somit an Kontrollmöglichkeiten. Eine Grundsatzentscheidung europäischer Länder könnte daher Vorbildcharakter für die gesamte Union haben. Doch in Belgien und den Niederlanden sind keine endgültigen Einstufungen von Lootboxen zu erwarten. Da sich die Untersuchung auf konkrete Spiele bezieht, wird es wohl zu einer Einzelfallentscheidung kommen. Damit könnten höchstens die jeweiligen Hersteller belangt werden. Die Möglichkeiten reichen von Strafzahlungen bis hin zu einem Vertriebsverbot der Titel.

Doch eine solche Entscheidung scheint bislang unwahrscheinlich, bei beiden Titeln sind die Lootboxen nicht zentral für den Fortschritt im Spiel, sondern dienen eher optischer Aufwertung. Die Entwickler von Battlefront 2 haben ohnehin bereits reagiert: Wegen anhaltend schlechter Presse und lautstarker Ablehnung der Spielergemeinde haben sie sämtliche Mikrotransaktionen vorerst deaktiviert. Eine grundsätzliche und kritische Begutachtung des Themas durch die Justiz scheint im Sinne des Jugendschutzes dennoch angebracht.

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