500.000 Pfund Strafe gegen Rank Group

Aufgrund von Verstößen in puncto Spielerschutz hat die britische Glücksspielkommission, UK Gambling Commission (UKGC), die im englischen Maidenhead ansässige Rank Group mit einem Bußgeld von 500.000 Pfund (~ 570.000 Euro) sanktioniert.

Im Fokus der Untersuchung standen die Rank-Marke Grosvenor Casinos sowie ein US-amerikanischer VIP-Kunde, der in dem Online Casino einen Kredit von 1 Mio. Pfund (~ 1,1 Mio. Euro) binnen 24 Stunden verzockte. Was aus betriebswirtschaftlicher Sicht nach Reibach klingt, ist aus Glücksspiel regulatorischer Sicht insofern problematisch, als der langjährige, sogenannte High-Net-Value-Customer – das heißt, vermögende Privatkunde – längst schon als Problemspieler hätte registriert werden müssen.

Laut UKGC habe der Kunde bereits Mitte 2016 einen sechsmonatigen Selbstausschluss bewirkt. Ungeachtet dessen pflegte Grosvenor jedoch weiterhin hemmungslos den Kontakt, übersendete Werbematerial, ein VIP-Manager besuchte den Kunden sogar privat, heißt es. 2017 erfolgte die Freischaltung seines Spielerkontos, das seither immer höhere Aktivitätswerte verzeichnete.

Letztlich mündete die eher zweifelhafte Glücksspirale in den besagten 24h-langen Casinoexzess – Grosvenor hatte dem Kunden ohne Prüfung einen 1 Mio. Pfund-schweren Kredit gewährt.

UKGC-Direktor, Richard Watson, verurteilte die Versäumnisse wie zu vermuten aufs schärfste und verwies auf UKs Glücksspielkodex sowie die damit einhergehenden Bestimmungen zur sozialen Verantwortung. Die Einhaltung der Verbraucherschutzrichtlinien, insbesondere der Schutz von Problemspielern, sei nach wie vor „oberstes Gebot“ der Kommission und werde von allen Betreibern erwartet. Der Direktor im Wortlaut:

„Um sicherzustellen, dass keine Anzeichen von problematischem Glücksspiel vorliegen, müssen alle Anbieter jeden Kunden effektiv überwachen, egal, wie wohlhabend bestimmte Kunden sind. Es ist mit Sicherheit höchst unangemessen, einen Kunden in einer Zeit zu besuchen, in der er sich selbst vom Spiel ausschließt.“

Rank reumütig

Seine Versäumnisse hatte der börsennotierten Glücksspielkonzern ursprünglich selbst bei der UKGC angezeigt. Das vergleichsweise milde Strafpaket wurde demnach voll akzeptiert – wäre laut Watson allerdings „sehr viel schwerer“ ausgefallen, ohne das Entgegenkommen des Unternehmens. Die fragliche Geschäftsbeziehung zu seinem Kunden sei darüber hinaus beendet worden, heißt es.

Laut Fachpresse plant der Konzern zukünftig vermehrt in die Datenanalyse hinsichtlich der Spielgewohnheiten seiner Kunden zu investieren. Außerdem hat Rank zugestimmt die Datensätze seines Online Casinos für ein GambleAware Forschungsprojekt zur Verfügung zu stellen.

Apropos GambleAware…

Die größte Spielerschutz-Organisation des Vereinigten Königreichs hat jüngst die finanziellen Mittel zur Entwicklung eines neuen Online-Gambling-Blockers bereitgestellt. Das Softwaretool soll erstens über Glücksspielrisiken aufklären und es zweitens insbesondere Eltern vereinfachen den Zugang zu Glücksspiel-Webseiten für Kinder- und Jugendliche zu kontrollieren oder gänzlich zu unterbinden.

Das Thema Glücksspiel und Familie wird bei der Wohltätigkeitsorganisation zurzeit großgeschrieben: Jüngst hob die leitende Spielsucht-Forscherin, Clare Wyllie, die Bedeutung elterlicher Erziehung für Glücksspiel bezogene Risiken hervor, es hieß:

„Unsere Forschung unterstreicht die Bedeutung von Eltern und Erziehung für das Leben junger Menschen und ihrer Einstellung zu Glücksspielen – sie zeigt auch, dass Eltern sich den Problemen ihrer Kinder nicht immer bewusst sind. In diesem Bereich ist zukünftig noch weitaus mehr Intervention erforderlich.“

In den Medien Großbritanniens kam das Thema Glücksspiel im Kontext von Kindern und Jugendlichen innerhalb der letzten Monate immer wieder auf – vor allem im Zusammenhang mit Werbung und Sport-Sponsoring. Zuletzt gerieten diesbezüglich etwaige Sportwett-Angebote auf den Juniorwebsites 15 britischer Profi-Fußballklubs ins Kreuzfeuer. Dass elterliche Ratschläge unter Umständen nur schwer gegen eine derart starke Konditionierung ‘von oben‘ ankommen, steht außer Frage.

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